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   BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13   

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https://dejure.org/2013,35284
BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13 (https://dejure.org/2013,35284)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2013 - 1 C 1.13 (https://dejure.org/2013,35284)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 1 C 1.13 (https://dejure.org/2013,35284)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 134 Abs. 1, 4 und 5; AufenthG § 28 Abs. 1, § 31 Abs. 1, 2 und 4
    Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Protokoll; Zulässigkeit; Niederschrift; eheliche Lebensgemeinschaft; Beendigung; Aufenthaltstitel; Aufenthaltserlaubnis; eheabhängiger Aufenthaltstitel; eheunabhängiger Aufenthaltstitel; Verhältnismäßigkeit; Übergangsfall; echte ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 134 Abs. 1, 4 und 5
    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Beendigung; Inkrafttreten; Niederschrift; Protokoll; Rechtsänderung; Sprungrevision; Verhältnismäßigkeit; Verlängerung; Vertrauensschutz; Zeitpunkt; Zulässigkeit; Zustimmungserklärung; echte Rückwirkung; eheabhängiger ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 Abs 1 VwGO, § 134 Abs 4 VwGO, § 134 Abs 5 VwGO, § 28 Abs 1 AufenthG 2004, § 31 Abs 1 AufenthG 2004
    Sprungrevision; Zustimmungserklärung der Beteiligten im Sitzungsprotokoll; eheunabhängiger Aufenthaltstitel; Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft; Rechtsänderung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verlängerung des eheabhängigen Aufenthaltstitels als eheunabhängig; Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision; Vorliegen einer echten bzw. unechten Rückwirkung im Zusammenhang mit § 31 Abs. 1 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 134 Abs. 1, VwGO § 134 Abs. 4, VwGO § 134 Abs. 5, AufenthG § 31
    Sprungrevision, Zustimmung, Zustimmungserklärung, Protokoll, eheliche Lebensgemeinschaft, Beendigung, Aufenthaltstitel, Verhältnismäßigkeit, echte Rückwirkung, unechte Rückwirkung, Vertrauensschutz, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, eigenständiges Aufenthaltsrecht, ...

  • rewis.io

    Sprungrevision; Zustimmungserklärung der Beteiligten im Sitzungsprotokoll; eheunabhängiger Aufenthaltstitel; Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft; Rechtsänderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Verlängerung des eheabhängigen Aufenthaltstitels als eheunabhängig; Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision; Vorliegen einer echten bzw. unechten Rückwirkung im Zusammenhang mit § 31 Abs. 1 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten bei Rechtsänderung in Übergangsfällen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten bei Rechtsänderung in Übergangsfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sprungrevision - und erstinstanzlich zu Protokoll erklärte Zustimmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltserlaubnis nach beendeter ehelicher Lebensgemeinschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten bei Rechtsänderung in Übergangsfällen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten bei Rechtsänderung in Übergangsfällen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten bei Rechtsänderung in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten bei Rechtsänderung in Übergangsfällen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 148, 297
  • NVwZ-RR 2014, 365
  • FamRZ 2014, 660
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
    Dies ist der Fall, wenn für einen solchen Sachverhalt nachträglich andere - nachteiligere - Rechtsfolgen gelten als nach dem zuvor geltenden Recht (BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239 ; Beschluss vom 2. Mai 2010 - 2 BvL 5/10 - BVerfGE 131, 20 ), etwa wenn ein bereits entstandenes Aufenthaltsrecht nachträglich wegfiele, so dass der betroffene Zeitraum als Zeit eines nicht rechtmäßigen Aufenthalts zu behandeln wäre.

    Diese sind jedoch erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks ungeeignet oder nicht erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 a.a.O. ).

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
    Dies ist der Fall, wenn für einen solchen Sachverhalt nachträglich andere - nachteiligere - Rechtsfolgen gelten als nach dem zuvor geltenden Recht (BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239 ; Beschluss vom 2. Mai 2010 - 2 BvL 5/10 - BVerfGE 131, 20 ), etwa wenn ein bereits entstandenes Aufenthaltsrecht nachträglich wegfiele, so dass der betroffene Zeitraum als Zeit eines nicht rechtmäßigen Aufenthalts zu behandeln wäre.

    Grundsätzlich ist eine derartige unechte Rückwirkung zulässig, weil die Gewährung vollständigen Schutzes gegen die Veränderung der bestehenden Rechtslage den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen würde (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2010 a.a.O. ).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
    Etwas anderes gilt, wenn besondere Gründe des anzuwendenden materiellen Rechts es gebieten, auf einen früheren Zeitpunkt abzustellen (Urteil vom 9. Juni 2009 - BVerwG 1 C 11.08 - BVerwGE 134, 124 = Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 3 jeweils Rn. 19).

    Danach steht eine weitere Verlängerung nach § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde (Urteile vom 22. Juni 2011 - BVerwG 1 C 5.10 - BVerwGE 140, 64 = Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 5 jeweils Rn. 13 m.w.N., vom 29. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.93 - BVerwGE 94, 35 = Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 1 S. 7 und vom 9. Juni 2009 - BVerwG 1 C 11.08 - BVerwGE 134, 124 = Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 3 jeweils Rn. 19).

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
    Andererseits reicht es aus, wenn die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll erklärt wird (Urteile vom 18. Juni 1962 - BVerwG 5 C 92.61 - BVerwGE 14, 259 = Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 3 und vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 C 1.01 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 49 S. 2; Beschluss vom 25. August 1989 - BVerwG 8 C 61.89 - juris).

    Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht, weil das Verwaltungsgericht dem Revisionsgericht die Akten und mit ihnen das Original des Protokolls vorlegt; damit ist sichergestellt, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Zulässigkeit der Sprungrevision nach Eingang der Akten ohne Weiteres zu prüfen (Urteile vom 7. Juni 2001 a.a.O. und vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07- BVerwGE 132, 10 = Buchholz 436.36 § 28 BAföG Nr. 2 jeweils Rn. 11).

  • BVerwG, 25.11.1992 - 4 C 16.92

    Sprungrevision - Zustimmung in mündlicher Verhandlung - Revisionsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
    Denn wegen des mit der Sprungrevision verbundenen Verlusts einer Tatsacheninstanz und der Bindung des Revisionsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts ohne die Möglichkeit einer Verfahrensrüge muss die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision eindeutig formuliert sein; die Zustimmung zur Zulassung dieses Rechtsmittels ist einer Auslegung als Zustimmung zu seiner Einlegung regelmäßig nicht zugänglich (Beschlüsse vom 25. November 1992 - BVerwG 4 C 16.92 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 40 = NVwZ-RR 1993, 219; vom 11. Februar 1997 - BVerwG 8 C 4.97 - juris und vom 8. März 2002 - BVerwG 5 C 54.01 - juris).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
    Die Vorschrift schützt als wertentscheidende Grundsatznorm die gelebte eheliche Gemeinschaft umfassend und ist deshalb nicht nur als Abwehrrecht und Diskriminierungsverbot zu verstehen, sondern auch als das Gebot, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern und vor Beeinträchtigungen zu schützen (stRspr, BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 m.w.N., Kammerbeschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - NVwZ 2013, 1207 ).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
    Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht, weil das Verwaltungsgericht dem Revisionsgericht die Akten und mit ihnen das Original des Protokolls vorlegt; damit ist sichergestellt, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Zulässigkeit der Sprungrevision nach Eingang der Akten ohne Weiteres zu prüfen (Urteile vom 7. Juni 2001 a.a.O. und vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07- BVerwGE 132, 10 = Buchholz 436.36 § 28 BAföG Nr. 2 jeweils Rn. 11).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
    Danach steht eine weitere Verlängerung nach § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde (Urteile vom 22. Juni 2011 - BVerwG 1 C 5.10 - BVerwGE 140, 64 = Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 5 jeweils Rn. 13 m.w.N., vom 29. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.93 - BVerwGE 94, 35 = Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 1 S. 7 und vom 9. Juni 2009 - BVerwG 1 C 11.08 - BVerwGE 134, 124 = Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 3 jeweils Rn. 19).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
    Die Vorschrift schützt als wertentscheidende Grundsatznorm die gelebte eheliche Gemeinschaft umfassend und ist deshalb nicht nur als Abwehrrecht und Diskriminierungsverbot zu verstehen, sondern auch als das Gebot, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern und vor Beeinträchtigungen zu schützen (stRspr, BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 m.w.N., Kammerbeschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - NVwZ 2013, 1207 ).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
    Etwaigen Härten sowie der Gefahr unverhältnismäßiger Ergebnisse in Einzelfällen ist der Gesetzgeber durch die Ausnahmevorschrift des § 31 Abs. 2 AufenthG begegnet (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: Urteil vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 8.09 - BVerwGE 136, 231 = Buchholz 402.242 § 30 AufenthG Nr. 2 jeweils Rn. 68 f.).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

  • BVerwG, 25.08.1989 - 8 C 61.89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf Zulassung einer Sprungrevision

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
  • BVerwG, 08.03.2002 - 5 C 54.01

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision in der mündlichen Verhandlung des

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • BVerwG, 11.02.1997 - 8 C 4.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Form der Zustimmung zur Sprungsrevision

  • BVerfG, 12.09.2007 - 1 BvR 58/06
  • BVerwG, 18.06.1962 - V C 92.61
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2020 - 3 B 31.19

    Feststellung der Missbräuchlichkeit der Zustimmungserklärung zur

    Sie setzt voraus, dass ein Gesetz nachträglich in der Vergangenheit angehörende Sachverhalte eingreift (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - juris Rn. 65; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 - juris Rn. 61; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 1 C 1.13 - juris Rn. 15; Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl., Art. 20 Rn. 133).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes und das Verhältnismäßigkeitsprinzip stehen einer unechten Rückwirkung nur dann entgegen, wenn sie zur Erreichung des Gesetzeszwecks ungeeignet oder nicht erforderlich ist, oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - juris Rn. 66 und 73; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 - juris Rn. 57; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 1 C 1.13 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 C 46.18

    Aktenlage; Anhörung; Antragsrücknahme; Belehrung; Berufung; Fernbleiben;

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Zustimmungserklärung zu Protokoll der mündlichen Verhandlung erklärt worden ist, weil das Verwaltungsgericht dem Revisionsgericht die Akten mit dem Original des Protokolls vorlegt und damit die unmittelbare Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision sichergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 1 C 1.13 - BVerwGE 148, 297 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

    Die bis zum 30. Juni 2011 geltende Fassung des Gesetzes, wonach es nur einer zweijährigen ehelichen Lebensgemeinschaft bedurfte, findet auf den vorliegenden Altfall keine Anwendung (vgl. ausführlich in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 10.12.2013 - 1 C 1.13 -, juris Rn. 11 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.10.2012 - 11 S 1843/12 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Eine Prüfung von Amts wegen ist insoweit hingegen durch das Antragserfordernis des § 81 Abs. 1 AufenthG schon den Ausländerbehörden versagt (zur begrenzenden Wirkung des Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vgl etwa BVerwG Urteil vom 10.12.2013 - 1 C 1/13 - BVerwGE 148, 297 = Buchholz 402.242 § 31 AufenthG Nr. 6, RdNr 10) und steht daher nach der aufgezeigten Regelungssystematik den Leistungsträgern erst recht nicht zu.
  • OVG Hamburg, 02.04.2019 - 1 Bs 58/19

    Familiennachzug: Aufenthaltsrecht von ausländischen Eltern(-teilen) deutscher

    Nach dieser Vorschrift kann ein nach § 31 Abs. 1 AufenthG erteiltes bzw. verlängertes (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2013, 1 C 1.13, BVerwGE 148, 297, juris Rn. 20; Urt. v. 4.9.2007, 1 C 43.06, BVerwGE 129, 226, juris Rn. 16) eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten im Ermessenswege weiter verlängert werden.
  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 9.14

    Mehrleistungsabschlag; Vergütungsabschlag; zusätzliche Leistungen;

    Die Protokollierung der Erklärungen macht es zudem entbehrlich, die Zustimmung nach § 134 Abs. 1 Satz 3 VwGO der Revisionsschrift beizufügen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2004 - 2 C 28.03 - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 5 S. 4, vom 23. März 2011 - 8 C 47.09 - Buchholz 452.00 § 124 VAG Nr. 1 Rn. 16 und vom 10. Dezember 2013 - 1 C 1.13 - BVerwGE 148, 297 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2015 - 11 S 10.15

    Fälschliche Verlängerung der eheabhängigen Aufenthaltserlaubnis als eigenständige

    Doch erfasst die seit dem 1. Juli 2011 geltende Neufassung des Gesetzes mangels Übergangsregelung grundsätzlich auch Altfälle, die bei ihrem Inkrafttreten noch nicht entschieden waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 1 C 1/13 -, BVerwGE 148, 297, zitiert nach juris, Rz. 13).

    Der Anspruch auf den eheunabhängigen Titel nach § 31 AufenthG entsteht nicht bereits mit der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern frühestens mit dem Ablauf des eheabhängigen Aufenthaltstitels und ist im Übrigen gemäß § 81 Abs. 1 AufenthG von einer vorherigen Antragstellung abhängig (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 a.a.O., Rz. 14).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die durch diese Neuregelung entfaltete unechte Rückwirkung als mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar angesehen (Urteil vom 10. Dezember 2013, a.a.O., Rz. 17).

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht, wie bereits dargelegt, in seinem von der Antragstellerin in Anspruch genommenen Urteil vom 10. Dezember 2013 (a.a.O.) ausgeführt, dass der Anspruch auf den eheunabhängigen Titel nach § 31 AufenthG frühestens mit dem Ablauf des eheabhängigen Aufenthaltstitels entsteht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 13 A 788/15

    Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung i.R.d. eigenwirtschaftlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 -1 C 1.13 -, juris, Rn. 15.
  • BVerwG, 19.06.2014 - 10 C 1.14

    Anpassungspflicht Gesetzgeber; Contergangeschädigte; Conterganrente;

    Namentlich durfte die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll erklärt werden (dazu Urteil vom 10. Dezember 2013 - BVerwG 1 C 1.13 - BVerwGE 148, 297 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    Denn nach der für das Revisionsverfahren maßgeblichen Rechtslage (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10.12.2013 - 1 C 1.13 -, InfAuslR 2014, 180) kommt die Erteilung des begehrten Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 5 AufenthG in der ab dem 01.08.2015 geltenden neuen Fassung nur noch in Betracht, wenn das im Falle des Beigeladenen zu 2 nach § 11 Abs. 1 AufenthG eingetretene Erteilungsverbot befristet oder aufgehoben wurde (siehe dazu oben unter A)).
  • OVG Hamburg, 16.11.2017 - 1 Bs 230/17

    Anspruch auf Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit

  • VG Gießen, 23.10.2019 - 4 K 252/19

    "begehrtes Steuerkonto"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2022 - 18 A 770/22

    Abschiebungsandrohung und Erlass eines für eine Jahr und sechs Monate befristeten

  • BVerwG, 11.10.2023 - 5 C 11.22
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 7 A 11067/17

    Wiedererteilung einer Taxikonzession; Altunternehmerprivileg

  • BVerwG, 22.06.2022 - 2 C 12.21

    Sprungrevision; Belehrung über das Erfordernis der Beibringung der

  • BVerwG, 04.04.2019 - 1 C 44.18

    Anfechtung der Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet ohne

  • VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 626/16

    Newsmailer

  • VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18

    Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger,

  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 10 ZB 15.2059

    Kein Anspruch auf Verlängerung einer ehegattenbezogenen Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 3 S 4.14

    Fiktionsbescheinigung; Fiktionswirkung; Schengen-Visum; Besuchsvisum;

  • VG Ansbach, 28.01.2020 - AN 11 K 16.01570

    Familiäre Lebensgemeinschaft;, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht;, keine besondere

  • VG München, 17.02.2015 - M 24 K 14.2259

    Asylfolgeantrag, zielstaatsbezogene Gründe, Aufenthaltserlaubnis, syrischer

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 10 CS 13.2663

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

  • VGH Bayern, 08.08.2019 - 10 C 18.1179

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

  • VG Karlsruhe, 30.11.2020 - 7 K 4055/20

    Notwendigkeit der Aufklärung etwaiger sicherheitsrechtlicher Bedenken in einem

  • VG München, 19.05.2015 - M 4 K 14.3439

    Abgewiesene Klage im Streit um Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 10.02.2014 - 10 ZB 12.2631

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht;

  • VG Schleswig, 07.02.2007 - 1 A 130/04
  • VG Ansbach, 19.11.2019 - AN 5 K 18.00739

    Keine Verlängerung des AufenthaltstitelS bei ausgelöster Ehe.

  • VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 4 S 14.495

    Bedeutung des Aufenthaltszwecks im Rahmen eines Verlängerungsantrags

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 10 C 13.2664

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, einstweiliger Rechtsschutz,

  • VG Bayreuth, 30.07.2014 - B 4 K 13.899

    Rücknahme einer eheabhängigen Aufenthaltserlaubnis

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