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   BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21   

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BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21 (https://dejure.org/2021,59947)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2021 - 1 WB 34.21 (https://dejure.org/2021,59947)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 1 WB 34.21 (https://dejure.org/2021,59947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens; Abstellen auf die im Anforderungsprofil als wünschenswert bezeichneten Kriterien bei im Wesentlichen gleich beurteilten Konkurrentinnen; Aufhebung der Auswahlentscheidung als ...

  • rewis.io

    Erfolgreicher Konkurrentenstreit um eine A 16-Stelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; SG § 3
    Wird bei im Wesentlichen gleich beurteilten Konkurrentinnen auf die im Anforderungsprofil als wünschenswert bezeichneten Kriterien abgestellt, kann ein Irrtum über die Erfüllung der erwünschten Qualifikationen zur Aufhebung der Auswahlentscheidung führen.

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; SG § 3
    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens; Abstellen auf die im Anforderungsprofil als wünschenswert bezeichneten Kriterien bei im Wesentlichen gleich beurteilten Konkurrentinnen; Aufhebung der Auswahlentscheidung als ...

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreicher Konkurrentenstreit um eine A 16-Stelle

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1760
  • NVwZ-RR 2022, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19

    "erwünschte" bzw "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Anforderungsprofil;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21
    Nach der Rechtsprechung des Senats können beim Vergleich der dienstlichen Beurteilungen Leistungsbewertungen als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich (§ 2 Abs. 5 und 6 SLV in der hier maßgeblichen Fassung vom 19. August 2011 <BGBl. I 2011, 1813>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. August 2019 <BGBl. I 1147> sowie Nr. 610 Buchst. b ZDv A-1340/50) liegen und sich der Unterschied der Bewertungen (Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung) in einem begrenzten Rahmen hält, was der Senat für eine Differenz von 0, 3 Punkten auf der neunstufigen Punkteskala bejaht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 LS 1 und Rn. 49 ff. und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 25).

    Jedoch bedarf es triftiger Gründe, wenn ein Bewerber, der ein oder ggf. mehrere "erwünschte" oder "wünschenswerte" Kriterien erfüllt, übergangen und stattdessen ein Bewerber ausgewählt werden soll, der nicht über die "erwünschten" oder "wünschenswerten" Qualifikationen verfügt (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 33 f.).

    Dem Planungsbogen und den darin enthaltenen Anforderungen des Dienstpostens kommt die gleiche Funktion zu wie einer Stellenausschreibung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 101 Rn. 24 und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 32), die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass die durch sie begünstigte Soldatin eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihr zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; sie müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihr gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N.).

    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).

    Werden mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht, so haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21
    Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse anerkannt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können beim Vergleich der dienstlichen Beurteilungen Leistungsbewertungen als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich (§ 2 Abs. 5 und 6 SLV in der hier maßgeblichen Fassung vom 19. August 2011 <BGBl. I 2011, 1813>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. August 2019 <BGBl. I 1147> sowie Nr. 610 Buchst. b ZDv A-1340/50) liegen und sich der Unterschied der Bewertungen (Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung) in einem begrenzten Rahmen hält, was der Senat für eine Differenz von 0, 3 Punkten auf der neunstufigen Punkteskala bejaht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 LS 1 und Rn. 49 ff. und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 25).

    Dabei steht dem Dienstherrn, wie generell bei der Entscheidung über die Eignung eines Soldaten, ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung des von dem Soldaten wahrzunehmenden Dienstpostens auszufüllen hat; demzufolge beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung auf die Kontrolle, ob er bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 34 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21
    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).

    Soweit das Bundesministerium der Verteidigung im Vorlageschreiben ausgeführt hat, dass die Beigeladene trotz der hervorragenden allgemeinen Qualifikation der Antragstellerin die deutlich besser qualifizierte Arbeits- bzw. Betriebsmedizinerin sei und es deshalb im Ergebnis nicht darauf ankomme, ob die Antragstellerin mehr wünschenswerte Kriterien erfülle, weil auch in diesem Falle die Beigeladene qualifizierter wäre, handelt es sich um eine neue Erwägung, die im gerichtlichen Verfahren nicht mehr nachgeschoben werden kann (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 46).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21
    Dabei fällt die Entscheidung darüber, welchen "Zuschnitt" ein Dienstposten haben soll, welche Zuständigkeiten ihm im Einzelnen zugewiesen sind und welche Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Dienstposten erforderlich sind, in das Organisationsermessen des Dienstherrn, das hinsichtlich der Maßgaben militärischer Zweckmäßigkeit nicht, im Übrigen nur auf sachfremde Erwägungen gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42).

    Werden mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht, so haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).

  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21
    Wie für ein in einer Stellenausschreibung enthaltenes Anforderungsprofil gilt auch für die in einem Planungsbogen niedergelegten Anforderungen des Dienstpostens, dass deren Inhalt durch eine am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln ist; interne Verwaltungsvorgaben können dabei grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 32 und vom 8. Juli 2014 - 2 B 7.14 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 61 LS und Rn. 8 f.; siehe auch Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 15.20 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21
    Wie für ein in einer Stellenausschreibung enthaltenes Anforderungsprofil gilt auch für die in einem Planungsbogen niedergelegten Anforderungen des Dienstpostens, dass deren Inhalt durch eine am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln ist; interne Verwaltungsvorgaben können dabei grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 32 und vom 8. Juli 2014 - 2 B 7.14 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 61 LS und Rn. 8 f.; siehe auch Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 15.20 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19

    Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bundeswehrkrankenhaus;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21
    Dem Planungsbogen und den darin enthaltenen Anforderungen des Dienstpostens kommt die gleiche Funktion zu wie einer Stellenausschreibung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 101 Rn. 24 und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 32), die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).
  • BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15

    Unterlassen einer Stellenausschreibung; Dienstpostenbesetzung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21
    Dem Planungsbogen und den darin enthaltenen Anforderungen des Dienstpostens kommt die gleiche Funktion zu wie einer Stellenausschreibung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 101 Rn. 24 und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 32), die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).
  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 15.20

    Antrag eines Dienstsoldaten auf Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens in

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21
    Wie für ein in einer Stellenausschreibung enthaltenes Anforderungsprofil gilt auch für die in einem Planungsbogen niedergelegten Anforderungen des Dienstpostens, dass deren Inhalt durch eine am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln ist; interne Verwaltungsvorgaben können dabei grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 32 und vom 8. Juli 2014 - 2 B 7.14 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 61 LS und Rn. 8 f.; siehe auch Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 15.20 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 3.18

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bestandskraft;

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

  • BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 44.16

    Konkurrentenstreit; Ausschluss von der weiteren Betrachtung im Auswahlverfahren

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 6 B 142/22

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Auswahlentscheidung;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.12.2021 - 1 WB 34/21 -, NVwZ-RR 2022, = juris Rn. 38.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.12.2021 - 1 WB 34.21 -, NVwZ-RR 2022, 464 = juris Rn. 39.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.6.2013 - 2 VR 1.13 -, NVwZ 2014, 75 = juris Rn. 49, vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, a.a.O., Rn. 37, und vom 10.12.2021 - 1 WB 34.21 -, a.a.O., Rn. 25 und 39, sowie OVG NRW, Beschluss vom 7.6.2018 - 1 B 1381/17 -, a.a.O., Rn. 25.

    Das gilt namentlich dann, wenn die Bewerber im Übrigen gleich geeignet erscheinen, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, a.a.O., Rn. 37, vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, BVerwGE 157, 168 = juris Rn. 19 und vom 10.12.2021 - 1 WB 34.21 -, a.a.O., Rn. 39; OVG NRW, Beschlüsse vom 31.3.2017 - 1 B 6/17 -, juris Rn. 10 und vom 7.6.2018 - 1 B 1381/17 -, a.a.O., Rn. 10; OVG S.-H., Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, RiA 2018, 32 = juris Rn. 14.

  • BVerwG, 27.07.2022 - 1 W-VR 7.22

    Wiederaufnahme des ursprünglichen Auswahlverfahrens

    Auf Antrag der Antragstellerin, die sich ebenfalls für diesen Dienstposten beworben hatte und in die engere Auswahl gezogen worden war, hat der Senat mit Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 1 WB 34.21 - die Auswahlentscheidung aufgehoben und das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, über die Besetzung des Dienstpostens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

    Dem Senat lagen bei der Beratung die Beschwerdeakte, die Akten des abgeschlossenen Gerichtsverfahrens BVerwG 1 WB 34.21 und die Personalgrundakte der Antragstellerin vor.

    Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat, nachdem der Senat mit Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 1 WB 34.21 - die ursprüngliche Auswahlentscheidung vom 10. März 2021 aufgehoben hat, nicht entschieden, das bisherige Auswahlverfahren zur Besetzung des strittigen Dienstpostens abzubrechen und an dessen Stelle ein neues Auswahlverfahren in Gang zu setzen.

    Etwas Anderes folgt auch nicht aus der Rechtskraftwirkung des Bescheidungsbeschlusses vom 10. Dezember 2021 - BVerwG 1 WB 34.21 .

  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 25.22

    Besetzung von Dienstposten und das Gleichstellungsgesetz

    In diesem Rahmen kommt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 33 f. und vom 10. Dezember 2021 - 1 WB 34.21 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 114 Rn. 38 f.) den im Anforderungsprofil als "erwünscht" oder "wünschenswert" bezeichneten Kriterien eine besondere Bedeutung zu.
  • BVerwG, 27.09.2023 - 1 WB 3.23

    Konkurrentenstreit A 9 MZ

    (1) In diesem Rahmen kommt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 33 f. und vom 10. Dezember 2021 - 1 WB 34.21 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 114 Rn. 38 f.) den im Anforderungsprofil als "erwünscht" oder "wünschenswert" - oder wie hier "weich" - bezeichneten Kriterien gegenüber anderen Gesichtspunkten ein deutlich gesteigertes Gewicht bei der Bestimmung des am besten geeigneten Bewerbers zu.
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