Rechtsprechung
BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Kriegsschaden und Besatzungsschaden - Bemessung einer Entschädigung für den Verlust einer Briefmarkensammlung - Entschädigung für durch britische Truppen beschlagnahmte und nicht zurückerhaltene Gegenstände - Begriff des Verlustes einer Sache - ...
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Wolters Kluwer
Nichtbefreiung der öffentlichen Hand von den Gerichtskosten - Kostenrechtliche Gleichbehandlung von Naturalparteien und Behörden - Fehlerhafte Behandlung der Sache durch die Vorinstanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 26, 1
- MDR 1967, 696
- DVBl 1968, 191
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 14.01.1970 - V C 23.67
Anspruch auf Ersatz von Besatzungsschäden - Entscheidungszuständigkeit der …
Mit "Entscheidung" ist der Bescheid der Verwaltungsbehörde (BVerwGE 26, 1 [5]), und zwar der der Widerspruchsbehörde gemeint.Nur dann, wenn sich nachträglich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren herausstellt, daß die zugebilligte Entschädigung unangemessen niedrig festgesetzt oder eine Entschädigung gar zu Unrecht abgelehnt worden ist, muß auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abgestellt werden (BVerwGE 26, 1 [6]; vgl. BGHZ 29, 217 [220]).
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.1991 - 4 S 2853/90
Zur Unwirksamkeit einer vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Erstattung von …
Von einer Ausbildung in diesen Fällen kann nur die Rede sein, wenn es sich um die Vermittlung eines neuen Grundstocks an Kenntnissen handelt, die für eine andere Laufbahn notwendig sind (vgl. BVerwGE 26, 1 (19). - OVG Saarland, 31.10.1974 - I R 18/73
Entschädigung für den Abriss einer Schule durch Besatzungsmacht; Nachträglich …
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- BVerwG, 12.05.1971 - V C 14.68
Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) wegen einer …
Unter einem Verlust wird bereits die nicht nur vorübergehende Entziehung des Besitzes verstanden, also auch - und gerade - das Abhandenkommen und die Umwandlung von Fremdbesitz in Eigenbesitz (BVerwGE 9, 86; 26, 1) [BVerwG 11.01.1967 - V C 119/65]. - BVerwG, 28.03.1974 - V C 46.71
Rechtsmittel
Danach handelt es sich bei dem Verlust der Geräte nicht um einen Besatzungsschaden an - vorübergehend - zur Nutzung in Anspruch genommenen Sachen, sondern um einen Schaden, der bereits durch eine - nicht nur vorübergehende - Wegnahme selbst entstanden ist (vgl. BVerwGE 26, 1 [BVerwG 11.01.1967 - V C 119/65] [3]), und - da dieser Zeitpunkt vor der Währungsumstellung liegt - damit um einen Vorwährungsschaden. - BVerwG, 04.08.1969 - II B 33.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Frage, welche Pflichten dem Dienstherrn im Beamtenrecht aus dem Schwerbeschädigtengesetz in der Fassung vom 14. August 1961 (BGBl. I S. 1234) - SchwbG - erwachsen, ist bereits weitgehend durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 5, 18; 9, 69 [BVerwG 29.06.1959 - V C 321/58]; 17, 279 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61]; 26, 8 [BVerwG 11.01.1967 - V C 119/65]; 30, 344) [BVerwG 25.10.1968 - VI C 1/65].