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   BVerwG, 11.01.1985 - 5 B 175.84   

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https://dejure.org/1985,8369
BVerwG, 11.01.1985 - 5 B 175.84 (https://dejure.org/1985,8369)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1985 - 5 B 175.84 (https://dejure.org/1985,8369)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1985 - 5 B 175.84 (https://dejure.org/1985,8369)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf Amtsenthebung von Richtern eines Ehrengerichts - Antrag auf Ungültigerklärung eines Gerichtsverfahrens und Aktenvernichtung - Garantie der richterlichen Unabhängigkeit - Aufsichtsrecht des Justizministeriums

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1985 - 5 B 175.84
    Dies gilt auch im Verhältnis zu den Ehrengerichten für Rechtsanwälte, bei denen es sich um staatliche Gerichte im Sinne des Grundgesetzes handelt (BVerfGE 48, 300 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]).
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1985 - 5 B 175.84
    Es ergibt sich unmittelbar aus der verfassungsrechtlichen Garantie der richterlichen Unabhängigkeit als Ausfluß der Gewaltenteilung (BGHZ 67, 184 [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]), daß die staatliche Exekutive in Fällen, in denen sie nicht selbst am Verfahren beteiligt ist, auf schwebende gerichtliche Verfahren keinen Einfluß nehmen darf (Baur, Justizaufsicht und richterliche Unabhängigkeit, 1954, S. 32).
  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1985 - 5 B 175.84
    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob in diesem Antrag ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu erblicken wäre, der gemäß § 123 Abs. 2 VwGO beim Bundesverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht nicht hätte gestellt werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 2 C 39.61 - und vom 22. November 1965 - BVerwG 4 CB 224.65 - <BayVBl. 1966, 279 f.>).
  • BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 172.60
    Auszug aus BVerwG, 11.01.1985 - 5 B 175.84
    Eine Verpflichtung, auf die Parteiausführungen ausdrücklich und in allen Einzelheiten einzugehen, läßt sich daraus nicht herleiten (BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1961 - BVerwG 8 B 172.60 - <MDR 1961, 875 f.>).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1985 - 5 B 175.84
    Den Anforderungen, die sich aus der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ergeben, ist damit genügt (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 13. November 1975 - BVerwG 2 C 13.74 - und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ).
  • BVerwG, 14.04.1961 - II C 39.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1985 - 5 B 175.84
    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob in diesem Antrag ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu erblicken wäre, der gemäß § 123 Abs. 2 VwGO beim Bundesverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht nicht hätte gestellt werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 2 C 39.61 - und vom 22. November 1965 - BVerwG 4 CB 224.65 - <BayVBl. 1966, 279 f.>).
  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 13.74
    Auszug aus BVerwG, 11.01.1985 - 5 B 175.84
    Den Anforderungen, die sich aus der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ergeben, ist damit genügt (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 13. November 1975 - BVerwG 2 C 13.74 - und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ).
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