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   BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99   

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BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99 (https://dejure.org/2000,2129)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2000 - 11 VR 4.99 (https://dejure.org/2000,2129)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 11 VR 4.99 (https://dejure.org/2000,2129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BGB § 133; VerkPBG § 5 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; VwVfG § 42, § 72 Abs. 1 Satz 1; WaStrG § 44
    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten; naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen; Inanspruchnahme von Pachtflächen; Ersatzlandbeschaffung; Existenzgefährdung

  • Wolters Kluwer

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag - Planfeststellung - Auslegung eines Verwaltungsakts - Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten - Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen - Inanspruchnahme von Pachtflächen - Ersatzlandbeschaffung - Existenzgefährdung

  • Judicialis

    VerkPBG § 5 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; WaStrG § 44; ; VwVfG § 42; ; VwVfG § 72 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten; naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen; Inanspruchnahme von Pachtflächen; Ersatzlandbeschaffung; Existenzgefährdung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berichtigung eines Planfeststellungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 553
  • DVBl 2000, 916
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.03.2000 - 11 A 16.99

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99
    Die Antragstellerin, die auf gepachteten Weide- und Anbauflächen Milchwirtschaft betreibt, begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer in den Verfahren BVerwG 11 A 16.99 und 11 A 17.99 (11 A 52.97) erhobenen Klagen gegen die Planfeststellung für den Ausbau des Mittellandkanals im Abschnitt Sachsen-Anhalt 2 b - Drömling Mannhausen (MLK-km 275, 000 bis 283, 100), weil ihr mit Baubeginn, der für Mitte Januar 2000 vorgesehen ist, zu ihrem Betrieb gehörende Flächen im Wege der vorzeitigen Besitzeinweisung entzogen werden sollen.

    Die Antragstellerin hat gegen diesen Planfeststellungsbeschluß am 22. Dezember 1997 im Verfahren BVerwG 11 A 52.97 Klage erhoben.

    Das Verfahren BVerwG 11 A 52.97 ist am 15. September 1999 mündlich verhandelt und anschließend förmlich zum Ruhen gebracht worden, um den Beteiligten Gelegenheit zu weiteren außergerichtlichen Verhandlungen insbesondere über die noch offene Entschädigungsfrage zu geben.

    Am 27. Dezember 1999 hat sie außerdem in dem Verfahren BVerwG 11 A 16.99 Anfechtungsklage gegen einen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluß der WSD Mitte vom 16. Dezember 1999 - zugestellt am 20. Dezember 1999 - erhoben, der Abschnitt A Nr. 4 des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 2. Juli 1998 wie folgt neu gefaßt hat:.

    b) Die im Verfahren BVerwG 11 A 16.99 erhobene Anfechtungsklage gegen den Ergänzungsplanfeststellungsbeschluß vom 16. Dezember 1999 wird voraussichtlich ebenfalls erfolglos bleiben.

  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 A 17.99

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99
    Die Antragstellerin, die auf gepachteten Weide- und Anbauflächen Milchwirtschaft betreibt, begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer in den Verfahren BVerwG 11 A 16.99 und 11 A 17.99 (11 A 52.97) erhobenen Klagen gegen die Planfeststellung für den Ausbau des Mittellandkanals im Abschnitt Sachsen-Anhalt 2 b - Drömling Mannhausen (MLK-km 275, 000 bis 283, 100), weil ihr mit Baubeginn, der für Mitte Januar 2000 vorgesehen ist, zu ihrem Betrieb gehörende Flächen im Wege der vorzeitigen Besitzeinweisung entzogen werden sollen.

    Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 20. Dezember 1999 das ruhende Verfahren wieder aufgerufen, das nunmehr unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 17.99 fortgeführt wird.

    a) Der Senat mißt der Klage im Verfahren BVerwG 11 A 17.99 keine hinreichende Erfolgsaussicht zu.

  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99
    Sie hat diese vielmehr unter Berücksichtigung der schwachen Rechtsposition, die die Antragstellerin als Pächter hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5. November 1999 - BVerwG 4 CN 3.99 - UA S. 6 f.), bewußt in Kauf genommen, um eine Durchsetzung der Planungsziele zu gewährleisten.
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99
    § 44 WaStrG weist sie vielmehr dem nachfolgenden Enteignungsverfahren zu (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 A 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 146).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99
    Maßgebend ist entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. z.B. BVerwGE 60, 223 ; 84, 220 ).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99
    Maßgebend ist entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. z.B. BVerwGE 60, 223 ; 84, 220 ).
  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Fernstraßenrecht: Unterirdische Inanspruchnahme einer privaten Grundstücksfläche

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99
    "Standortalternativen" für diese naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sind nur in sehr beschränktem Umfange denkbar, weil zum einen nur Flächen in Betracht kommen, die aufwertungsbedürftig und -fähig sind, zum anderen aber auch der räumlich-funktionale Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich gewahrt bleiben muß (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 28.95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 7; Beschluß vom 10. September 1998 - BVerwG 4 A 35.97 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 25).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 28.95

    Rückforderung überzahlter Bezüge bei "offenbarer Unrichtigkeit" des

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99
    "Standortalternativen" für diese naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sind nur in sehr beschränktem Umfange denkbar, weil zum einen nur Flächen in Betracht kommen, die aufwertungsbedürftig und -fähig sind, zum anderen aber auch der räumlich-funktionale Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich gewahrt bleiben muß (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 28.95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 7; Beschluß vom 10. September 1998 - BVerwG 4 A 35.97 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 25).
  • BVerwG, 15.05.1970 - VI C 26.66
    Auszug aus BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99
    Eine derartige Berichtigung stellt lediglich klar, was wirklich gewollt war (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1970 - BVerwG 6 C 26.66 - Buchholz 237.7 § 98 LBG NW Nr. 8).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Maßgebend ist entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2000 - BVerwG 11 VR 4.99 - NVwZ 2000, 553 = DVBl 2000, 916; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 ).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04

    Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines

    Danach richtet sich die Auslegung eines Verwaltungsakts nach dem erklärten Willen der erlassenden Behörde, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2000 - BVerwG 11 VR 4.99 - Buchholz 316 § 42 VwVfG Nr. 4 S. 1 f. m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Spezifisch individuelle Einschätzungen oder gar unvernünftige Überlegungen bleiben außer Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.2000 - 11 VR 4/99 -, NVwZ 2000, S. 553 [554]; Beschluss vom 09.06.1999 - 11 B 47/98 -, NVwZ 1999, S. 1231 [1231 f.]).
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