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   BVerwG, 11.02.1971 - VI B 41.70   

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https://dejure.org/1971,2992
BVerwG, 11.02.1971 - VI B 41.70 (https://dejure.org/1971,2992)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1971 - VI B 41.70 (https://dejure.org/1971,2992)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1971 - VI B 41.70 (https://dejure.org/1971,2992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ersatz eines Unfallschadens durch einen Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74

    Hilfeempfänger - Raubbau an Gesundheit - Bemessung der Sozialhilfe -

    Hinsichtlich der im Berufungsverfahren für erledigt erklärten Streitgegenstände gilt: Den Anspruch auf eine Beihilfe für die Brasilienreise, den der Kläger bereits in einem früheren Rechtsstreit geltend gemacht hatte (OVG Berlin VI B 41.70/BVerwG V ER 227.72), hat der Kläger von sich aus nicht weiterverfolgt; ebensowenig einen Anspruch auf Gewährung einer Krankenkostzulage für einen Zeitraum von (weiteren) zwei Jahren in der Vergangenheit, nachdem der Beklagte sie für einen Zeitraum von nur zehn Monaten bewilligt hatte.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80

    Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn - Haftung für Eigenschäden des

    Muß der Dienstherr für einen vom Beamten bei einer Dienstfahrt mit einem diensteigenen Kraftfahrzeug verursachten Schaden eines Dritten (Fremdschaden) gemäß Art. 34 Satz 1 GG einstehen, so ist der Rückgriff gegen den Beamten gemäß § 86 Abs. 2 LBG nur insoweit zulässig, als diesem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; hier ist außerdem die einen Rückgriff noch weiter einschränkende Sonderregelung des § 2 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) in Verbindung mit §§ 158 b ff., 152 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag - VVG - vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 263, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 1967, BGBl. I S. 609) zu beachten, die den Beamten im Ergebnis so stellt, als wenn der Dienstherr der Versicherungspflicht unterläge (vgl. hierzu Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 5, S. 26, insoweit in BVerwGE 19, 243 ff. nicht abgedruckt], Beschluß vom 11. Februar 1971 - BVerwG 6 B 41.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14] sowie Plog-Wiedow-Beck, Bundesbeamtengesetz, § 78, RdNrn. 41, 42).
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