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   BVerwG, 11.02.1988 - 9 B 20.88   

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https://dejure.org/1988,6973
BVerwG, 11.02.1988 - 9 B 20.88 (https://dejure.org/1988,6973)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1988 - 9 B 20.88 (https://dejure.org/1988,6973)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 9 B 20.88 (https://dejure.org/1988,6973)
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  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 9 B 20.88
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; BVerwG a.a.O.).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 9 B 20.88
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 9 B 20.88
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 9 B 20.88
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]: 54, 43 ; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 S 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 9 B 20.88
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 9 B 20.88
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; BVerwG a.a.O.).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1988 - 9 B 20.88
    Denn das Gericht muß sich nicht mit jedem einzelnen Vorbringen der Beteiligter, ausführlich auseinandersetzen(Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78).
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