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   BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 44.18   

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https://dejure.org/2019,5736
BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 44.18 (https://dejure.org/2019,5736)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.2019 - 9 B 44.18 (https://dejure.org/2019,5736)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 2019 - 9 B 44.18 (https://dejure.org/2019,5736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und das Schweigen der Urteilsgründe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01

    Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 44.18
    Mit dem Vorbringen, das angefochtene Urteil stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17. April 2002 - 9 A 24.01 - (BVerwGE 116, 175 ), beruft sich der Kläger auf eine Abweichung von dieser Entscheidung und damit auf eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.
  • BVerwG, 12.12.2007 - 2 B 29.07

    Beihilfefähigkeit der Kosten zweier wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 44.18
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände darauf hindeuten, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, wenn etwa das Vorbringen eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt, der nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war, nicht berücksichtigt worden ist (vgl. BVerwG , Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 2 B 29.07 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsform und -inhalt

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 44.18
    Daraus folgt aber keine Pflicht des Gerichts, sich in seinen schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem vorgebrachten Gesichtspunkt ausdrücklich zu befassen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2017 - 9 B 15.16 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.2017 - 4 B 8.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an Begründung und Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 44.18
    Soweit der Kläger ergänzend auf seinen gesamten bisherigen Vortrag verweist, genügt diese pauschale Bezugnahme nicht den Anforderungen an die konkrete Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 133 Abs. 3 VwGO; das Revisionsgericht ist nicht gehalten, das gesamte vorinstanzliche Vorbringen danach durchzusehen, inwieweit es Anhaltspunkte für Zulassungsgründe enthalten könnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. März 2017 - 4 B 8.17 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 6.18

    Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Bruttokasse; Dienstleistungsfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 9 B 44.18
    Der Hinweis auf eine vermeintlich fehlerhafte Anwendung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung formulierten Rechtssätze genügt dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2018 - 9 BN 6.18 - juris Rn. 15 m.w.N.).
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