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   BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21   

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BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21 (https://dejure.org/2022,7841)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.2022 - 7 B 9.21 (https://dejure.org/2022,7841)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 (https://dejure.org/2022,7841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligungsverfahren des § 73 VwVfG i.R. des Planfeststellungsverfahrens i.V.m. § 9 UVPG a.F. und dessen Unionsrechtskonformität bei UVP-pflichtigen Vorhaben in Gänze; Planfestgestellte Verlängerung einer Straßenbahnstrecke

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.12.2021 - 6 B 6.21

    Vollstreckung von Mahngebühren einer durch Staatsvertrag errichteten

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht, das Vorbringen jedes Beteiligten bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 6 B 6.21 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Der Umstand, dass ein Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht erwähnt hat, rechtfertigt nur dann den Schluss, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 6 B 6.21 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
    b) Hinsichtlich von den Beschwerden als inkorrekt gerügter Angaben des Vorhabenträgers und der Planfeststellungsbehörde ist ein Verstoß des Verwaltungsgerichtshofs gegen die Amtsermittlungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO schon insoweit nicht ersichtlich, als die Kläger nicht darlegen, ob und inwieweit bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht - namentlich durch einen entsprechenden Beweisantrag - auf die Vornahme der vermissten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14.
  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 93.16

    Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung; Kausalität; Verschulden an Fristversäumnis;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
    Das Aufzeigen einer etwaigen fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - NVwZ-RR 2016, 805 Rn. 2 f. und vom 15. April 2021 - 7 B 13.20 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 12.05.2011 - 9 A 12.11

    Zugang zu Umweltinformationen; Informationsrechte im Planfeststellungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
    Der unionsrechtlich determinierte Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens erfüllt und vermittelt kein zusätzliches Verfahrensrecht im Planfeststellungsverfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 7 VR 1.07 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 25 Rn. 10 ff. und vom 12. Mai 2011 - 9 A 12.11 - Buchholz 407.3 § 5 VerkplanbeschlG Nr. 19 Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 3 A 4.18 - Buchholz 316 § 72 VwVfG Nr. 6 Rn. 3).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes betreffend

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
    Das Aufzeigen einer etwaigen fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - NVwZ-RR 2016, 805 Rn. 2 f. und vom 15. April 2021 - 7 B 13.20 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 01.10.2019 - 3 A 4.18

    Akteneinsicht; Anhörungsbehörde; Anonymisierung; Ermessensausübung; Klagerechte

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
    Der unionsrechtlich determinierte Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens erfüllt und vermittelt kein zusätzliches Verfahrensrecht im Planfeststellungsverfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 7 VR 1.07 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 25 Rn. 10 ff. und vom 12. Mai 2011 - 9 A 12.11 - Buchholz 407.3 § 5 VerkplanbeschlG Nr. 19 Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 3 A 4.18 - Buchholz 316 § 72 VwVfG Nr. 6 Rn. 3).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für einen Verfahrensmangel im

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
    Auch legen die Beschwerden nicht dar, inwieweit die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Verfahrensfehler beruhen kann (vgl. zu diesem Erfordernis nur BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 4 B 2.98 - NVwZ 1998, 1066 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten und deren Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 7 B 9.14 - UPR 2015, 389 Rn. 5 m.w.N. und vom 19. März 2021 - 7 B 8.20 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 19.03.2021 - 7 B 8.20

    Sperrwirkung für den Erlass einer landesrechtlichen Verordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten und deren Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 7 B 9.14 - UPR 2015, 389 Rn. 5 m.w.N. und vom 19. März 2021 - 7 B 8.20 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 22. Oktober 2021 - 7 BN 1.20 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04

    Planfeststellungsbeschluss; Änderung von Straßenbahntrassen; Genehmigung und

  • BVerwG, 12.06.2007 - 7 VR 1.07

    Umweltinformation; Anspruch auf freien Zugang; Planfeststellungsverfahren;

  • BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20

    Alternativenprüfung bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

  • BVerwG, 27.02.2024 - 10 B 12.23
    Ein diesbezüglicher Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO ist schon insoweit nicht ersichtlich, als die Beigeladene zu 1 nicht darzulegen vermag, dass sie im Verfahren vor dem Tatsachengericht - namentlich durch einen entsprechenden Beweisantrag - auf die Vornahme der vermissten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat (vgl. hierzu nur BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 05.02.2024 - 11 ZB 23.1360

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads in erheblich

    Ferner hat der Kläger nicht dargelegt, dass und weshalb es sich dem Verwaltungsgericht auch ohne einen dahingehenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, Herrn S. als Zeugen zu laden (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 24), nachdem dieser gegenüber der Polizei am 16. August 2021 erklärt hatte, er habe nicht gesehen, wie der Kläger auf die Straße gefahren und dort gefallen sei, weil er erst durch einen Aufschrei auf den Unfall aufmerksam geworden sei, nachdem jener am Boden lag.
  • BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22

    Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses

    Soweit die Beschwerde zum Beleg einer Divergenz auf einzelne Erwägungen verweist, mit denen das Oberverwaltungsgericht bei der von ihm angestellten Gesamtbetrachtung die Funktionslosigkeit des streitigen Planfeststellungsbeschlusses begründet hat, beanstandet sie der Sache nach eine fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellter Rechtssätze, was eine Divergenz nicht zu begründen vermag (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.06.2022 - 7 B 10.21

    Ausweisung eines Vogelschutzgebiets

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.05.2022 - 7 B 10.22

    Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22

    Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.04.2023 - 7 B 22.22

    Anforderungen an die Darlegung eine grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

    Damit rügt die Beschwerde der Sache nach eine fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellter Rechtssätze, was eine Divergenz nicht zu begründen vermag (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.09.2022 - 7 B 18.21

    Zulässigkeit des vollumfänglichen Ausschlusses einer Konzernbürgschaft im Rahmen

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 5).
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