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   BVerwG, 11.03.1976 - VII B 56.75   

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BVerwG, 11.03.1976 - VII B 56.75 (https://dejure.org/1976,3403)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1976 - VII B 56.75 (https://dejure.org/1976,3403)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1976 - VII B 56.75 (https://dejure.org/1976,3403)
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  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 116.66

    Aufstellung von Kommunalwahllisten durch Parteien

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1976 - 7 B 56.75
    Der Senat kann weiter offenlassen, ob die Beschwerde nicht bereits angesichts der Klärung, die das Urteil des Senats vom 25. November 1966 - BVerwG VII C 116.66 - (BVerwGE 25, 305 [306]) für die Auswirkung demokratischer Wahlgrundsätze auf Kommunal wählen (vgl. dazu auch das diesem Urteil zugrunde liegende Berufungsurteil des OVG Münster in OVGE 22, 66 [70 ff.]) gebracht hat, erfolglos sein müßte oder ob die dort ausgesprochenen Grundsätze, etwa zur möglichen Verzichtbarkeit der geheimen Abstimmung bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen, in einem Revisionsverfahren erneut in vollem Umfang zu überprüfen wären.

    Dementsprechend ist denn auch wiederholt materiell geprüft worden, ob die Wahlbewerber in geheimer Abstimmung gewählt worden waren (vgl. z.B. HessVGH in ESVGH 2, 47 [49 f.]; VerfGHNW in OVGE 19, 291 [295], BayVGH in VGHE 15 I 113 [118 f.]; vgl. demgegenüber für das Kommunalwahlrecht OVG Münster in OVGE 22, 66 [74] und dazu BVerwGE 25, 305 [306]).

    Mit seiner Tendenz zur Zurückhaltung steht das Berufungsgericht auch in Übereinstimmung mit der erwähnten Entscheidung des Senats in BVerwGE 25, 305, die jedenfalls insoweit keiner erneuten Bekräftigung in einem Revisionsverfahren bedarf.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1965 - III A 1126/65
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1976 - 7 B 56.75
    Der Senat kann weiter offenlassen, ob die Beschwerde nicht bereits angesichts der Klärung, die das Urteil des Senats vom 25. November 1966 - BVerwG VII C 116.66 - (BVerwGE 25, 305 [306]) für die Auswirkung demokratischer Wahlgrundsätze auf Kommunal wählen (vgl. dazu auch das diesem Urteil zugrunde liegende Berufungsurteil des OVG Münster in OVGE 22, 66 [70 ff.]) gebracht hat, erfolglos sein müßte oder ob die dort ausgesprochenen Grundsätze, etwa zur möglichen Verzichtbarkeit der geheimen Abstimmung bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen, in einem Revisionsverfahren erneut in vollem Umfang zu überprüfen wären.

    Dementsprechend ist denn auch wiederholt materiell geprüft worden, ob die Wahlbewerber in geheimer Abstimmung gewählt worden waren (vgl. z.B. HessVGH in ESVGH 2, 47 [49 f.]; VerfGHNW in OVGE 19, 291 [295], BayVGH in VGHE 15 I 113 [118 f.]; vgl. demgegenüber für das Kommunalwahlrecht OVG Münster in OVGE 22, 66 [74] und dazu BVerwGE 25, 305 [306]).

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