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   BVerwG, 11.03.1977 - VI CB 61.76   

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BVerwG, 11.03.1977 - VI CB 61.76 (https://dejure.org/1977,590)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1977 - VI CB 61.76 (https://dejure.org/1977,590)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1977 - VI CB 61.76 (https://dejure.org/1977,590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des Urlaubs des Vorsitzenden Richters und seiner Vertretung - Besorgnis der Befangenheit eines Reserveoffziers als Ersatzvertreter in Wehrpflichtsachen - Mitwirkung eines Proberichters an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
    Das Verwaltungsgericht hat dem Kläger eine Lage geschildert, die noch nicht so zugespitzt war, daß nur die augenblickliche Abwehr eines Angriffs die sofortige eigene Tötung der Angegriffenen verhindert hätte (vgl. BVerwGE 44, 313 [322]).

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stimmt entgegen der Auffassung der Beschwerde auch mit dem Urteil BVerwGE 44, 313 überein.

    Denn nach dieser Entscheidung steht nur die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zu einer gewaltsamen Verteidigung in einer akut zugespitzten Notwehr - oder nothilfeähnlichen Situation (auch bei kriegerischen Auseinandersetzungen) seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegen (BVerwGE 44, 313 [317 ff., 322]).

  • BVerwG, 20.11.1969 - VIII CB 63.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung früherer Berufssoldaten oder

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
    Ein Reserveoffizier erscheint ohne entsprechende konkrete Anhaltspunkte in Kriegsdienstverweigerungsverfahren auch nicht als befangen (vgl. Beschluß vom 20. November 1969 - BVerwG VIII CB 63.68 - [Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 6]).
  • BVerwG, 11.05.1976 - 6 B 17.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Schutz einer auf

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
    Es kann dahingestellt bleiben, ob in Wehrpflichtsachen neben einer möglichen auf § 144 Abs. 6 VwGO gestützten Verfahrensrevision die Abweichung von einem zurückverweisenden Revisionsurteil auch im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden kann (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1976 - BVerwG VI B 17.76 - mit Nachweisen zu dieser Frage).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
    Auch nach dem Grundgesetz ist die Mitwirkung nur eines Proberichters im allgemeinen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 14, 156 [164]).
  • BVerwG, 25.11.1964 - V C 60.63

    Unvorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf den

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
    Der Anspruch des Bürgers auf eine Streitentscheidung durch den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) wird durch die gesetzliche Festlegung der Zuständigkeit des zur Entscheidung berufenen Richters und den zur Konkretisierung des Gesetzes bestimmten Geschäftsverteilungsplan gewährleistet (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]; BVerwGE 20, 39 [41]).
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
    Wenn der Kläger bekundet hat, er sehe die Lage als eine bloße Notwehrsituation an und verstehe unter kriegerischer Gewaltanwendung nur das Hin und Her von Angriff und Gegenangriff, so handelt es sich dabei - wie das Verwaltungsgericht der Sache nach zutreffend angenommen hat - lediglich um eine rechtlich fehlerhafte Würdigung der tatsächlich ihrem Bedeutungsgehalt nach erkannten Situation und der entsprechenden Handlungsbereitschaft des Klägers (vgl. auch Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG VI C 62.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90]).
  • BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
    Wenn der nicht berücksichtigte Gesichtspunkt nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ohne rechtliche Bedeutung ist, kann seine unterbliebene tatsächliche Würdigung aber nicht als Verfahrensfehler gerügt werden, und zwar selbst dann, wenn diese Ansicht des Verwaltungsgerichts der rechtlichen Prüfung nicht standhalten sollte (vgl. auch Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55]).
  • BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71

    Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
    Vorsitzender kann auch der Berichterstatter selbst sein (vgl. Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG II B 33.71/II C 16.71 - [Buchholz 310 § 8 VwGO Nr. 7]).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
    Der Anspruch des Bürgers auf eine Streitentscheidung durch den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) wird durch die gesetzliche Festlegung der Zuständigkeit des zur Entscheidung berufenen Richters und den zur Konkretisierung des Gesetzes bestimmten Geschäftsverteilungsplan gewährleistet (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]; BVerwGE 20, 39 [41]).
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Das erfordert, sofern bestimmte Tatsachen nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht bleiben können, auch der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. hierzu Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 15 m.w.N.]; Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - [Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 54, 43 [45 f.]).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Daß das Verwaltungsgericht mit dieser Rechtsauffassung möglicherweise von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist (vgl. zum Verminen von Straßen Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105], zur Problematik des Tyrannenmordes Beschlüsse vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz 443.0 § 25 WPflG Nr. 92] und vom 8. November 1982 - BVerwG 6 B 95.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 137]), kann der Revision nicht zum Erfolg verhelfen, weil eine entsprechende Rüge gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG i.V.m. § 132 Abs. 3 VwGO im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde hätte erhoben werden müssen; im übrigen hat der Kläger auch im Rahmen der vorliegenden, ohne Zulassung statthaften Verfahrensrevision eine Abweichung des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht in der gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise dargelegt.

    Bei der Prüfung, welche Tatsachen im Einzelfall entscheidungserheblich und somit aufklärungsbedürftig sind, ist von der Rechtsauffassung des zur Entscheidung berufenen Gerichts auszugehen; deshalb kann das Unterbleiben einer Beweiserhebung nur dann als Verfahrensfehler gerügt werden, wenn es auf den nicht aufgeklärten Punkt nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn seine Auffassung der rechtlichen Prüfung nicht standhalten sollte (vgl. Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55] und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]).

  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Die Aufklärungspflicht gebietet es dem Tatsachengericht nämlich nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner der Entscheidung zugrunde gelegten materiell-rechtlichen Rechtsauffassung ankommt (vgl. Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - ; Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen -

    Daraus folgt vor allem, daß die Letztverantwortung dafür, welche Beweise zu erheben sind und welche nicht, nicht auf die Beteiligten abgewälzt werden darf, sondern immer beim Gericht bleibt, zumal allein das Gericht die rechtlichen Maßstäbe festlegt, auf deren Grundlage es den Rechtsstreit entscheidet, und somit auch den Rahmen für die notwendigen tatsächlichen Feststellungen absteckt (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55] und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen -

    Daraus folgt vor allem, daß die Letztverantwortung dafür, welche Beweise zu erheben sind, nicht auf die Beteiligten abgewälzt werden darf, sondern immer beim Gericht bleibt, zumal allein das Gericht die rechtlichen Maßstäbe festlegt, auf deren Grundlage es den Rechtsstreit entscheidet, und somit auch den Rahmen für die notwendigen tatsächlichen Feststellungen absteckt (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - ).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92

    Aufklärungspflicht, Anforderungen an die substantiierte Darlegung einer

    Bei diesem Vortrag verkennt die Klägerin jedoch, daß dann kein Aufklärungsmangel vorliegt, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf das Ergebnis der unterlassenen Beweisaufnahme für die von ihm zu treffende Entscheidung nicht ankommt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105).
  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

    Seine daraus erwachsende Verantwortung dafür, welche Beweise zu erheben sind und welche sonstigen Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts zu ergreifen sind, darf es nicht auf die Beteiligten abwälzen, zumal allein das Gericht die rechtlichen Maßstäbe festlegt, auf deren Grundlage es den Rechtsstreit entscheidet, und somit auch den Rahmen für die notwendigen tatsächlichen Feststellungen absteckt (vgl. Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 55] und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 105]).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anträgen auf

    Allerdings ist bei der Prüfung, welche Tatsachen entscheidungserheblich sein können, so daß sich die Beweisaufnahme auf sie zu erstrecken hat, von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts auszugehen, auch dann, wenn diese einer Überprüfung nicht standhalten sollte (vgl. Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 20.02.1984 - 6 C 13.82

    Kriegsdienstverweigerung - Verletzung der Aufklärungspflicht -

    Diese dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, von der das Revisionsgericht bei der Prüfung, ob ein Aufklärungsmangel vorliegt, auszugehen hat (vgl. Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55] und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]), gebot mithin eine ausreichende Sachaufklärung in der vom Bundesverwaltungsgericht gewiesenen Richtung.
  • BVerwG, 18.03.1986 - 6 C 45.83

    Aufklärungspflicht im Sinne einer Letztverantwortung für die Beweiserhebung -

    Daraus folgt vor allem, daß die Letztverantwortung dafür, welche Beweise zu erheben sind und welche nicht, nicht auf die Beteiligten abgewälzt werden darf, sondern immer beim Gericht bleibt, zumal allein das Gericht die rechtlichen Maßstäbe festlegt, auf deren Grundlage es den Rechtsstreit entscheidet, und somit auch den Rahmen für die notwendigen tatsächlichen Feststellungen absteckt (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - ).
  • BVerwG, 02.06.1980 - 6 C 97.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der

  • BVerwG, 26.01.1988 - 6 B 1.87

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung der Kriegsdienstverweigerung aus

  • BVerwG, 09.12.1983 - 6 C 130.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.06.1983 - 6 CB 25.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Hinreichende Substantiierung einer als

  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 41.80

    Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Eine vom

  • BVerwG, 02.04.1980 - 6 C 68.79

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensfehlers - Anforderungen an die

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