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   BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80   

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https://dejure.org/1981,3239
BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80 (https://dejure.org/1981,3239)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1981 - 8 C 21.80 (https://dejure.org/1981,3239)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1981 - 8 C 21.80 (https://dejure.org/1981,3239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines ausgestellten Vertriebenenausweises A - Voraussetzungen für die Ausstellung des Vertriebenenausweises A - Rechtfertigung der Einziehung eines Vertriebenenausweises A - Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.03.1958 - 1 BvR 577/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80
    Das rechtliche Gehör hat u.a. zum Inhalt das Recht des Beteiligten, Gelegenheit zu erhalten, sich zu allen Punkten des dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts vollständig zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 7, 340 [341]; 24, 119 [155]; 42, 364 [369]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80
    Das rechtliche Gehör hat u.a. zum Inhalt das Recht des Beteiligten, Gelegenheit zu erhalten, sich zu allen Punkten des dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts vollständig zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 7, 340 [341]; 24, 119 [155]; 42, 364 [369]).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art.

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80
    Es wird auch berücksichtigen müssen, daß der Kläger die materielle Beweislast für neue Gründe trägt, mit denen er die Ausstellung seines Ausweises rechtfertigt, für Altgründe hingegen nur dann, wenn er illoyal gehandelt hat (vgl. BVerwGE 18, 168; 24, 294 [BVerwG 06.07.1966 - VI C 124/63]; 34, 225) [BVerwG 26.11.1969 - V C 54/69].
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80
    Das rechtliche Gehör hat u.a. zum Inhalt das Recht des Beteiligten, Gelegenheit zu erhalten, sich zu allen Punkten des dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts vollständig zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 7, 340 [341]; 24, 119 [155]; 42, 364 [369]).
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80
    Es wird auch berücksichtigen müssen, daß der Kläger die materielle Beweislast für neue Gründe trägt, mit denen er die Ausstellung seines Ausweises rechtfertigt, für Altgründe hingegen nur dann, wenn er illoyal gehandelt hat (vgl. BVerwGE 18, 168; 24, 294 [BVerwG 06.07.1966 - VI C 124/63]; 34, 225) [BVerwG 26.11.1969 - V C 54/69].
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80
    Es wird auch berücksichtigen müssen, daß der Kläger die materielle Beweislast für neue Gründe trägt, mit denen er die Ausstellung seines Ausweises rechtfertigt, für Altgründe hingegen nur dann, wenn er illoyal gehandelt hat (vgl. BVerwGE 18, 168; 24, 294 [BVerwG 06.07.1966 - VI C 124/63]; 34, 225) [BVerwG 26.11.1969 - V C 54/69].
  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 124.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80
    Es wird auch berücksichtigen müssen, daß der Kläger die materielle Beweislast für neue Gründe trägt, mit denen er die Ausstellung seines Ausweises rechtfertigt, für Altgründe hingegen nur dann, wenn er illoyal gehandelt hat (vgl. BVerwGE 18, 168; 24, 294 [BVerwG 06.07.1966 - VI C 124/63]; 34, 225) [BVerwG 26.11.1969 - V C 54/69].
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80
    Das rechtliche Gehör hat u.a. zum Inhalt das Recht des Beteiligten, Gelegenheit zu erhalten, sich zu allen Punkten des dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts vollständig zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [429]; 7, 340 [341]; 24, 119 [155]; 42, 364 [369]).
  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 5.72

    Anspruch auf Erteilung des Vertriebenenausweises A - Deutsche Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80
    In der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Oberverwaltungsgericht gegebenenfalls auch prüfen müssen, ob eine etwaige Teilnahme der Eltern des Klägers an Selbstzählungen der deutschen Minderheit im Jahre 1939 nicht aus ähnlichen Gründen als Bekenntnis zum deutschen Volkstum anzusehen ist, wie etwa die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, deren Zielsetzung es war, das deutsche Volkstum in der Heimat zu stärken (vgl. dazuUrteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 5.72 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 23];Beschluß vom 27. September 1973 - BVerwG 8 B 57.73 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 24]).
  • BVerwG, 27.09.1973 - VIII B 57.73
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 8 C 21.80
    In der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Oberverwaltungsgericht gegebenenfalls auch prüfen müssen, ob eine etwaige Teilnahme der Eltern des Klägers an Selbstzählungen der deutschen Minderheit im Jahre 1939 nicht aus ähnlichen Gründen als Bekenntnis zum deutschen Volkstum anzusehen ist, wie etwa die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, deren Zielsetzung es war, das deutsche Volkstum in der Heimat zu stärken (vgl. dazuUrteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 5.72 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 23];Beschluß vom 27. September 1973 - BVerwG 8 B 57.73 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 24]).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 2 B 190.82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende Einbeziehung von Unterlagen

    Zwar hat das rechtliche Gehör u.a. das Recht des Beteiligten zum Inhalt, Gelegenheit zu erhalten, sich zu allen Punkten des dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts vollständig zu äußern (vgl.Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 8 C 21.80 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 119]).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann allenfalls dann vorliegen, wenn der Kläger im Hinblick auf ihm bisher unbekannte und entscheidungserhebliche Tatsachen einen Vertagungsantrag stellt und dieser Vertagungsantrag abgelehnt wird (vgl.Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 8 C 21.80 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 12.08.1986 - 9 B 167.86

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Asylverfahren -

    Eine vorherige Unterrichtung der Beteiligten über den Inhalt der Gutachten und Auskünfte bzw. - wenn eine vorherige Unterrichtung nicht erfolgt ist - die Vertagung der mündlichen Verhandlung sind nur dann geboten, wenn die Beteiligten zu den neu eingeführten Beweismitteln in der mündlichen Verhandlung nicht sachgerecht Stellung nehmen können oder diese Beweismittel dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. z.B. Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 8 C 21.80 - und Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nrn. 119 und 134).
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