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BVerwG, 11.03.1988 - 7 B 38.88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fahrerlaubnis - Entziehungsverfahren - Beurteilung der Kraftfahreignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1987 - 12 A 307/85
- BVerwG, 11.03.1988 - 7 B 38.88
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2638 (Ls.)
- NVwZ 1990, 654
- NZV 1990, 405 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 11.03.1988 - 7 B 38.88
Der beschließende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung, von der auch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht ausgegangen sind, die Auffassung, daß es im Entziehungsverfahren für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens, regelmäßig also bei Erlaß des Widerspruchsbescheides, ankommt und daß späteres Wohlverhalten nur im Zusammenhang mit einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 51, 359 ).
- VG Bremen, 11.12.1991 - 5 A 462/90
Allein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer BAK von 2,22% …
Die besonderen Umstände ermöglichen es, im Falle des Kl. ausnahmsweise auch sein straßenverkehrsrechtlich relevantes Verhalten nach Erlaß des Widerspruchsbescheides in die Gesamtbeurteilung seiner Kraftfahreignung einzubeziehen, weil sich die bestehenden Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsbehördlichen Entscheidung dadurch noch erhärten (BVerwG, NVwZ 1990, 654 = NZV 1990, 405 L).