Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10239
BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90 (https://dejure.org/1991,10239)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1991 - 9 B 316.90 (https://dejure.org/1991,10239)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1991 - 9 B 316.90 (https://dejure.org/1991,10239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,10239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs - Beweisantrag zur Passerlangung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; Bundesverwaltungsgericht a.a.O.).

  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]) Im vorliegenden Fall fehlt es jedoch an derartigen Umständen:.
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]) Im vorliegenden Fall fehlt es jedoch an derartigen Umständen:.
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90
    Eine Pflicht zur förmlichen Bescheidung entsprechend § 86 Abs. 2 VwGO besteht im vereinfachten Verfahren nach dem Entlastungsgesetz auch dann nicht, wenn Beweisanträge erst nach der gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG erfolgten Anhörungsmitteilung gestellt werden (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]) Im vorliegenden Fall fehlt es jedoch an derartigen Umständen:.
  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Beteiligter nicht auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs berufen, wenn er oder sein Prozeßvertreter es unterlassen hat, den gebotenen Gebrauch von den verfahrensrechtlich gegebenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. z. B. Beschluß vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 6 B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; Bundesverwaltungsgericht a.a.O.).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).
  • BVerwG, 13.10.1976 - 6 B 77.75

    Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung auf Antrag -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 316.90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Beteiligter nicht auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs berufen, wenn er oder sein Prozeßvertreter es unterlassen hat, den gebotenen Gebrauch von den verfahrensrechtlich gegebenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. z. B. Beschluß vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 6 B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht