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   BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88   

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BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Wiedereröffnungsantrag - Ablehnung - Mündliche Verhandlung - Verspätetes Erscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2767 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 857
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70

    Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Wie der Senat mit Urteil vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - (Buchholz 310 § 108 Nr. 178) entschieden hat, sind solche Darlegungen regelmäßig nur dann erforderlich, wenn der Prozeßbevollmächtigte nicht verhindert ist und darüber zu befinden ist, ob wegen Verhinderung der Partei selbst zu vertagen oder nach ihrem Erscheinen wiederzueröffnen ist, oder wenn zu beurteilen steht, ob nach Art. 2 § 5 EntlG im Beschlußwege oder aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden werden soll.
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88

    Urteilsverkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Schriftsatz -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Auf diese Weise soll bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein unrichtiges Urteil - soweit es noch nicht existent und nach außen bindend geworden ist - möglichst verhindert werden (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - m.w.N.; zur Möglichkeit der Beteiligten, noch im Verkündungstermin insbesondere auf Mängel des Verfahrens hinzuweisen, vgl. Urteil vom 12. Juli 1985 - BVerwG 6 C 95.82 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 7 = NJW 1986, 204 [BVerwG 12.07.1985 - 6 C 95/82]).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 6 B 50.87

    Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Tritt bei der Anreise zum Termin ein Umstand ein, der sein rechtzeitiges Erscheinen zur Verhandlung unmöglich macht, so muß er sich bemühen, das Gericht so schnell wie möglich hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wann er noch zur mündlichen Verhandlung in seiner Sache erscheinen kann, damit sich das Gericht hierauf einstellen kann (Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 6 B 50.87 - Buchholz 310 § 108 Nr. 196).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Zum rechtlichen Gehör gehört auch der Anspruch eines Beteiligten, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der Verhandlung vertreten zu lassen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 43.85

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Ist zur Terminszeit ein geladener Beteiligter nicht anwesend, so liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl die mündliche Verhandlung sogleich eröffnet (§ 103 Abs. 1 VwGO) oder noch eine gewisse Zeit abwartet (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 43.85 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 6 r NJW 1986, S. 206 [BVerwG 10.07.1985 - 2 B 43/85]).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb einer Revision - Verspätetes

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 95.82

    Rechtliches Gehör - Aufruf der Sache - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgericht

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Dieses Recht umfaßt die Befugnis, sich in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten zu lassen (st. Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141 S. 31 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 3 ).

    Erfährt das Gericht vor Beginn der mündlichen Verhandlung, daß der Prozeßbevollmächtigte einer Partei den Termin wahrnehmen will, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen aber nicht pünktlich erscheinen kann, so hat es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs mit der Eröffnung der mündlichen Verhandlung zu warten, sofern und solange das mit dem Interesse an der Einhaltung der Tagesordnung zu vereinbaren ist (vgl. Urteile vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107 S. 30 , vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 66 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5).

    Erscheint ein (weiteres) Zuwarten mit Blick auf andere noch zur Verhandlung anstehende Sachen oder (und) sonstige berufliche Verpflichtungen der übrigen Beteiligten oder der Richter nicht (mehr) vertretbar, muß der Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 ZPO von Amts wegen aufgehoben oder verlegt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um den Verhandlungstermin rechtzeitig wahrzunehmen, hieran jedoch ohne sein Verschulden gehindert worden ist (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1985, a.a.O. S. 68 m.weit.Nachw., vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 10 S. 2 , vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 8 ; Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 6 B 50.87 - Buchholz § 108 VwGO Nr. 196 S. 25 ).

    Denn das Institut der nachträglichen Wiedereröffnung soll den Parteien gerade die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte, namentlich durch mündlichen Vortrag zu dem erst aufgrund der mündlichen Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens, gewährleisten (vgl. Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 3 ).

    Mit Blick auf diesen Zweck der in § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO getroffenen Regelung und deren Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG V C 81.69 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 3 S. 1 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6).

    Einem Wiedereröffnungsbegehren des Prozeßbevollmächtigten, dessen Verspätung auf einem offenbar unabwendbaren Zufall beruhte, hätte das Oberverwaltungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs entsprechen müssen (vgl. Urteile vom 11. November 1970, a.a.O. S. 2 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6 ff. m.weit.Hinw.).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6 und Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 10).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das Recht auf rechtliches Gehör gewahrt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6, Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1 f. und vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und tatsächliche und rechtliche Argumente im Prozess vortragen zu können (BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten, wobei das rechtliche Gehör auch das Recht eines Beteiligten einschließt, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (vgl.Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.08.2022 - 23 ZB 22.30780

    Unzulässiger Folgeantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG

    Erscheint ein (weiteres) Zuwarten mit Blick auf andere noch zur Verhandlung anstehende Sachen oder sonstige berufliche Verpflichtungen der übrigen Beteiligten oder der Richter nicht (mehr) vertretbar, muss der Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 227 ZPO von Amts wegen aufgehoben oder verlegt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um den Verhandlungstermin rechtzeitig wahrzunehmen, hieran jedoch ohne sein Verschulden gehindert worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - NJW 1986, 1057 = NVwZ 1986, 758; U.v. 11.4.1989 - 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 = NJW 1989, 2767 = NVwZ-RR 1990, 422, jeweils m.w.N.).

    Denn das Institut der nachträglichen Wiedereröffnung soll den Parteien gerade die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte, namentlich durch mündlichen Vortrag zu dem erst aufgrund der mündlichen Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens, gewährleisten (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1989 - 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 = NJW 1989, 2767).

    Mit Blick auf diesen Zweck der in § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO getroffenen Regelung und deren Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1989 - a.a.O.; U.v. 3.7.1992 - 8 C 58.90 - NJW 1992, 3185).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

    Auf einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs kann sich nämlich nur berufen, wer zuvor alle prozessualen und faktisch zumutbaren Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 08.12.1988 - 9 B 388.88 -, NWZ 1989, 233 ff. und Urteil vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, NVwZ 1989, 857 ff.).

    Das Mittel zur Verwirklichung des rechtlichen Gehörs stellt dabei die mündliche Verhandlung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.1989, a.a.O.).

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Sie müssen überdies --und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftsätzlichen Vorbereitung genutzt haben oder nicht (vgl. BVerwG-Urteil in NJW 1986, 1057, 1058, linke Spalte)-- die Gelegenheit erhalten, zu den in der Erörterung (§ 93 Abs. 1 FGO) erfolgten Äußerungen des Gerichts und der Gegenseite Stellung nehmen und eigene Ausführungen tatsächlicher und rechtlicher Art machen zu können (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 1979 II R 56/76; BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208 letzter Absatz der Gründe; vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394, BStBl II 1981, 401 unter 3. der Gründe; BVerwG-Urteil vom 11. April 1989 9 C 55/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1989, 857, 858).
  • VGH Hessen, 10.02.1999 - 6 UZ 371/98

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Verdichtung zu einer

    Die Regelung des § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfeiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten können (im Anschluss an BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 23).

    Die Regelung des § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 23).

    Daraus folgt, dass das Gericht den rechtzeitig gestellten Wiedereröffnungsantrag eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet und der ohne Verschulden an der Terminswahrnehmung gehindert war, grundsätzlich nicht ablehnen kann, ohne den Anspruch des Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu verletzen (vgl. zum Fall eines schuldlos an der Terminswahrnehmung gehinderten Prozessbevollmächtigten: BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09

    Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung;

    § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6 und Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1999 - A 14 S 2413/98

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung - Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung

  • BVerwG, 01.03.2023 - 2 B 33.22

    Rechtmäßigkeit einer am Ende der Probezeit erstellten dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange

  • BVerwG, 12.05.2004 - 8 B 16.04

    Überschuldung eines Grundstücks - Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung der

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

  • BVerwG, 03.12.2008 - 10 B 13.08

    Antrag auf Zulassung einer Revision wegen Nichtberücksichtigung der Gefährdung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18

    Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - A 11 S 1002/17

    Fremdsprachige Erkenntnismittel im gerichtlichen Asylverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2000 - 21 A 4896/99

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter und Gewährung von Abschiebungsschutz

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 8 A 3665/01

    Fortführung und Schließung der mündlichen Verhandlung

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2002 - 7 LA 17/02

    Beschleunigungsgebot; Gehörsrüge; Gehörsverstoß; Konzentrationsgebot;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2008 - 2 L 86/08

    Zur Ablehnung einer Terminsverlegung und zur Darlegung der Klärungsfähigkeit

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der

  • BSG, 20.12.2016 - B 5 R 242/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 1 A 1995/06

    Wirksamkeit der Erklärung einer Klagerücknahme zu Protokoll des Gerichts nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 1 A 772/12

    Erläuterung eines Werturteils bei Beruhen des in einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Göttingen, 14.03.2013 - 2 A 87/11

    Abschiebungsverbot; Beweisantrag; Ablehnung; psychische Erkrankung; isoliertes

  • OVG Sachsen, 19.08.2020 - 2 A 900/17

    Terminverlegung; Terminkollision; Verhinderung Prozessbevollmächtigter; Vorrang

  • OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 A 494/20

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; unwirksame Ladung; Zustellfiktion;

  • VGH Hessen, 15.08.1995 - 13 UZ 1262/95

    Terminsverlegung wegen Verhinderung des Bevollmächtigten

  • BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 129.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung eines

  • OVG Sachsen, 05.07.2019 - 3 A 608/19

    Asyl; Türkischer Staatsangehöriger; Wehrdienstverweigerung; rechtliches Gehör;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.1999 - 3 A 10488/99

    Polizeidienst - Nicht trödeln, wenn Eile geboten

  • VGH Hessen, 16.03.1998 - 12 UZ 2692/96

    Erheblicher Grund für eine Terminsverlegung: Vertretungsmöglichkeit durch ein

  • VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 4 K 18.00800

    Verstoß gegen das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns

  • BFH, 13.03.1997 - III B 185/96

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 B 184.96

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19

    Rechtliches Gehör; Ladungsmangel; Pflicht zur Nachfrage; Beweislast;

  • VG Ansbach, 13.12.2019 - AN 4 K 17.35246

    Ablehnung der Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen behaupteter Erkrankung

  • VG Aachen, 29.09.2009 - 2 K 1447/07

    Antrag eines schwerbehinderten Rentners auf bevorzugte Erteilung einer

  • OVG Thüringen, 11.02.2021 - 3 ZKO 56/20

    Terminsverlegungsantrag und Antrag auf Wiedereröffnung der Verhandlung im

  • VG Oldenburg, 17.03.2005 - 11 A 225/05

    Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung

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