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   BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88   

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BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88 (https://dejure.org/1989,221)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1989 - 9 C 60.88 (https://dejure.org/1989,221)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1989 - 9 C 60.88 (https://dejure.org/1989,221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung - Aufenthaltsrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 1
  • NVwZ 1989, 772
  • DVBl 1989, 1249
  • DÖV 1989, 905
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88
    Das Verwaltungsgericht darf bei seiner Entscheidung über die im Klageverbund nach § 30 AsylVfG verfolgten Begehren auf Anerkennung als Asylberechtigter und auf Aufhebung der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung letztere nicht deshalb aufheben, weil es der Asylklage stattgegeben hat (Fortführung der Entscheidung vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - <BVerwGE 78, 243>).

    Diese Regelung hat den Zweck, das Verfahren zur Beendigung des Aufenthalts jener Ausländer, die sich allein wegen eines schließlich erfolglos gebliebenen Asylantrags im Bundesgebiet aufhalten dürfen, möglichst frühzeitig einzuleiten und so eine Beendigung ihres - ohnehin nur durch das Betreiben des Asylverfahrens gerechtfertigten - Aufenthalts zu erreichen (Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 [BVerwG 03.11.1986 - 9 C 254/86]).

    Rechtswidrig ist eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, wie zuvor dargelegt und der Senat in seinem Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - (a.a.O.) näher ausgeführt hat, wenn sie erlassen wurde, obwohl dem Ausländer ein asylunabhängiges Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 AsylVfG zur Seite stand.

    Für die Beurteilung, ob die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung wegen bestehender aufenthaltsrechtlicher Rechtspositionen im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 AsylVfG rechtswidrig ist, muß nach dem Urteil des Senats vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - (a.a.O.) auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abgestellt werden.

    Solche Aufenthaltsrechte sind zunächst bei der Ausländerbehörde geltend zu machen und erforderlichenfalls anschließend in einem gesonderten, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 2, 5 AuslG oder einer Duldung nach § 17 Abs. 1 AuslG gerichteten Rechtsstreit weiter zu verfolgen (Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - a.a.O.).

    Ihr danach maßgebender Erkenntnisstand ergibt sich wiederum vorrangig aus dem Inhalt der ihr vorliegenden Akten, den Ausführungen im ablehnenden Bescheid des Bundesamtes und den Kenntnissen, die sie von Amts wegen allgemein, etwa über die Verhältnisse im Heimatland des Asylbewerbers, hat (Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89

    Ausländerrecht: Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit von Ausreiseaufforderung

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG sind rechtmäßig, wenn dem Ausländer nach Maßgabe der Erkenntnisse, welche die Ausländerbehörde bei Erlaß des Bescheids besaß, keine Aufenthaltsrechte zustanden (Bestätigung von BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts stellt sich die auf eine Aufenthaltsbeendigung abzielende Verfügung als rechtmäßig dar, wenn dem Ausländer nach Maßgabe der Erkenntnisse, welche die Ausländerbehörde bei Erlaß des Bescheides besaß, kein Aufenthaltsrecht im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 AsylVfG zustand (Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).

    Wird in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats darauf abgestellt, daß die Ausländerbehörde ihre Entscheidung, ob gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG wegen bestehender asylunabhängiger Aufenthaltsrechte der Erlaß einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung unterbleiben muß, allein auf der Grundlage der ihr im Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse zu treffen hat (Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - a.a.O.), erlaubt dies auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz, die den ablehnenden Bescheid des Bundesamts und seine Gründe umfassen (§ 137 Abs. 2 VwGO), nur die Abweisung der gegen die Ordnungsverfügung des Landratsamts Traunstein vom 4. September 1986 i.d.F. des Berichtigungsschreibens vom 11. September 1986 gerichteten Klage.

  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 759/87

    Prüfung eines asylunabhängigen Bleiberechts im Rahmen der Begründung einer

    In Betracht zu ziehen ist somit nur das Vorliegen eines sonstigen Abschiebungshindernisses, das sich vor allem daraus ergeben kann, daß der Asylbewerber in seinem Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne von § 14 Abs. 1 AuslG befürchten müßte (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 16. Dezember 1987 -- 12 TE 1991/87 --, m.w.N.) oder er im Falle der Rückkehr von einer sonstigen menschenrechtswidrigen Behandlung bedroht wäre (BVerwG, Urteil v. 17. Mai 1983 -- BVerwG 9 C 36.83 --, BVerwGE 67, 185 (194); Urteil v. 3. November 1987 -- BVerwG 9 C 254.86 --, InfAuslR 1988, 59; Beschluß v. 11. April 1989 -- BVerwG 9 C 60.88 --).

    Die Entscheidung, ob der Erlaß der Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG wegen bestehender asylunabhängiger Aufenthaltsgründe unterbleiben muß, ist von der Ausländerbehörde eigenständig unter Berücksichtigung der Erkenntnisse zu treffen, die ihr aus dem Inhalt der vorliegenden Akten, den Ausführungen im Ablehnungsbescheid des Bundesamtes sowie aus sonstigen Informationen über die Verhältnisse im Heimatland des Asylbewerbers zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Beschluß v. 11. April 1989 -- BVerwG 9 C 60.88 --).

    Etwaige erst nach diesem Zeitpunkt eintretende oder von dem Asylbewerber erst im Nachhinein geltend gemachte Abschiebungshindernisse können deshalb der Rechtmäßigkeit der ergangenen Verfügung nicht entgegengehalten werden (BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 -- BVerwG 9 C 254.86 --, a.a.O.; Beschluß vom 11. April 1989 -- 9 C 60.88 --).

  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

    Um eine Kollision der dem Ausländer dadurch auferlegten Ausreisepflicht mit dem bei sich anschließendem Rechtsstreit weitergeltenden Recht zum Aufenthalt gemäß § 19 AsylVfG zu verhindern, hat die Ausländerbehörde mittels Setzung einer Ausreisefrist die Fälligkeit der auferlegten Ausreisepflicht auf einen - in ihrem Ermessen stehenden - Zeitpunkt nach Unanfechtbarwerden der Asylablehnung hinauszuschieben (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243; Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 14 ).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 9 B 165.90

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit einer

    Ihr danach maßgebender Erkenntnisstand ergibt sich wiederum vorrangig aus dem Inhalt der ihr vorliegenden Akten, den Ausführungen im ablehnenden Bescheid des Bundesamtes und den Kenntnissen, die sie von Amts wegen allgemein, etwa über die Verhältnisse im Heimatland des Asylbewerbers, hat (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 - und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).

    Die vom Kläger erstrebte Zulassung der Revision kommt auch nicht wegen Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des angefochtenen Urteils vom Beschluß des Senats vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - (a.a.O.) in Betracht.

    Damit wird aber kein anderer für die gerichtliche Beurteilung maßgebender Zeitpunkt als der Erkenntnisstand der Behörde bei Bescheiderlaß in Betracht gezogen, wie sich eindeutig aus dem übernächsten Satz der Entscheidungsgründe ergibt, der lautet: "Es würde daher - wenn es zutreffen sollte und die behauptete Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung dem Einwohneramt der Beklagten aus seiner amtlichen Tätigkeit oder aus allgemeinen Informationsquellen bekannt oder ohne weiteres zuverlässig wahrnehmbar war - dem Erlaß einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung entgegenstehen" (BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).

  • BVerwG, 17.12.1990 - 9 B 220.90

    Schutz von Ehe und Familie - Hindernis gegen eine zeitlich unterschiedliche

    Ihr danach maßgebender Erkenntnisstand ergibt sich wiederum vorrangig aus dem Inhalt der ihr vorliegenden Akten, den Ausführungen im ablehnenden Bescheid des Bundesamtes und den Kenntnissen, die sie von Amts wegen allgemein, etwa über die Verhältnisse im Heimatland des Asylbewerbers, hat (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 - und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).

    Die von den Klägern erstrebte Zulassung der Revision kommt auch nicht wegen Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des angefochtenen Urteils vom Beschluß des Senats vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - (a.a.O.) in Betracht.

    Damit wird aber kein anderer für die gerichtliche Beurteilung maßgebender Zeitpunkt als der Erkenntnisstand der Behörde bei Bescheiderlaß in Betracht gezogen, wie sich eindeutig aus dem übernächsten Satz der Entscheidungsgründe ergibt, der lautet: "Es würde daher - wenn es zutreffen sollte und die behauptete Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung dem Einwohneramt der Beklagten aus seiner amtlichen Tätigkeit oder aus allgemeinen Informationsquellen bekannt oder ohne weiteres zuverlässig wahrnehmbar war - dem Erlaß einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung entgegenstehen" (BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1989 - A 14 S 937/88

    Abschiebungsschutz bei menschenrechtswidriger Behandlung nach Rückkehr in Iran

    Die gegenüber einem Iraner erlassene Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 S 1 AsylVfG (hier: im Mai 1987) ist rechtswidrig, weil wegen der Stellung eines Asylantrags mit menschenrechtswidriger Behandlung bei der Rückkehr in den Iran zu rechnen und deshalb der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet nach § 28 Abs. 1 S 2 AsylVfG iVm § 14 Abs. 1 AuslG, Art. 33 GK (FlüAbk), EMRK (MRK) zu ermöglichen war Art. 3 (Bestätigung von VGH Mannheim, 14.04.1989 - A 14 S 1392/87 - VBlBW 1989, 388, Anschluß BVerwGE 78, 243 und BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60/88 - NVwZ 1989, 772).

    Diese Regelung hat den Zweck, das Verfahren zur Beendigung des Aufenthalts jener Ausländer, die sich allein wegen eines schließlich erfolglos gebliebenen Asylantrags im Bundesgebiet aufhalten dürfen, möglichst frühzeitig einzuleiten und so eine Beendigung ihres -- ohnehin nur durch das Betreiben des Asylverfahrens gerechtfertigten -- Aufenthalts zu erreichen (BVerwGE 78, 243,247; Beschluß vom 11. April 1989 -- 9 C 60.88 -- NVwZ 1989, 772).

    Bestehen indessen solche "asylunabhängigen" aufenthaltsrechtlichen Rechtspositionen nicht, bleibt es bei der Verpflichtung der Ausländerbehörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, gegenüber dem beim Bundesamt erfolglos gebliebenen Ausländer eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zu erlassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. April 1989 aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 1 A 89/92

    Asylbewerber; Ausreise; Politische Verfolgung; Rechtmäßigkeit einer

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. April 1989 - 9 C 60.88 -, BVerwGE 82, 1, 5; GK-AsylVfG, Stand: Januar 1990, II-§ 28 RdNr. 97.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. April 1989 - 9 C 60.88 -, aaO, S. 5.

  • BVerwG, 14.01.1991 - 9 B 205.90

    Maßgeblicher Zeitpunkt auch für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von

    Ihr danach maßgebender Erkenntnisstand ergibt sich wiederum vorrangig aus dem Inhalt der ihr vorliegenden Akten, den Ausführungen im ablehnenden Bescheid des Bundesamtes und den Kenntnissen, die sie von Amts wegen allgemein, etwa über die Verhältnisse im Heimatland des Asylbewerbers, hat (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 - und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).

    Die vom Kläger erstrebte Zulassung der Revision wäre auch nicht wegen Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des angefochtenen Urteils vom Beschluß des Senats vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - (a.a.O.) in Betracht gekommen.

    "Es würde daher - wenn es zutreffen sollte und die behauptete Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung dem Einwohneramt der Beklagten aus seiner amtlichen Tätigkeit oder aus allgemeinen Informationsquellen bekannt oder ohne weiteres zuverlässig wahrnehmbar war - dem Erlaß einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung entgegenstehen" (BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1992 - A 13 S 2687/92

    (Keine Anwendung des AsylVfG 1992 § 77 Abs 1 auf noch nach AsylVfG § 28F:

    Aus dem anwendbaren alten Recht, also eben aus § 28 AsylVfG a.F., ergibt sich nämlich auch, daß die Ausländerbehörde ihre aufenthaltsbeendenden Maßnahmen allein auf der Grundlage der ihr vorliegenden Erkenntnisse zu treffen hat, um zu einer raschen Entscheidung zu gelangen (BVerwG, Urt. v. 3.11.1987, BVerwGE 78, 243; Beschl. v. 11.4.1989, BVerwGE 82, 1).

    Denn dem Kläger stand nach Maßgabe der Erkenntnismittel, welche die Beklagte bei Erlaß dieses Bescheides besaß, kein Aufenthaltsrecht im Sinne von § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 AsylVfG a.F. zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.4.1989, BVerwGE 82, 1).

  • VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 14 K 11.02132

    "Besonderer Fall" im Sinne des § 9 Abs. 1 MuSchG

    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 5.7.1985, BVerwGE 82, 1, 6 und vom 25.9.1992, BVerwGE 81, 82, 90).
  • BVerwG, 31.07.1990 - 9 B 467.89

    Ablehnung eines Asylantrags - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 09.10.1990 - 9 B 193.90

    Bestehen eines Asylrechts bei der Mitgliedschaft in einer Gewalt bejahenden

  • BVerwG, 11.06.1990 - 9 B 464.89

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 31.05.1990 - 9 B 483.89

    Anerkennung als Asylberechtigter - Asylantragstellung als subjektiver

  • VG Karlsruhe, 07.02.1992 - A 11 K 4104/90

    Asylanerkennung eines vietnamesichen Gastarbeiters aus der DDR; Politische

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - A 13 S 1715/92

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2998/86

    Syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3141/88

    Erfolglose Asylverpflichtungsklage eines türkischen Ehepaares kurdischer

  • VGH Hessen, 25.03.1994 - 13 UE 2185/91

    Ethnische Albaner unterliegen in der serbischen Provinz Kosovo einer

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - A 13 S 1898/91

    Aufforderung eines Ausländers zur Ausreise, für den in seinem Heimatland wegen

  • BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - A 16 S 145/93

    (Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 19.92

    Abschiebung einen Monat nach Unanfechtbarkeit eines Asylbescheids - Abschiebung

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 144.91

    Frage der Verfassungsgemäßheit von § 130a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) -

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 143.91

    Frage der Verfassungsgemäßheit von § 130a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) -

  • BVerwG, 24.03.1992 - 9 B 153.91

    Ausschluss der politischen Verfolgung auf Grund der neueren politischen

  • VGH Hessen, 24.07.1991 - 12 TP 379/91

    Ablehnende Prozeßkostenhilfebeschlüsse erwachsen nicht in materielle Rechtskraft

  • BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 24.02.1994 - 9 B 633.93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BVerwG, 18.08.1993 - 9 B 254.93

    Maßgebliche Kriterien für die gerichtliche Beurteilung einer auf § 28 Abs. 1

  • VG Stuttgart, 09.12.1992 - A 10 K 10216/91

    Anspruch eines türkischen Staatsbürgers kurdischer Herkunft auf politisches Asyl;

  • VG Freiburg, 22.10.1992 - A 5 K 10348/92

    Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge;

  • VG Wiesbaden, 13.05.1992 - VIII E 5909/88

    Anspruch auf Anerkennung als politisch Verfolgter ; Asylantrag eines türkischen

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 146.91

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit § 130 a

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 128.91

    Gefahren bei einer Rückkehr nach Bangladesch nach einem Wechsel der

  • VGH Hessen, 23.09.1991 - 12 TP 1684/91

    Zum Prozeßkostenhilfeanspruch eines Asylbewerbers, der keine individuellen

  • BVerwG, 21.01.1991 - 9 CB 133.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Androhung einer Abschiebung

  • VG Karlsruhe, 24.07.1992 - A 11 K 30298/92

    Asylanerkennung für einen vietnamesichen Gastarbeiter in der DDR; Drohende

  • BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 207.90

    Ablehnung von Beweisanträgen - Verletzung rechtlichen Gehörs sowie der

  • BVerwG, 20.12.1990 - 9 B 233.90

    Rechtsposition für Eltern minderjähriger Kinder ohne Aufenthaltserlaubnis gegen

  • BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 181.92

    Abweisung eines Asylbegehrens - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 182.92

    Abweisung eines Asylbegehrens - Anfechtung von Ausreiseaufforderungen und

  • BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 180.92

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 B 49.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Befugnis von Ausländerbehörden zur

  • BVerwG, 24.08.1992 - 9 B 43.92

    Revisionszulassungsgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund einer

  • BVerwG, 25.10.1991 - 9 CB 11.91

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

  • VGH Hessen, 23.01.1991 - 13 TE 3660/89

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der

  • BVerwG, 06.09.1990 - 9 B 9.90

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 19.02.1990 - 9 B 5.90
  • VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88

    Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen

  • BVerwG, 08.08.1989 - 9 B 199.89

    Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung bei Bestehen zum Zeitpunkt der

  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 B 166.89

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1994 - 13 S 3154/93

    Zur Ausstellung eines Reiseausweises nach dem FlüAbk: vorherige Feststellung der

  • VGH Hessen, 12.10.1990 - 13 TH 2545/90

    Berücksichtigung besonderer Umstände - hier: Beschaffung eines Reisedokuments -

  • BVerwG, 07.02.1990 - 9 B 472.89

    Verfahrenseinstellung nach Rücknahme der Beschwerde - Nichtgewährung von

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 5561/92

    Bauaufsichtsbehörde; Widerruf einer Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung;

  • VG Gießen, 03.04.1996 - 3 E 10993/93

    APOSTASIE; GLAUBENSWECHSEL

  • VG Karlsruhe, 25.05.1994 - A 11 K 12925/93

    Anspruch eines kambodschanischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Asyl;

  • VG Karlsruhe, 24.02.1992 - A 12 K 850/90

    Asylanerkennung für einen Kosovoalbaner; Bestrafung wegen Meinungsäußerung als

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1991 - A 13 S 83/91

    Abschiebung eines rechtskräftig abgelehnten jugoslawischen Asylbewerbers -

  • VG Stuttgart, 14.01.1993 - A 14 K 11324/91

    Asylanerkennung für Staatsangehörige aus Zaire; Glaubhaftmachung der Verfolgung

  • VG Ansbach, 22.01.1992 - AN 17 K 91.42844
  • VG Ansbach, 22.10.1992 - AN 5 K 92.33428

    Anerkennung von Asyl für einen Jugoslawen aus dem Kosovo; Objektiver

  • VG Ansbach, 16.03.1992 - AN 19 K 91. 16278
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