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   BVerwG, 11.04.1991 - 4 C 7.90   

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https://dejure.org/1991,3083
BVerwG, 11.04.1991 - 4 C 7.90 (https://dejure.org/1991,3083)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1991 - 4 C 7.90 (https://dejure.org/1991,3083)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1991 - 4 C 7.90 (https://dejure.org/1991,3083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Baugebot - Gemeinschaftliches Baugebot - Gebot

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum gemeinschaftlichen Baugebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Anordnung eines gemeinschaftlichen Baugebotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein gemeinschaftliches Baugebot zulässig? (IBR 1991, 392)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 97
  • NJW 1992, 1123 (Ls.)
  • MDR 1992, 87
  • MDR 1992, 88
  • NVwZ 1992, 162
  • DVBl 1991, 817
  • DÖV 1991, 890
  • ZfBR 1991, 179
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 4 C 7.90
    Die Überleitungsvorschrift des § 237 BauGB bestätigt dies; sie bezieht sich lediglich auf Enteignungen nach § 39 b Abs. 4 BBauG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 ).

    Es soll erreicht werden, daß der Eigentümer möglichst aus eigener Einsicht eine bauliche Nutzung seines Grundstücks als vernünftig ansieht und ins Werk setzt und sich der Erlaß eines Gebotes erübrigt (vgl. BVerwGE 84, 335 ).

    Die Gemeinde soll alsdann in einem ersten Schritt das Baugebot mit dem Mittel des Verwaltungszwanges durchzusetzen versuchen (vgl. BVerwGE 84, 335 ).

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