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   BVerwG, 11.04.2002 - 7 B 79.01   

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BVerwG, 11.04.2002 - 7 B 79.01 (https://dejure.org/2002,26924)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2002 - 7 B 79.01 (https://dejure.org/2002,26924)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2002 - 7 B 79.01 (https://dejure.org/2002,26924)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Bodenreformland - Rückführung eines Bodenreformgrundstücks in den staatlichen Bodenfonds nach dem Tod des Eigentümers als entschädigungslose Enteignung oder unlautere Machenschaft im Sinne des Vermögensgesetzes (VermG) - Ererbtes Bodenreformeigentum ...

 
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  • BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92

    Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 B 79.01
    Erst mit der staatlichen Übertragung trat der Erbe des Neubauern in dessen Rechtsposition als Bodenreformeigentümer ein (Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170 [BVerwG 25.02.1994 - 7 C 32/92]; Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 91.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 49; Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 7 B 85.01 -).

    Ein etwaiger Anspruch, als Erbe eines Neubauern in dessen Rechtsposition als Bodenreformeigentümer einzutreten, zählt indes nicht zu den in § 2 Abs. 2 VermG genannten Vermögenswerten (Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - a.a.O.).

    Der Beklagte habe diese Erkenntnis spätestens auf der Grundlage des Urteils des Senats vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - (a.a.O.) erlangen können, das bereits in einer am 15. April 1994 herausgegebenen Fachzeitschrift veröffentlicht worden sei; hiervon ausgehend wäre bis zum Erlass des Rücknahmebescheids vom 18. Mai 1995 die Jahresfrist verstrichen gewesen.

  • BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 91.99

    Vermögenseinziehung; Rehabilitierung; russische Rehabilitierungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 B 79.01
    Erst mit der staatlichen Übertragung trat der Erbe des Neubauern in dessen Rechtsposition als Bodenreformeigentümer ein (Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170 [BVerwG 25.02.1994 - 7 C 32/92]; Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 91.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 49; Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 7 B 85.01 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in Kenntnis dieser Entscheidung und in Auseinandersetzung mit ihr an seiner bisherigen Rechtsprechung für die hier in Rede stehenden Fälle festgehalten (Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 91.99 - a.a.O.).

    Dies gilt auch für den Erben, der die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der Besitzwechselverordnung 1975 erfüllte; denn auch dieser Erbe hatte bis zu der Entscheidung des Staates bestenfalls einen Rechtsanspruch auf Erwerb des Eigentums an dem Bodenreformgrundstück (Urteil vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 91.99 - a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 B 79.01
    Die vom Kläger gestellte Frage lässt sich ohne weiteres anhand der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356) beantworten, ohne dass es zur Klärung der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf.

    Die Entscheidung des Großen Senats enthält auch die Klarstellung, dass allgemeine Hinweise ohne konkreten Fallbezug - wie z.B. das Bekanntwerden höchstrichterlicher Entscheidungen, die Erkenntnis der Rechtswidrigkeit einer bestimmten Verwaltungspraxis oder einer bestimmten Parallelentscheidung - die Rücknahmefrist nicht in Lauf setzen (BVerwGE 70, 356 ).

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 B 79.01
    Er sieht einen solchen Klärungsbedarf aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1998 (BGHZ 140, 223).
  • BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 B 79.01
    Der Kläger rügt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts in der Frage der Vererblichkeit des Bodenreformeigentums von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2. Kammer des Ersten Senats) vom 6. Oktober 2000 (VIZ 2001, 111) abweiche.
  • BVerwG, 01.11.2001 - 7 B 85.01

    Rückübertragungsanspruch bezüglich eines zu DDR-Zeiten enteigneten Grundstücks -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 B 79.01
    Erst mit der staatlichen Übertragung trat der Erbe des Neubauern in dessen Rechtsposition als Bodenreformeigentümer ein (Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170 [BVerwG 25.02.1994 - 7 C 32/92]; Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 91.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 49; Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 7 B 85.01 -).
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