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   BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01   

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https://dejure.org/2002,3419
BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01 (https://dejure.org/2002,3419)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2002 - 7 C 20.01 (https://dejure.org/2002,3419)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2002 - 7 C 20.01 (https://dejure.org/2002,3419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1; VermG § 4 Abs. 1 Satz 1
    Rückübertragung eines Grundstücks; investive Veräußerung; Erlösauskehr; Unmöglichkeit der Rückübertragung; baurechtswidriger Zustand; grundstücksübergreifende Bebauung; Abriss der Bebauung; Wegfall des Ausschlussgrundes.

  • Wolters Kluwer

    Revision - Rückübertragung eines Grundstücks - Investive Veräußerung - Erlösauskehr - Unmöglichkeit der Rückübertragung - Baurechtswidriger Zustand - Grundstücksübergreifende Bebauung - Abriss der Bebauung - Wegfall des Ausschlussgrundes - Investive Veräußerung - ...

  • Judicialis

    InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 4 Abs. 1 Satz 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 55 (Entscheidungsbesprechung)

    § 16 InVorG; § 4 VermG
    Investitionsvorrangverfahren - Anspruch auf Erlösauskehr - investive Veräußerung - späterer Wegfall eines Rückgabeausschlussgrunds - Ursachenzusammenhang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 607
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.05.1996 - 7 B 125.96

    Offene Vermögensfragen: Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01
    Die Rückübertragung eines Vermögenswertes wird nicht "infolge seiner Veräußerung" unmöglich, wenn zum Zeitpunkt der investiven Veräußerung die Rückübertragung des Eigentumsrechts an dem Vermögenswert gemäß § 4 Abs. 1 VermG, weil "von der Natur der Sache her nicht mehr möglich", ausgeschlossen war und dieser Ausschlussgrund auch nicht mit der investiven Veräußerung entfallen ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 B 279.96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01
    Das ist auch dann der Fall, wenn die Rückübertragung zu einem Zustand führt, der den Vorschriften der jeweils einschlägigen Landesbauordnung widerspricht (BVerwG, Beschluss vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98

    Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01
    Das Verwaltungsgericht hat danach zu Recht angenommen, dass für die Beurteilung der Frage, ob ein Ausschlussgrund bestand, allein auf den Zeitpunkt der investiven Veräußerung abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00

    Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Unmöglichkeit der Rückgabe von der

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01
    Die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes entfallen daher unmittelbar mit der Veräußerung (vgl. zum Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG: BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

    Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01
    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich ferner dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 90.99 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 10) nicht der allgemeine Rechtssatz entnehmen, formell rechtswidrige Zustände nach der Restitution seien hinzunehmen.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe;

    Dies folgt daraus, dass der Anspruch auf Erlösauskehr das Bestehen eines Restitutionsanspruchs voraussetzt und lediglich an dessen Stelle tritt, weil die Rückübertragung durch investive Maßnahmen rechtlich unmöglich geworden ist (Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7; Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2; Beschluss vom 13. August 2002 - BVerwG 8 B 77.02 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 9).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 8 C 17.05

    Versteigerungserlös; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Enteignung;

    In diesem Fall ist - wie es § 3 Abs. 4 Satz 1 VermG voraussetzt - die Veräußerung im Wege der Zwangsversteigerung der Grund dafür, dass die Rückübertragung des Grundstücks - hier: des Miteigentums - nicht mehr möglich ist (vgl. Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7 S. 7 zu der entsprechenden Rechtslage bei § 16 InVorG).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 4.04

    Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

    a) Die Rückübertragung wäre nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG wegen eines rechtlichen Hindernisses ausgeschlossen, wenn sie zu einem Zustand führte, der den Vorschriften der einschlägigen Landesbauordnung widerspräche (Beschluss vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35; Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03

    Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im

    Insbesondere eine zwischenzeitliche Veräußerung des beanspruchten Grundstücks kann darauf hindeuten, dass die Zweckbestimmung, deren Schutz der Restitutionsausschluss dient, aufgegeben worden ist oder jedenfalls aufgegeben werden soll (vgl. im Einzelnen Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr;

    Diese Vorschrift ist nur dann anwendbar, wenn e r s t die investive Veräußerung den Rückübertragungsausschluss begründet, oder - ins Gegenteil gewendet - nicht anwendbar, wenn die Rückübertragung des Eigentumsrechts bereits vor der Veräußerung ausgeschlossen war und der Ausschlussgrund auch nicht mit der investiven Veräußerung entfallen ist (Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2; Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz a.a.O., Nr. 7).
  • BVerwG, 22.01.2004 - 7 B 7.04

    Investive Veräußerung; Erlösauskehr; Rückübertragungsausschluss wegen Überbaus;

    Die Beigeladene rügt eine Abweichung von dem im vorangegangenen Revisionsverfahren ergangenen Urteil des Senats vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - (Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01

    Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener

    Beseitigt der Verfügungsberechtigte mit der investiven Veräußerung des Grundstücks die Umstände, die eine Rückgabe bisher verhindert haben, steht der Erlös aus der Veräußerung nicht ihm, sondern dem Berechtigten zu (Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 -, zum Abdruck in Buchholz bestimmt).
  • BVerwG, 10.04.2003 - 8 B 8.03

    Erlösauskehr; Rückübertragungsanspruch; Ausschlussgrund; Veräußerung; Wegfall des

    Im Übrigen genügt es für einen - den Erlösauskehranspruch begründenden - Wegfall des Restitutionsausschlussgrundes, dass der Wegfall des Ausschlussgrundes in der Veräußerung angelegt ist (so für die investive Veräußerung Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 21.02

    Auskehr des Erlöses; investive Veräußerung; Rückübertragung; Ausschlussgrund des

    Die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes entfallen daher unmittelbar mit der Veräußerung (BVerwG, Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - ZOV 2002, 245).
  • BVerwG, 13.08.2002 - 8 B 77.02

    Investitionsvorrangbescheid; Investive Veräußerung; Erlösauskehr; Verkehrswert;

    Dies folgt daraus, dass der Anspruch auf Erlösauskehr das Bestehen eines Restitutionsantrages voraussetzt und lediglich an dessen Stelle tritt, weil die Rückübertragung durch die investive Maßnahme rechtlich unmöglich geworden ist (vgl. Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - und Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2).
  • BVerwG, 19.07.2002 - 7 B 51.02

    Rechtliche Grundlagen zum Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. b

  • BVerwG, 16.01.2004 - 7 B 1.04

    Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks auf Grund dessen Verwendung im

  • BVerwG, 21.08.2003 - 7 B 93.02

    Rechtliche Unmöglichkeit der Restitution im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 des

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
  • VG Magdeburg, 24.06.2003 - 7 A 245/01
  • VG Berlin, 22.08.2013 - 29 K 67.11

    Anfechtung der Erlösauskehrverpflichtung; Ansprüche aus einer Anteilsschädigung

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