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   BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17   

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https://dejure.org/2017,39511
BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17 (https://dejure.org/2017,39511)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2017 - 9 KSt 4.17 (https://dejure.org/2017,39511)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 9 KSt 4.17 (https://dejure.org/2017,39511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die Teilnahme am Verhandlungstermin durch Partnerschaft mit einer Rechtsanwaltskanzlei am Gerichtsort; Reisekosten eines an einem "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der fiktiven ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die Teilnahme am Verhandlungstermin durch Partnerschaft mit einer Rechtsanwaltskanzlei am Gerichtsort; Reisekosten eines an einem "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der fiktiven ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Rechtsanwalt; Einsicht; Akten; Kanzlei;

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17
    Jeder Beteiligte ist aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (stRspr, s. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 53 Rn. 3 [= JurBüro 2015, 81]).

    Erstattungsfähig sind die Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie für die Bearbeitung eines konkreten Mandats anfallen und daher nicht als allgemeine Geschäftskosten mit den Gebühren abgegolten sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RVG i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 des Vergütungsverzeichnisses; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 53 Rn. 4 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 27.04.2015 - 7 WF 407/15
    Auszug aus BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17
    Zwar umfasst der Begriff der Kanzlei neben der Hauptstelle auch etwaige an anderen Orten betriebene Zweigstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 Ws 93/10 - NJW 2011, 869 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408 ).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 6 W 77/13
    Auszug aus BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Flugkosten einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen müssen (OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10 - MDR 2010, 1287 [= JurBüro 2010, 481]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - 6 W 77/13 - NJW-RR 2014, 828 ) und andererseits wegen der Beauftragung eines an einem "dritten Ort" (Bonn) ansässigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Unternehmenssitz der Beigeladenen (Essen) ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZB 93/10 - NJW-RR 2012, 695 [= JurBüro 2012, 151]).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Flugkosten einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen müssen (OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10 - MDR 2010, 1287 [= JurBüro 2010, 481]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - 6 W 77/13 - NJW-RR 2014, 828 ) und andererseits wegen der Beauftragung eines an einem "dritten Ort" (Bonn) ansässigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Unternehmenssitz der Beigeladenen (Essen) ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZB 93/10 - NJW-RR 2012, 695 [= JurBüro 2012, 151]).
  • OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Flugkosten einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen müssen (OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10 - MDR 2010, 1287 [= JurBüro 2010, 481]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - 6 W 77/13 - NJW-RR 2014, 828 ) und andererseits wegen der Beauftragung eines an einem "dritten Ort" (Bonn) ansässigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Unternehmenssitz der Beigeladenen (Essen) ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZB 93/10 - NJW-RR 2012, 695 [= JurBüro 2012, 151]).
  • OLG Dresden, 07.06.2010 - 2 Ws 93/10

    Fahrtkostenerstattung für eine Geschäftsreise zum an dem Ort der Zweigstelle

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17
    Zwar umfasst der Begriff der Kanzlei neben der Hauptstelle auch etwaige an anderen Orten betriebene Zweigstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 Ws 93/10 - NJW 2011, 869 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408 ).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17
    Denn dem persönlichen Kontakt und dem Vertrauensverhältnis zwischen der Partei und dem konkret ausgewählten ortsnahen Rechtsanwalt muss regelmäßig Rechnung getragen werden (BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04 - NJW 2008, 2122 Rn. 13 f. [= JurBüro 2008, 430]).
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