Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14776
BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21 (https://dejure.org/2022,14776)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2022 - 4 VR 3.21 (https://dejure.org/2022,14776)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 (https://dejure.org/2022,14776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,14776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel - Pkt. Meppen im Abschnitt Pkt. Nordvelen - Pkt. Legden Süd; Überprüfung von Projekten vor ihrer Zulassung ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel - Pkt. Meppen im Abschnitt Pkt. Nordvelen - Pkt. Legden Süd; Überprüfung von Projekten vor ihrer Zulassung ...

  • datenbank.nwb.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21

    WWF Italia Onlus u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21
    Am 8. Dezember 2021 haben die Antragstellerinnen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben - BVerwG 4 A 11.21 - und zugleich vorläufigen Rechtsschutz, beschränkt auf den Streckenabschnitt der Umgehung A., beantragt.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-411/19

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21
    Eine Gefahr, welche eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich macht, liegt vor, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Plan oder das Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (EuGH, Urteile vom 7. September 2004 - C-127/02 [ECLI:EU:C:2004:482], Waddenvereniging - Rn. 44 und vom 16. Juli 2020 - C-411/19 [ECLI:EU:C:2020:580], WWF Italia Onlus u.a. - Rn. 34).
  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21
    Denn eine gebotene FFH-Verträglichkeitsprüfung kann im Prozess nicht nachgeholt werden (BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 84 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21
    Fehlen diese Voraussetzungen, weil eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Gebiets ohne vertiefte Prüfung ausgeschlossen werden kann, so ist der Verzicht auf eine Verträglichkeitsprüfung nicht rechtsfehlerhaft (BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 419 m.w.N. ).
  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21
    Vorprüfung und Verträglichkeitsprüfung sind naturschutzrechtlich obligatorische Verfahrensschritte (BVerwG, Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - BVerwGE 146, 176 Rn. 10).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21
    Die Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung kann auch im gerichtlichen Verfahren festgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 8 Rn. 33).
  • BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21
    Der Senat ist auf die Prüfung der binnen der Begründungsfrist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgetragenen Gründe beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 6).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02
    Auszug aus BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21
    Eine Gefahr, welche eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich macht, liegt vor, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Plan oder das Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (EuGH, Urteile vom 7. September 2004 - C-127/02 [ECLI:EU:C:2004:482], Waddenvereniging - Rn. 44 und vom 16. Juli 2020 - C-411/19 [ECLI:EU:C:2020:580], WWF Italia Onlus u.a. - Rn. 34).
  • VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

    Die Kammer kann im Rahmen der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2022 - BVerwG 4 VR 3/21 -, juris Rn. 9) nicht erkennen, dass die beiden Schulen den danach bestehenden Spielraum bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien überschreiten.
  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20

    Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos

    Denn der Kläger hat bereits nicht aufgezeigt, an welchem Vortrag er durch eine verzögerte Übersendung des Verwaltungsvorgangs gehindert gewesen sein könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2021 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 6 und vom 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

    Auf den Antrag der Klägerinnen im Verfahren - 4 A 11.21 - hat der Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 - die aufschiebende Wirkung dieser Klagen in Bezug auf die Westumgehung Gescher wegen Mängeln der FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet Berkel angeordnet.
  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

    Auf den Antrag der Klägerinnen hat der Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 - die aufschiebende Wirkung der Klagen in Bezug auf die Westumgehung Gescher wegen Mängeln der FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet Berkel angeordnet.
  • BVerwG, 21.03.2023 - 4 A 9.21

    Planfeststellungsbeschluss für eine 380-kV Höchstspannungsfreileitung; Heilung

    Auf den Antrag der Klägerinnen in einem Parallelverfahren hat der Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2022 (- 4 VR 3.21 -) die aufschiebende Wirkung dieser Klagen in Bezug auf die Westumgehung Gescher wegen Mängeln der FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet Berkel angeordnet.
  • BVerwG, 22.03.2023 - 4 VR 4.22

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung;

    Der Senat ist auf die Prüfung der binnen der Begründungsfrist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgetragenen Gründe beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 - juris Rn. 8 m. w. N.), die allerdings nach Ablauf der Frist und in Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der anderen Beteiligten vertieft werden können.
  • BVerwG, 24.11.2022 - 4 VR 2.22

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung;

    a) Der Senat ist auf die Prüfung der binnen der Begründungsfrist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG, auf die in der dem Planfeststellungsbeschluss beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung ordnungsgemäß hingewiesen worden ist, vorgetragenen Gründe beschränkt (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 9 und vom 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 - Rn. 8), die allerdings nach Ablauf der Frist und in Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der anderen Beteiligten vertieft werden können.
  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger;

    a) Die vom Antragsteller innerhalb der Frist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgetragenen Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (BVerwG, Beschl. v. 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 -, juris Rn. 9; Kment, Energiewirtschaftsgesetz, 2. Auflage 2019, § 43e Rn. 3), zeigen nicht auf, dass entgegen der gesetzlichen Wertung des § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG das öffentliche Interesse und das Interesse der Beigeladenen an der Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses hinter dem privaten Aussetzungsinteresse des Antragstellers zurückzutreten haben.
  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 228/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger; Vertretung;

    a) Die vom Antragsteller innerhalb der Frist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgetragenen Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (BVerwG, Beschl. v. 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 -, juris Rn. 9; Kment, Energiewirtschaftsgesetz, 2. Auflage 2019, § 43e Rn. 3), zeigen nicht auf, dass entgegen der gesetzlichen Wertung des § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG das öffentliche Interesse und das Interesse der Beigeladenen an der Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses hinter dem privaten Aussetzungsinteresse des Antragstellers zurückzutreten haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht