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   BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79   

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https://dejure.org/1979,2704
BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79 (https://dejure.org/1979,2704)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1979 - 1 B 448.79 (https://dejure.org/1979,2704)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1979 - 1 B 448.79 (https://dejure.org/1979,2704)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundsätzliche Klärung der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens (AsylbeschlG) mit dem Grundgesetz (GG) - Geltendmachung eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Verbot rückwirkender Belastungsgesetze - Begriff der unechten ...

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  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
    Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht jedenfalls nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (BVerfGE 43, 242 [286]).
  • BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 5 BRAO

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
    Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht und entspricht damit dem durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70

    Jugendgefährdende Schriften II

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
    Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht und entspricht damit dem durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
    Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht und entspricht damit dem durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
    Insoweit ist auch für die Bestimmung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten eines Gesetzes ein Gesichtspunkt maßgebend, den das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Problematik von Stichtagsregelungen herausgestellt hat: Die Wahl des Zeitpunkts des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes muß am gegebenen Sachverhalt orientiert, d.h. sachlich vertretbar sein (BVerfGE 47, 85 [93 f.]).
  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 22.79

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
    Art. 1 Nr. 3 AsylbeschlG schließt allerdings die Berufung aus, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und 24.79 -).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
    Aus der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und dem rechtsstaatlichen Prinzip folgt nicht, daß gerichtliche Verfahren zwei Instanzen umfassen müssen (BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 6, 7 [12]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
    Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht und entspricht damit dem durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
    Aus der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und dem rechtsstaatlichen Prinzip folgt nicht, daß gerichtliche Verfahren zwei Instanzen umfassen müssen (BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 6, 7 [12]).
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