Rechtsprechung
BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
GG Art. 14 Abs. 1 und 3, Art. 100 Abs. 1 Satz 1; EnWG 1935 § 11; EnWG 1998 § 12
Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung; Enteignung zu Gunsten privater Energieversorgungsunternehmen; Gemeinwohlbindung; Fehlen eines Fachplanungsvorbehalts; Genehmigung, raumordnerische; Bedarfsfeststellung, aufsichtsbehördliche; ... - Wolters Kluwer
Öffentliche Energieversorgung - Stromfreileitung - Enteignung - Energieversorgungsunternehmen - Gemeinwohlbindung - Planfeststellungsverfahren - Fachplanungsvorbehalt - Bedarfsfeststellung - Energieaufsichtsbehörde - Enteignungsbehörde
- judicialis
GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1; ; EnWG 1935 § 11; ; EnWG 1998 § 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrecht; Energiewirtschaftsrecht - Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung; Enteignung zu Gunsten privater Energieversorgungsunternehmen; Gemeinwohlbindung; Fehlen eines Fachplanungsvorbehalts; Genehmigung, raumordnerische; ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Enteignung zugunsten von Energieversorgungsunternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- drschmel.de (Kurzinformation)
Enteignung zu Gunsten privater Energieversorgungsunternehmen im Einklang mit dem Grundgesetz
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.1999 - 10 S 1406/98
- BVerwG, 20.06.2000 - 4 B 99.99
- BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00
- BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02
Papierfundstellen
- BVerwGE 116, 365
- NJW 2003, 230
- NVwZ 2003, 343 (Ls.)
- VBlBW 2003, 154
- DVBl 2003, 55
- ZfBR 2003, 59
Wird zitiert von ... (29)
- BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11
Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …
Da er hierzu in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Beweisantrag gestellt hat, hätte er mit der Revision darlegen müssen, aus welchen Gründen sich der Vorinstanz die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. hierzu etwa Urteil vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 C 9.00 - Buchholz 451.17 § 12 EnergG Nr. 1 S. 12 f.). - BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02
Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Enteignungen nach dem …
a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 C 9.00 -,.Der Verwaltungsgerichtshof hat die Anfechtungsklage der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Urteil (…Urteil vom 8. September 1999 - 10 S 1406/98 -, NuR 2000, S. 455) abgewiesen, das Bundesverwaltungsgericht die wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Revision der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Urteil (Urteil vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 C 9.00 -, BVerwGE 116, 365) zurückgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Übrigen in der angegriffenen Entscheidung bereits in Auslegung einfachen Rechts - insofern jedenfalls verfassungsrechtlich unbedenklich - die Erforderlichkeit einer Enteignung nach § 12 Abs. 1 EnWG 1998 verneint, wenn der Energiebedarf im Wege der Durchleitung gedeckt werden könne oder ein Freileitungsvorhaben allein die Wettbewerbsfähigkeit (Marktanteile) eines Versorgungsunternehmens sichern oder allein Zwecken der Telekommunikation ("Datenautobahn") dienen solle (vgl. BVerwGE 116, 365 ).
Fehler bei der Bedarfsfeststellung schlugen auf das nachfolgende Enteignungsverfahren durch und unterlagen der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwGE 72, 365 ; 116, 365 ).
Gerade in der hier mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidung legt das Bundesverwaltungsgericht im Einzelnen die Einbindung der Planungen des Energieversorgungsunternehmens in das behördengeprägte Raumordnungsverfahren und in die nachfolgenden Planungsstufen verbunden mit der letztlich umfassenden gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit der Enteignungsentscheidung dar (vgl. BVerwGE 116, 365 ).
Ein nur begrenzt nachprüfbares Planungsermessen des Energieversorgungsunternehmens jenseits seiner Gestaltungsbefugnis als Antragsteller erkannten die angegriffenen Entscheidungen nicht an (vgl. BVerwGE 72, 365 ; 116, 365 ).
- BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08
Grundabtretung; Enteignung; Wohl der Allgemeinheit; Versorgung des Marktes mit …
b) Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 C 9.00 - (BVerwGE 116, 365 = Buchholz 451.17 § 12 EnergG Nr. 1) ab.
- BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
Enteignung von Gemeindegrundstücken zugunsten der Errichtung eines Windparks in …
Deren verwaltungsgerichtliche Überprüfung schließe die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Bedarfsfeststellung mit ein (vgl. BVerwGE 116, 365, 376).Nach dem noch zu § 11 EnWG 1935/§ 12 EnWG 1998 ergangenen, den Bau einer 110 kV-Stromfreileitung betreffenden Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2002 (BVerwGE 116, 365) ist ein Leitungsvorhaben energiewirtschaftlich erforderlich, wenn es eine vorhandene Versorgungslücke schließen soll oder wenn es der Versorgungssicherheit dient.
- BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 7.14
Ausschlussfrist; Begrenzung der EEG-Umlage; besondere Ausgleichsregelung; …
Da die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof keinen Beweisantrag gestellt hat, hätte sie insoweit mit der Revision darlegen müssen, aus welchen Gründen sich der Vorinstanz die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2002 - 4 C 9.00 - Buchholz 451.17 § 12 EnergG Nr. 1 S. 12 f. und vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 33). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02
Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos
BVerwG, Urteil vom 11.7.2002 - 4 C 9.00 -, BVerwGE 116, 365 (376).BVerwG, Urteil vom 11.7.2002 - 4 C 9.00 -, BVerwGE 116, 365 (372 f.).
- VGH Bayern, 13.02.2003 - 22 A 97.40029
Klagen gegen Hochspannungsleitung Bayreuth-Stechendorf abgewiesen
Die hieraus resultierende Gemeinwohlbindung auch der privatrechtlich organisierten Unternehmen wurde und wird durch die gesetzlich statuierte Anschluss- und Versorgungspflicht (§ 6 Abs. 1 EnWG 1935; § 10 EnWG 1998) und die mit Eingriffsbefugnissen verbundene staatliche Energieaufsicht (§ 1 EnWG 1935; § 18 EnWG 1998) auf Dauer gesichert (BVerfGE 66, 248, 257 f.; BVerwG vom 11.7.2002 NJW 2003, 230 f. [zum EnWG 1935], 231 f. [zum EnWG 1998]).Es gewährleistet den Betroffenen wirksamen Rechtsschutz auch im Hinblick auf die der Enteignung zugrunde liegende aufsichtsbehördliche Feststellung eines energiewirtschaftlichen Bedarfs, für deren Rechtmäßigkeit die Enteignungsbehörde - ungeachtet ihrer aus § 11 Abs. 1 EnWG 1935 abzuleitenden verwaltungsinternen Gebundenheit - nach außen hin einzustehen hat (BVerwG vom 11.7. 2002 NJW 2003 230/232 f. m.w.N.).
Die Anwendung des Art. 46 BayVwVfG (a.F.) scheitert nicht daran, dass der angefochtene Enteignungsbeschluss keine strikt gebundene Entscheidung darstellt, sondern zum Teil auf gerichtlich nicht voll nachprüfbaren Einschätzungen, Prognosen und Abwägungen der Enteignungsbehörde beruht (vgl. BVerwGE 72, 365/367; NJW 2003, 230/233).
Hierbei hat sie die aufsichtsbehördliche Bedarfsfeststellung zugrunde zu legen, die damit Teil der nach außen verbindlichen Enteignungsentscheidung wird und so der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwG vom 11. Juli 2002 NJW 2003, 230/232 f. m.w.N.).
Erst aufgrund der so gewonnenen Erkenntnisse kann die Enteignungsbehörde die Vorhabensplanung mittels eigener, nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungen und Prognosen "abwägend nachvollziehen" (BVerwGE 72, 365/367; vom 11.7. 2002 NJW 2003, 230/233).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06
Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos
Bei der Beurteilung sei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2002 - 4 C 9.00 - zu berücksichtigen. - OLG Celle, 28.05.2008 - 4 U 11/08
Vorzeitige Besitzeinweisung: Enteignende Maßnahmen zum Zwecke der …
Nachfolgend ist von der Enteignungsbehörde im Enteignungsverfahren zu prüfen, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff gerade auf das einzelne betroffene Grundstück erfordert, d. h. die Enteignungsbehörde überprüft, ob die vorgesehene Inanspruchnahme des konkreten Grundeigentums dem Gemeinwohlinteresse entspricht und verhältnismäßig ist (BVerwG in NJW 2003, 230. BVerwGE 72, 365. Beschl. d. BVerwG vom 29. Juni 1994, Az. 1 B 189/93. Urt. d. VG München vom 22. Januar 2004, Az. M 24 K 03.2206).Mithin ist sie in einem anschließenden gerichtlichen Verfahren mit zu überprüfen (vgl. z. B. BVerwG in NJW 2003, 230).
Die bei dieser Feststellung von der Fachaufsichtsbehörde vorzunehmenden Überprüfung, die auch die Prüfung technischer Alternativen mit einschließt, ist mit wertenden Einschätzungen, Prognosen und Abwägungen verbunden, die als rechtmäßig hinzunehmen sind, soweit sie methodisch einwandfrei zustande gekommen und in der Sache vernünftig sind (BVerwG in NJW 2003, 230, BVerwGE 72, 365).
Grundsätzlich ist die Enteignung zugunsten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens zulässig, wenn einem solchen Unternehmen durch Gesetz die Erfüllung einer dem Gemeinwohl dienenden Aufgabe zugewiesen ist und gleichzeitig sichergestellt ist, dass das Unternehmen zum Nutzen der Allgemeinheit sicher und preisgünstig geführt wird (BVerwG in NJW 2003, 230).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 11 A 1194/02
Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler I/II ohne Erfolg
Der Gesetzgeber darf zur planerischen Bewältigung komplexer raumgreifender und konfliktträchtiger Infrastrukturvorhaben "Systeme vorausliegender Planungsstufen und mehrstufiger Entscheidungsverfahren" einführen und die Beteiligungs- sowie Klagerechte betroffener Dritter (insbesondere der Grundeigentümer) auf die letzte zur außenverbindlichen Entscheidung führende Verfahrensstufe begrenzen, soweit von den vorausliegenden Ebenen keine irreversiblen nachteiligen Rechtswirkungen ausgehen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 11.7.2002 - 4 C 9.00 -, BVerwGE 116, 365, und vom 24.10.2002 - 4 C 7.01 -, BVerwGE 117, 138).So BVerwG, Urteile vom 11.7.2002 - 4 C 9.00 -, BVerwGE 116, 365 ff. und vom 24.10.2002 - 4 C 7.01 -, BVerwGE 117, 138 ff.; vgl. auch Papier, in: Maunz/Dürig, Kommentar zum GG, Stand Februar 2005, Rdnr. 54 zu Art. 14, sowie Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, Kommentar zum GG, Stand Februar 2003, Art. 19 Abs. 4 Rdnr. 167.
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10
Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03
Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse
- BVerwG, 24.10.2002 - 4 C 7.01
Energieversorgung eines Nachbarstaates (hier: Versorgung der Tschechischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 20 A 4257/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 11 A 1752/04
Anspruch privater Grundbesitzer auf Teilaufhebung eines bergrechtlichen …
- OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03
Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - 11 D 116/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Enteignungsmaßnahme in Gestalt der …
- VG Düsseldorf, 18.03.2004 - 4 K 4781/02
Herstellung eines Gewässers durch Abgrabung von Sand und Kies; Zulassung der …
- VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 3 K 3061/05
Verwaltungsgericht weist Klage gegen Enteignung einer Obstwiese zugunsten des …
- BVerwG, 24.10.2002 - 4 C 16.01
Enteignung für Pipeline nach Tschechien zulässig
- OLG Jena, 27.11.2007 - Bl W 490/07
Zur Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung eines Antrags auf ger. …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer …
- BVerwG, 24.10.2002 - 4 C 8.01
Enteignung für Pipeline nach Tschechien zulässig
- VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 4657/99
Feststellung des Planes zur Herstellung eines Gewässers zum Zwecke der Gewinnung …
- VG Düsseldorf, 08.01.2004 - 4 K 4709/02
Anspruch auf Entscheidung über einen Planfeststellungsantrag zur Herstellung …
- VG Gelsenkirchen, 23.04.2012 - 1 K 3565/10
Beurteilung, dienstliche, Richtwert, Grundrecht, Grundrechtsschutz, Verfahren
- VG Cottbus, 12.05.2005 - 3 K 940/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 3 M 318/06
D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, …