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   BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 97.12   

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BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 97.12 (https://dejure.org/2013,19710)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2013 - 3 B 97.12 (https://dejure.org/2013,19710)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 3 B 97.12 (https://dejure.org/2013,19710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BHO § 23; BHO § 44; BSWAG § 8
    Rückzahlung von Zuwendungen zur Beseitigung von hochwasserbedingten Schäden in Höhe einer Versicherungsleistung an die Konzernmutter (hier: Deutsche Bahn AG)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 97.12
    Das setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 97.12
    Das setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 97.12
    Das setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 35.14

    Anspruch eines Taxiunternehmers auf Anfahrt und Benutzung des Taxenspeichers am

    Das setzt voraus, dass eine konkrete, höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert wird, der zugleich eine fallübergreifende Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 B 97.12 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.2014 - 3 B 18.14

    Erhebung einer nach Größe des Betriebs und Zahl der geschlachteten Tiere

    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus sowie die Darlegung, dass deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N. und vom 11. Juli 2013 - BVerwG 3 B 97.12 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 B 31.14

    Anspruch eines niedergelassenen Facharztes für Urologie auf Zulassung zur Prüfung

    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und außerdem die Darlegung, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung liegen soll (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 11. Juli 2013 - 3 B 97.12 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 65.14

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Vorschleusungserlaubnis zur vorrangigen

    Das setzt gemäß § 133 Abs. 3 VwGO voraus, dass eine konkrete höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert wird, der zugleich eine fallübergreifende Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 B 97.12 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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