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   BVerwG, 11.08.1971 - VI C 50.68   

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BVerwG, 11.08.1971 - VI C 50.68 (https://dejure.org/1971,225)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1971 - VI C 50.68 (https://dejure.org/1971,225)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1971 - VI C 50.68 (https://dejure.org/1971,225)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 269
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1971 - VI C 50.68
    Kein Anspruch auf höhere Besoldung bei höherer Bewertung des Dienstpostens (Ergänzung von BVerwGE 36, 192 und 36, 218).

    In der rechtlichen Beurteilung der auf Grund dieser "Vorläufigen Richtlinien" in Hessen in den Jahren 1965 und 1966 durchgeführten Dienstpostenbewertung befindet sich das Berufungsgericht in weitgehender Übereinstimmung mit den das hessische Modell betreffenden grundlegenden Urteilen des erkennenden Senats BVerwGE 36, 192 und 36, 218.

    In den angeführten Entscheidungen hat sich der erkennende Senat auch bereits eingehend mit den Argumenten auseinandergesetzt, von denen die Revision glaubt, daß sie im Hinblick auf die "Sondersituation" in Hessen (vgl. hierzu auch BVerwGE 36, 192 [213 ff.]) den vom Kläger geltend gemachten Anspruch zu stützen vermöchten.

    Auf Grund dieser - im einzelnen noch näher im Urteil BVerwGE 36, 192 erläuterten - Einschätzung der 'Vorläufigen Richtlinien' und der auf ihnen beruhenden Praxis verbietet sich die Schlußfolgerung, daß jeder Inhaber einer höher bewerteten Stelle nach deren Anhebung hätte befördert werden müssen.

    Aus alledem ergibt sich, daß gerade im Justizressort bei der teilweise durchgeführten Dienstpostenbewertungsaktion niemals ein "Junktim" zwischen Höherbewertung, entsprechender Planstellenbewilligung und anschließender entsprechender Beförderung oder zulagenträchtiger Weiterverwendung auf der angehobenen Planstelle (vgl. hierzu BVerwGE 36, 192 [197]) bestanden hat und daß in diesem Bereich auch in der Praxis nicht von dem das Beamtenbesoldungsrecht hergebrachtermaßen prägenden "Ernennungsgrundsatz" (vgl. auch hierzu BVerwGE 36, 192 [208]) abgewichen worden ist.

    Der erkennende Senat hat zwar in der Entscheidung BVerwGE 36, 192 (213 ff.) [BVerwG 28.10.1970 - VI C 48/68] die Auffassung vertreten, daß "eine nach den Richtlinien gebotene Höherbewertung im räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich dieser Richtlinien dem Inhaber des Dienstpostens grundsätzlich eine rechtlich nicht zu ignorierende und folglich auch vom Dienstherrn zu beachtende und zu sichernde Position vermittelte".

    Er hat aber in diesem Zusammenhang unzweideutig zum Ausdruck gebracht, daß einer Handhabung, derzufolge nach Anhebung der höher bewerteten Dienstposten ausnahmslos jeder Inhaber einer solchen angehobenen Planstelle auch befördert worden wäre, die hergebrachten beamtenrechtlichen Grundsätze (Art. 33 Abs. 5 GG) entgegengestanden hätten und daß der Dienstposteninhaber das Ergebnis einer Bewertung seines Dienstpostens auch in Hessen nicht habe dazu benutzen können, um durch "Konstruktion von Ansprüchen oder Schadensersatzansprüchen aus Fürsorgepflicht" das Fehlen einer gesetzlichen Fundierung dort, wo sie erforderlich ist, also gerade - wie hier - bei besoldungsrechtlichen Zahlungsansprüchen, zu "überspielen" (vgl. insbesondere BVerwGE 36, 192 [216-218]).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1971 - VI C 50.68
    Kein Anspruch auf höhere Besoldung bei höherer Bewertung des Dienstpostens (Ergänzung von BVerwGE 36, 192 und 36, 218).

    In der rechtlichen Beurteilung der auf Grund dieser "Vorläufigen Richtlinien" in Hessen in den Jahren 1965 und 1966 durchgeführten Dienstpostenbewertung befindet sich das Berufungsgericht in weitgehender Übereinstimmung mit den das hessische Modell betreffenden grundlegenden Urteilen des erkennenden Senats BVerwGE 36, 192 und 36, 218.

    Die Dienstpostenbewertung hatte daher keine unmittelbaren besoldungsrechtlichen Auswirkungen für den Dienstposteninhaber (vgl. insbesondere BVerwGE 36, 218 [222]).

    In BVerwGE 36, 218 (223, 224) [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]wird dazu folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 22.05.1968 - VI C 39.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1971 - VI C 50.68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 21 Abs. 2 BBesG (u.F.), § 21 Abs. 2 HBesG und zu vergleichbaren landesbesoldungsrechtlichen Vorschriften muß es sich dabei um eine vom Haushaltsgesetzgeber bewilligte Planstelle handeln (vgl. BVerwGE 16, 142; Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG VI C 39.67 - und vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 59.64 -).
  • BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 24.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1971 - VI C 50.68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 21 Abs. 2 BBesG (u.F.), § 21 Abs. 2 HBesG und zu vergleichbaren landesbesoldungsrechtlichen Vorschriften muß es sich dabei um eine vom Haushaltsgesetzgeber bewilligte Planstelle handeln (vgl. BVerwGE 16, 142; Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG VI C 39.67 - und vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 59.64 -).
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 59.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1971 - VI C 50.68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 21 Abs. 2 BBesG (u.F.), § 21 Abs. 2 HBesG und zu vergleichbaren landesbesoldungsrechtlichen Vorschriften muß es sich dabei um eine vom Haushaltsgesetzgeber bewilligte Planstelle handeln (vgl. BVerwGE 16, 142; Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG VI C 39.67 - und vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 59.64 -).
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Die für beamtenrechtliche Rechtsstreitigkeiten zuständigen Senate haben mehrfach entschieden, daß kein Anspruch auf Beförderung bei Höherstufung des Dienstpostens besteht (vgl. Urteile vom 22. Januar 1962 - BVerwG 2 C 84.61 - [ZBR 1963, 354] -, vom 11. August 1971 - BVerwG 6 C 50.68 - [ZBR 1972, 122] und vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [ZBR 1976, 149]).

    Die von der Beschwerde angeführten Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 57.68 - (Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13) -, vom 11. August 1971 - BVerwG 6 C 50.68 - (RiA 1972, 119 und ZBR 1972, 122) -, vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - (Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6) -, vom 16. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 44.64 - (Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 1) -, vom 17. Mai 1962 (nicht 19721) - BVerwG 2 C 87.59, nicht 87.79 (ZBR 1963, 215) -, und vom 18. Februar 1964 - BVerwG 2 C 58.62 - (einschlägiger Teilabdruck Buchholz 237.7 § 46 LBG NW Nr. 1) - betreffen nicht die dem Berufungsurteil zugrundeliegenden Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes, sondern landesrechtliche Vorschriften und nicht einschlägige Vorschriften des Bundesbeamtenrechts.

    Das - zu hessischem Landesbeamten- und Besoldungsrecht ergangene - Urteil vom 11. August 1971 - BVerwG 6 C 50.68 - betrifft nur eine Sondersituation in Hessen.

  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auch eine Dienstpostenbewertung, die im Vergleich zur Eingruppierung der zugeordneten Planstelle eine höhere Einstufung des Tätigkeitsbereichs ergibt, begründet keinen Anspruch des Dienstposteninhabers auf Beförderung (Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 55.68 - [BVerwGE 36, 218 [222]]; vom 11. August 1971 - BVerwG VI C 50.68 - [BVerwGE 38, 269 [271]]).
  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

    Die von ihm schriftsätzlich vertretene Auffassung, aus einer Höherbewertung würde sich ohne weiteres ein Anspruch auf höhere Bezüge ergeben, ist unzutreffend und mit beamtenrechtlichen Grundregeln unvereinbar; der Kläger ist hierzu in der Revisionsverhandlung bereits auf das einschlägige Urteil des Senats BVerwGE 38, 269 hingewiesen worden.
  • BVerwG, 12.12.1977 - 6 B 27.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpostenbewertung ab (vgl. u.a. BVerwGE 36, 192; 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 48/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; 41, 253) [BVerwG 07.12.1972 - III C 87/71].

    Im Urteil BVerwGE 36, 192 (206 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 48/68]/207) - vgl. auch BVerwGE 38, 269 (274) [BVerwG 11.08.1971 - VI C 50/68] - hat der beschließende Senat im Anschluß an die Abhandlung von Mayer in DVBl. 1970, 651 unzweideutig zum Ausdruck gebracht, daß die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten weder die Richtigkeit der Dienstpostenbewertung noch die Garantie der Beförderungschancen, sondern allenfalls einen Anspruch auf Realisierung bereits konkret gegebener schutzwürdiger Beförderungsanwartschaften umfasse und daß demzufolge ein Anspruch auf eine "richtige" Bewertung des Dienstpostens ausnahmsweise nur in bezug auf eine konkrete Beförderungschance besteht.

  • BVerwG, 09.08.1972 - VI B 55.71

    Besoldung von Beamten nach Landesrecht - Begründetheit einer

    Es muß sich dabei um eine vom Haushaltsgesetzgeber bewilligte Planstelle handeln (vgl. BVerwGE 38, 269 [270] mit weiteren Nachweisen).

    Wie die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt nachdrücklich hervorgehoben haben, widerspricht eine solche Betrachtungsweise, die eine funktionsgerechte, nach den Tätigkeitsmerkmalen des jeweiligen Dienstpostens ausgerichtete höhere Besoldung im Auge hat, den tragenden Grundlagen des geltenden (auch des hier anzuwendenden hessischen) Besoldungsrechts (vgl. u.a. gerade in bezug auf die Rechtslage in Hessen die Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG VI C 39.67 - und vom 8. Juli 1969 - BVerwG II C 87.67 - ferner BVerwGE 38, 269 [273/274]).

  • BVerwG, 30.10.1979 - 6 P 61.78

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Interne Umbewertung - Personalrat -

    Einen Anspruch auf höhere Besoldung hatte der Beamte auf Grund des früher höher bewerteten Dienstpostens nicht (vgl. BVerwGE 38, 269).
  • VGH Hessen, 12.06.1991 - 1 UE 2797/86

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Indessen hatte der Kläger weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitsgrundsatzes einen Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens, ganz abgesehen davon, daß ein Beamter selbst bei Höherstufung seines Dienstpostens keinen Anspruch auf eine entsprechende Ernennung hat (so ausdrücklich BVerwG, Beschluß vom 15.5.1985 -- 2 B 38.85 --, Dok.Ber. 1985, 215 unter Hinweis auf BVerwGE 36, 218, 222; 38, 269, 271; Beschluß vom 20.11.1978, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Abgesehen davon, daß selbst bei Höherstufung eines Dienstpostens dessen Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Ernennung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - mit weiteren Nachweisen), hat ein Beamter grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens.
  • BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Höhe der

    Dienstpostenbewertungen des Dienstherrn binden weder den Besoldungs- noch den Haushaltsgesetzgeber, ebensowenig ist der Gesetzgeber an entsprechende Stellenanforderungen des Dienstherrn gebunden, noch vermag der Dienstposteninhaber daraus Ansprüche auf Höherstufung herzuleiten (vgl. BVerwGE 38, 269).
  • BVerwG, 18.07.1972 - VI B 31.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unmittelbare

    In seinem Urteil vom 11. August 1970 - BVerwG VI C 50.68 - (BVerwGE 38, 269) hat der beschließende Senat sodann in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall zum Hessischen Besoldungsgesetz (§ 21 Abs. 2 HBesG) entschieden, daß eine im Vergleich zur zugeordneten Planstelle höhere Einstufung des Tätigkeitsbereichs (Dienstposten) im Rahmen der Dienstpostenbewertung keinen Anspruch auf Beförderung oder auf Stellenzulage nach § 21 Abs. 2 HBesG begründet.
  • BVerwG, 02.10.1980 - 2 B 46.80

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für den Erfolg einer Beschwerde -

  • BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 72.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.03.1986 - 2 B 3.86

    Berücksichtigung eines höheren Schwierigkeitsgrades eines wahrgenommenen

  • BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 16.01.1980 - 2 A 1.78

    Anspruch auf Ersatz des durch unterbliebene Beförderung in ein Amt der

  • BVerwG, 07.04.1977 - 6 B 47.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.02.1984 - 2 B 5.84

    Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung im Rahmen der Zulassung der

  • BVerwG, 24.02.1981 - 2 B 3.80

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für den Erfolg

  • BVerwG, 05.09.1972 - VI B 9.72

    Dienstpostenbewertung in Niedersachsen - Schadensersatz wegen Verletzung der

  • BVerwG, 01.12.1980 - 2 B 78.79

    "Richtige" Handhabung der Vergabe von Beförderungsdienstposten an lebensältere

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