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   BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 87.93   

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https://dejure.org/1993,5234
BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 87.93 (https://dejure.org/1993,5234)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1993 - 4 B 87.93 (https://dejure.org/1993,5234)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1993 - 4 B 87.93 (https://dejure.org/1993,5234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung, Änderung oder Erledigung eines Bauantrags - Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung - Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Dreijährige Bindungsfrist an die Teilungsgenehmigung - Erledigung eines Baugenehmigungsverfahrens - Erledigung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 21 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1994, 136
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 87.93
    Bei behaupteter der sog. "Aktenwidrigkeit" muß jedoch - und das gilt in besonderem Maße bei der Bewertung von Passagen der Entscheidungsgründe eines Urteils - die tatsächliche Feststellung des Sachverhalts von der rechtlichen Würdigung unterschieden werden; nur erstere begründet im Falle ihrer Unrichtigkeit einen Verfahrensfehler nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. Urteil vom 15. Juli 1985 - BVerwG 6 C 120.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 173; Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183).

    Entsprechendes gilt für die behauptete Unvollständigkeit der Tatsachengrundlage, wobei mitberücksichtigt werden muß, daß das Gericht nicht verpflichtet ist, alle Einzelheiten des festgestellten Sachverhalts in den Gründen seiner Entscheidung darzustellen (vgl. Urteil vom 25. März 1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65

    Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 87.93
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist hinreichend geklärt, daß Gegenstand der Bindungswirkung nach § 21 Abs. 1 BauGB/BBauG nur das werden kann, was an Bau- und Nutzungsabsichten offengelegt und damit zum Gegenstand des bodenverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemacht worden ist (vgl. Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG 4 C 170.65 - BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] und vom 6. Mai 1970 - BVerwG 4 C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [BVerwG 06.05.1970 - IV C 28/68]).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 87.93
    Hierzu gehört insbesondere, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge richtig und vollständig zugrunde zu legen (vgl. das Urteil des beschließenden Senats vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 50).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 87.93
    Ebenso ist geklärt, daß sich der Umfang der Bindungswirkung mit den in § 20 Abs. 1 BauGB/BBauG bezeichneten Versagungsgründen deckt (vgl. etwa Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG 4 C 12.66 - BVerwGE 30, 203 [BVerwG 06.09.1968 - IV C 12/66]).
  • BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 87.93
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist hinreichend geklärt, daß Gegenstand der Bindungswirkung nach § 21 Abs. 1 BauGB/BBauG nur das werden kann, was an Bau- und Nutzungsabsichten offengelegt und damit zum Gegenstand des bodenverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemacht worden ist (vgl. Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG 4 C 170.65 - BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] und vom 6. Mai 1970 - BVerwG 4 C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [BVerwG 06.05.1970 - IV C 28/68]).
  • BVerwG, 15.07.1985 - 6 C 120.82
    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 87.93
    Bei behaupteter der sog. "Aktenwidrigkeit" muß jedoch - und das gilt in besonderem Maße bei der Bewertung von Passagen der Entscheidungsgründe eines Urteils - die tatsächliche Feststellung des Sachverhalts von der rechtlichen Würdigung unterschieden werden; nur erstere begründet im Falle ihrer Unrichtigkeit einen Verfahrensfehler nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. Urteil vom 15. Juli 1985 - BVerwG 6 C 120.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 173; Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183).
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