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   BVerwG, 11.08.1999 - 8 B 162.99   

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https://dejure.org/1999,26651
BVerwG, 11.08.1999 - 8 B 162.99 (https://dejure.org/1999,26651)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1999 - 8 B 162.99 (https://dejure.org/1999,26651)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1999 - 8 B 162.99 (https://dejure.org/1999,26651)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klärungsfähige und klärungsbedürftige Frage des revisiblen Rechts von fallübergreifendem Gewicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 8 B 162.99
    Aber auch wenn die Beschwerde in Wahrheit das Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57) meinen sollte, bliebe sie erfolglos.
  • BVerwG, 02.09.1997 - 7 B 281.97

    Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision dadurch, dass der

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 8 B 162.99
    Das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz, aber auch nicht einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 281.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 8 B 162.99
    Das verwaltungsgerichtliche Urteil weicht nicht von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 42.93 (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21) ab, das entgegen der Auffassung der Beschwerde am 19. Januar 1995 und nicht am 28. Juli 1994 erlassen worden ist.
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