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   BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05, 6 PKH 6.05   

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https://dejure.org/2005,20228
BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05, 6 PKH 6.05 (https://dejure.org/2005,20228)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.2005 - 6 B 32.05, 6 PKH 6.05 (https://dejure.org/2005,20228)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 2005 - 6 B 32.05, 6 PKH 6.05 (https://dejure.org/2005,20228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Amtshaftungsanspruchs wegen Erleiden einer unmittelbaren Diskriminierung durch Zurückstellung vom Schulbesuch seitens der Schulleiterin - Verkennung der Anforderungen einer Feststellungsklage - Verstoß gegen die Pflicht zur Amtsermittlung

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Amtshaftungsanspruchs wegen Erleiden einer unmittelbaren Diskriminierung durch Zurückstellung vom Schulbesuch seitens der Schulleiterin - Verkennung der Anforderungen einer Feststellungsklage - Verstoß gegen die Pflicht zur Amtsermittlung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05
    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die unterbliebene Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die Ermittlung auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05
    Selbst wenn das Berufungsgericht - wie von der Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - (BVerwGE 61, 164 ) behauptet - durch das Adjektiv "irreparabel" den prozessualen Maßstab zu sehr verengt hätte, könnte sich dies im Ergebnis auf die Entscheidung nicht ausgewirkt haben.

    Von Ausführungen zu der vom Kläger möglicherweise zusätzlich erhobenen Rüge der Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - (a.a.O.) sieht der Senat gemäß § 133 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO ab.

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05
    Im Bereich des Schulrechts sind nachteilige, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse begründende Nachwirkungen insbesondere anerkannt im Falle der Nichtversetzung eines Schülers, weil diese die weitere schulische Laufbahn beeinflussen, insbesondere nach eventuell erneuter Nichtversetzung dazu führen kann, dass die Schulausbildung abgebrochen werden muss (Urteil vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 11.76 - BVerwGE 56, 155 und vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 39.83 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 86).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 7 C 39.83

    Nichtversetzung eines Schülers - Berechtigtes Interesse an der Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05
    Im Bereich des Schulrechts sind nachteilige, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse begründende Nachwirkungen insbesondere anerkannt im Falle der Nichtversetzung eines Schülers, weil diese die weitere schulische Laufbahn beeinflussen, insbesondere nach eventuell erneuter Nichtversetzung dazu führen kann, dass die Schulausbildung abgebrochen werden muss (Urteil vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 11.76 - BVerwGE 56, 155 und vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 39.83 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 86).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05
    Was zunächst eine mögliche Amtshaftungsklage betrifft, kann diese ein Feststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nur begründen, wenn sie nicht offenbar aussichtslos ist (stRspr, s. nur Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113).
  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis ist dadurch gekennzeichnet, dass für den Wahrheitsgehalt einer Tatsachenbehauptung nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, sie vielmehr ohne greifbare Anhaltspunkte "aus der Luft gegriffen" wird (Beschluss vom 5. März 2002 - BVerwG 1 B 194.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05
    Unter dem Gesichtspunkt der Präjudizialität setzt ein derartiges Interesse nämlich auch voraus, dass eine Klage auf Schadensersatz bereits anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 165 und 166.57 - BVerwGE 9, 196; Beschluss vom 9. März 2005 - BVerwG 2 B 111.04 - ).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05
    Da das Gericht einer ohne Auseinandersetzung mit schlüssigen Gegenargumenten aufrechterhaltenen Behauptung grundsätzlich nicht nachzugehen braucht (Beschluss vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268), wären entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung erforderlich gewesen.
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05
    Insbesondere stellt die Aufklärungsrüge kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem auch das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 6 B 32.05
    Unter dem Gesichtspunkt der Präjudizialität setzt ein derartiges Interesse nämlich auch voraus, dass eine Klage auf Schadensersatz bereits anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 165 und 166.57 - BVerwGE 9, 196; Beschluss vom 9. März 2005 - BVerwG 2 B 111.04 - ).
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