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   BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83   

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BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83 (https://dejure.org/1984,7832)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1984 - 2 B 90.83 (https://dejure.org/1984,7832)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1984 - 2 B 90.83 (https://dejure.org/1984,7832)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer speziellen Eignung - Berücksichtigung des Dienstalters und Lebensalters bei mehreren gleich geeigneten Bewerbern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
    Eine Abweichung des Berufungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von den in der Beschwerdeschrift (Abschnitt 1. a.E.) bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über die Berücksichtigung eines Dienstalters bei Gleichwertigkeit der Bewerber (BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ) - falls der Kläger diesen Revisionszulassungsgrund geltend machen wollte - liegt jedenfalls nicht vor.

    Indessen ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß einerseits ein Dienstalter jedenfalls im Verhältnis zwischen Beamten Bedeutung gewinnen kann, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt werden (BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - und Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - ), daß andererseits dem Dienstherrn bei Beförderungsentscheidungen ein Ermessensspielraum, insbesondere auch hinsichtlich der Gewichtung der verschiedenen in Betracht kommenden Gesichtspunkte - also auch eines festgesetzten Dienstalters -, eingeräumt ist (vgl. z.B. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]; Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - ; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - ).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; Urteil des beschließenden Senats vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
    Indessen ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß einerseits ein Dienstalter jedenfalls im Verhältnis zwischen Beamten Bedeutung gewinnen kann, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt werden (BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - und Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - ), daß andererseits dem Dienstherrn bei Beförderungsentscheidungen ein Ermessensspielraum, insbesondere auch hinsichtlich der Gewichtung der verschiedenen in Betracht kommenden Gesichtspunkte - also auch eines festgesetzten Dienstalters -, eingeräumt ist (vgl. z.B. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]; Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - ; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
    Indessen ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß einerseits ein Dienstalter jedenfalls im Verhältnis zwischen Beamten Bedeutung gewinnen kann, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt werden (BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - und Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - ), daß andererseits dem Dienstherrn bei Beförderungsentscheidungen ein Ermessensspielraum, insbesondere auch hinsichtlich der Gewichtung der verschiedenen in Betracht kommenden Gesichtspunkte - also auch eines festgesetzten Dienstalters -, eingeräumt ist (vgl. z.B. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]; Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - ; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; Urteil des beschließenden Senats vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.11.1977 - 6 CB 63.76

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
    Indessen ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß einerseits ein Dienstalter jedenfalls im Verhältnis zwischen Beamten Bedeutung gewinnen kann, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt werden (BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - und Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - ), daß andererseits dem Dienstherrn bei Beförderungsentscheidungen ein Ermessensspielraum, insbesondere auch hinsichtlich der Gewichtung der verschiedenen in Betracht kommenden Gesichtspunkte - also auch eines festgesetzten Dienstalters -, eingeräumt ist (vgl. z.B. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]; Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - ; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 125.65

    Der schwerbeschädigte Beamte kann aus SchwBG § 12 Abs 1 nur das Recht auf

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
    Indessen ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß einerseits ein Dienstalter jedenfalls im Verhältnis zwischen Beamten Bedeutung gewinnen kann, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt werden (BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - und Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - ), daß andererseits dem Dienstherrn bei Beförderungsentscheidungen ein Ermessensspielraum, insbesondere auch hinsichtlich der Gewichtung der verschiedenen in Betracht kommenden Gesichtspunkte - also auch eines festgesetzten Dienstalters -, eingeräumt ist (vgl. z.B. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]; Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - ; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - ).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; Urteil des beschließenden Senats vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73

    Beförderung eines Beamten

  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 99.65

    Ermessen des Dienstherrn bei Besetzung von freien Stellen und Bedeutung für die

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
    Es liegt im Ermessen der Gemeinde, auch Ortsfremde und auswärtige Personenvereinigungen zuzulassen; geschieht dies üblicherweise, so führt dies über den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 I GG) zu einer Ermessensbindung (vgl. Senat, Beschl. v. 22.11.1983 - 2 B 90/83).
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