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   BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14   

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https://dejure.org/2014,37525
BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14 (https://dejure.org/2014,37525)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2014 - 4 CN 1.14 (https://dejure.org/2014,37525)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2014 - 4 CN 1.14 (https://dejure.org/2014,37525)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BauGB § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2
    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen; Unbeachtlichkeit des Fehlers; Fristgerechte Geltendmachung

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB
    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen; Fristgerechte Geltendmachung; Unbeachtlichkeit des Fehlers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 S 1 BauGB, § 3 Abs 2 S 2 BauGB
    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 S 1 BauGB, § 3 Abs 2 S 2 BauGB
    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten verfügbarer Umweltinformationen hinsichtlich Ausnahmen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB
    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans bei fehlerhafter Auslegungsbekanntmachung hinsichtlich verfügbarer Umweltinformationen

  • rewis.io

    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Ausnahme für Bekanntmachung verfügbarer Umweltinformationen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekanntmachung der Arten verfügbarer Umweltinformationen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ausnahme zur Hinweispflicht auf Umweltinformationen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ausnahme zur Hinweispflicht auf Umweltinformationen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Auslegungsbekanntmachung bei Bebauungsplänen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 232
  • DÖV 2015, 258
  • BauR 2015, 446
  • ZfBR 2015, 159
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14
    Die Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten verfügbarer Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 18. Juli 2013 - BVerwG 4 CN 3.12 - (BVerwGE 147, 206) formuliert hat, sind einer Ausnahme nicht zugänglich.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 18. Juli 2013 - BVerwG 4 CN 3.12 - BVerwGE 147, 206), sind die Gemeinden danach verpflichtet, die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und diese in der Auslegungsbekanntmachung schlagwortartig zu charakterisieren.

    Bereits aus dem Urteil vom 18. Juli 2013 (a.a.O.), das mit Blick auf den Wortlaut des § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB und den unionsrechtlichen Hintergrund der Regelung strikt formuliert ist, ergibt sich hinreichend, dass für etwaige Ausnahmen in Bezug auf die Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, kein Raum ist.

    Der Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB ist gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB beachtlich; angesichts der im Umweltbericht behandelten Themen greift die interne Unbeachtlichkeitsklausel des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Alt. 2 BauGB nicht (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14
    Aus dem Urteil vom 7. Mai 2014 - BVerwG 4 CN 5.13 - (NVwZ 2014, 1170) folgt nichts anderes, weil es den hier nicht gegebenen Fall der wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft, der den besonderen Wertungen des § 49 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB unterliegt.
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Soweit unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 4. Senats zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Baurecht (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 - BVerwGE 147, 206, vom 7. Mai 2014 - 4 CN 5.13 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 15 und vom 11. September 2014 - 4 CN 1.14 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 16) gerügt wird, die Unterlagen hätten nach Themenblöcken geordnet in der Bekanntmachung angegeben werden müssen, wird übersehen, dass sich die zitierte Rechtsprechung auf die ihrem Wortlaut und ihrer Struktur nach mit § 9 Abs. 1a Nr. 5 UVPG nicht vergleichbare Vorschrift des § 3 Abs. 2 BauGB bezieht.
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18

    Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung;

    Die Gemeinde muss die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenfassen und diese in der ortsüblichen Bekanntmachung schlagwortartig charakterisieren (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013- 4 CN 3.12 - BVerwGE 147, 206 Rn. 17, 22 f., vom 11. September 2014 - 4 CN 1.14 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 16 Rn. 11 und vom 17. Mai 2018 - 4 CN 9.17 - ZfBR 2018, 681 Rn. 23; Beschluss vom 14. März 2017 - 4 CN 3.16 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 20 Rn. 9).

    Die Informationen müssen daher eine erste inhaltliche Einschätzung ermöglichen, welche Umweltbelange in den vorliegenden Stellungnahmen und sonstigen Unterlagen behandelt werden (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 - BVerwGE 147, 206 Rn. 19 f., vom 11. September 2014 - 4 CN 1.14 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 16 Rn. 14 und vom 29. September 2015 - 4 CN 1.15 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 18 Rn. 9).

    Sie ist insoweit formal, als die Gemeinde nicht zur Selektion der bekannt zu machenden Informationen befugt ist (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 - BVerwGE 147, 206 Rn. 18), sie also - anders als nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB - zwischen von ihr für wesentlich oder unwesentlich gehaltenen Informationen nicht unterscheiden darf (BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 4 CN 1.14 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 16 Rn. 11).

    Diese Formulierung beruht auf einem fehlerhaften rechtlichen Maßstab, weil die Gemeinde bei der Bekanntmachung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Informationen nicht unterscheiden darf (stRspr, BVerwG, Urteile vom 11. September 2014 - 4 CN 1.14 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 16 Rn. 11 und vom 29. September 2015 - 4 CN 1.15 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 18 Rn. 8).

  • VGH Hessen, 18.05.2017 - 4 C 2399/15

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Bekanntmachung von Ausgleichsflächen

    Das kann im Einzelfall bereits bei schlagwortartiger Bezeichnung der behandelten Umweltthemen der Fall sein, während ein pauschaler Hinweis auf den Umweltbericht regelmäßig nicht ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 4 CN 1.14 -, BRS 82 Nr. 45; Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 -, BVerwGE 147, 206).
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