Rechtsprechung
BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erledigung des Indizierungsverfahrens durch Einziehung und Unbrauchbarmachung im Strafverfahren - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Verwaltungsrechtliche Maßnahme im Falle der Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Verhältnis von Indizierung und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GjS §§ 1, 18
Besprechungen u.ä.
- fsf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Verbot 'kriegsverherrlichender' Rundfunkangebote (Marc Liesching; tv diskurs 42/2007, S. 76-83)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1966 - II A 436/64
- BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 28, 61
- MDR 1968, 354
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63
"Ein sonderlicher Haufen" - §§ 1 ff GjS, Bundeskompetenz für das Gesetz über die …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67
Denn nach dem Grundsatzurteil des erkennenden Senats vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63]) ist die Kriegsverherrlichung geeignet, gerade den bewährungsbereiten, im übrigen also keineswegs sozial-ethisch besonders labilen Teil der Jugend sittlich zu gefährden.Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [117, 118]) auf die Frage, ob in der Bundesrepublik ein Buch nicht erscheinen und allen Bevölkerungsteilen zugänglich sein dürfe, das Ereignisse, Verhältnisse und des Verhalten von Angehörigen einer Truppe der Waffen-SS wirklichkeitsgetreu aufzeichne, geantwortet hat, ist gegen eine sachliche, unpathetisch-nüchterne Darstellung der betreffenden Ereignisse, Verhältnisse und Verhaltensweisen in der Tat keine Einwendung zu erheben.
- BGH, 22.06.1966 - 3 StR 35/65
Auszug aus BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67
Die Revision des Verfassers Nixdorf wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 1966 - 3 StR 35/65 - als unbegründet verworfen.Das Oberverwaltungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör ebenfalls nicht dadurch verletzt, daß es in dem Berufungsurteil auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 1966 - 3 StR 35/65 - Bezug genommen hat.
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67
Der Kläger kann sich für seine hierauf bezügliche Verfahrensrüge auch nicht mit Erfolg auf den von ihm angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 1966 (BVerfGE 20, 347) berufen.
- BVerwG, 27.04.1967 - V C 153.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67
Über die Eignung eines Buches zur Jugendgefährdung braucht aber, wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 7. Dezember 1966 (BVerwG 25, 318) und vom 27. April 1967 - BVerwG V C 153.65 - ausgeführt hat, ein Sachverständigenbeweis nicht erhoben zu werden, wenn dies eindeutig ist. - BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64
Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Einschränkung der Zensur durch den …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67
Über die Eignung eines Buches zur Jugendgefährdung braucht aber, wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 7. Dezember 1966 (BVerwG 25, 318) und vom 27. April 1967 - BVerwG V C 153.65 - ausgeführt hat, ein Sachverständigenbeweis nicht erhoben zu werden, wenn dies eindeutig ist. - BVerwG, 25.11.1955 - IV B 109.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs bedeutet, daß den Parteien Gelegenheit gegeben werden muß, sich zu den für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BVerwGE 2, 343).