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   BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66   

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BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66 (https://dejure.org/1968,73)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1968 - IV C 55.66 (https://dejure.org/1968,73)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1968 - IV C 55.66 (https://dejure.org/1968,73)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einschluss der Erlaubnis des Betriebes bei Erlaubnis der Anlage eines Flugplatzes - Beschränkung von Ansprüchen auf Errichtung von Schutzeinrichtungen - Beteiligung von Nachbarn während des Genehmigungsverfahrens - Verpflichtung zur Planfeststellung - Notwendigkeit zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LuftVG §§ 6, 8 ff.
    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur Planfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 340
  • DÖV 1969, 283
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66
    Dies führt dazu, daß die Entscheidung nach § 6 LuftVG, soweit sie Planungsentscheidung ist, als solche nicht anfechtbar ist, sondern insoweit nur vorbereitende Verwaltungsentscheidung sein kann, die mangels einer unmittelbaren Außenwirkung jedenfalls für den Nachbarn nicht anfechtbar ist; soweit diese Planungsentscheidung ihren Niederschlag nach außen hin gegenüber dem Nachbarn im Planfeststellungsbeschluß findet, ist sie Element dieses Beschlusses und mit diesem angreifbar (ähnlich für das Verhältnis der Planungsentscheidung nach § 16 FStrG zum Planfeststellungsbeschluß nach § 17 FStrG Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - und OVG Lüneburg in DVBl. 1966, 411 [412]).

    Der Senat hält es jedoch für notwendig, schon jetzt darauf hinzuweisen, daß seine Rechtsprechung zur Planfeststellung nach dem Fernstraßengesetz - freilich unter Beachtung der unterschiedlichen Zielsetzungen - auch bei der Planfeststellung nach dem Luftverkehrsgesetz fruchtbar zu machen sein wird; danach ist der Planfeststellungsbehörde ein nicht unerhebliches Ermessen eingeräumt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66
    Wird eine Baugenehmigung wegen fehlender Zustimmung der Luftfahrtbehörde verweigert oder wird etwa eine Abtrageverfügung nach § 16 LuftVG erlassen, so kann sich der Betroffene dagegen wehren; erst dabei ist zu prüfen, ob die beabsichtigte Bebauung "den Belangen des Luftverkehrs und der Luftsicherheit widerspricht" (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16. Juli 1965, BVerwGE 21, 354 [BVerwG 16.07.1965 - IV C 30/65], Leitsatz 3, und im einzelnen S. 356 ff.).
  • BVerwG, 24.10.1967 - I C 64.65

    Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66
    Würde diese Wirkung an die Genehmigung nach § 6 LuftVG anknüpfen, so würde den Eigentümern und Besitzern benachbarter Grundstücke eine gesteigerte Duldungspflicht bereits durch die Genehmigung auferlegt werden (vgl. BVerwGE 28, 131 [134/135] für die Genehmigung nach § 16 GewO).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66
    Die Problematik ist hier ähnlich wie bei der Frage, ob ein Mitwirkungsakt einer anderen Behörde als Verwaltungsakt anzusehen ist; dazu hat der erkennende Senat im Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 129.65 - (BVerwGE 28, 145 [148]) ausgeführt, "eine solche doppelte Prozeßführung ... wäre dem Rechtsschutz keineswegs dienlich".
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Das folgt aus der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, der für die verschiedensten Planungsbereiche wiederholt entschieden hat, daß sich das Gebot, die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, unabhängig von einer gesetzlichen Positivierung aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung ergibt und dementsprechend allgemein gilt (vgl. z.B. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 12; Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1; Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - in BVerwGE 41, 67).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Die luftverkehrsrechtliche Genehmigung nach § 6 Abs. 1 LuftVG besitzt für das nach §§ 8, 10 LuftVG erforderliche Planfeststellungsverfahren die Bedeutung einer Rechtmäßigkeitsvoraussetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 4 C 55.66 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1; Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG 4 C 42.73 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6; Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 77.79 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 13).
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07

    Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels

    Er kann deshalb gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG ohne nachfolgende Planfeststellung genehmigt werden (vgl. BVerwG NJW 1969, 340, 341 f.), während § 14 BImSchG in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG voraussetzt (vgl. § 19 Abs. 2 BImSchG und dazu nur GK-BImSchG/Roßnagel, § 14 Rdn. 14 ff.).
  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16

    Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz

    Sowohl Gemeinden als auch betroffenen Bürgern wird gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss effektiver und umfassender Rechtsschutz gewährt (BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 1968 - 4 C 55.66 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1 und vom 5. Dezember 1986 a.a.O. S. 222; Beschluss vom 20. August 1990 - 4 B 146-148.89 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 9; siehe auch Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 48).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Das hat der Senat im Anschluß an das Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - (Buchholz 442.40, § 6 LuftVG Nr. 1 S. 1 [11]) bereits in seinem Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - (BauR 1970, 35 [36]) entschieden.
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

    Denn jedenfalls ist dem § 6 LuftVG nichts dafür zu entnehmen, daß er eine solche Ausschaltung bewirkt hat; unentschieden kann dabei bleiben, ob dies auch für Fälle gilt, in denen - anders als hier - ein Planfeststellungsverfahren mit den für die Gemeinden damit verbundenen Anhörungsrechten gemäß § 10 LuftVG nachfolgt und in denen daher das Geltendmachen der gemeindlichen Auffassung in einem späteren Verfahrensabschnitt noch möglich ist (vgl. Urteil des Senatsvom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 -).

    Was der Senat insoweit insbesondere für Planungen nach dem Bundesfernstraßengesetz dargelegt hat, gilt grundsätzlich auch für andere Planungsentscheidungen (vgl. für das Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 -).

    Der Senat bemerkt weiter, daß die in § 6 Abs. 2 Satz 2 LuftVG erwähnten Gesichtspunkte nicht im Interesse der klagenden Gemeinden zu berücksichtigen sind und daher von ihnen im Verfahren nicht geltend gemacht werden können, und daß schließlich auch das Eigentum der Klägerin zu 2) an den über den vorgesehenen Landeplatz führenden Wegen eine Genehmigung nicht zu Fall bringen könnte, da die Genehmigung unbeschadet der Rechte Dritter erteilt wird (vgl. Urteil des Senatsvom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 -).

  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 42.73

    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Genehmigung im luftverkehrsrechtlichen

    Die rechtswirksam erteilte luftverkehrsrechtliche Genehmigung kann als verwaltungsverfahrensrechtliche Voraussetzung des Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen der Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses in ihrem formalen Bestand nicht mehr in Frage gestellt werden (im Anschluß an das Urteil vom 11.10.1968 - BVerwG IV C 55.66 - [Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1]).

    Einzugehen ist dagegen auf die irrige Ansicht des Berufungsgerichts, daß es sich für seine diesen Entscheidungen zuwiderlaufende Auffassung, die luftverkehrsrechtliche Genehmigung gehe als Bestandteil in dem nachfolgenden Planfeststellungsbeschluß auf, auf das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1 = DÖV 1969, 283 = NJW 1969, 340) stützen könne.

    Dieser rechtliche Ansatz wird nicht in Frage gestellt durch die Erwägungen, mit denen der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - im einzelnen seine Entscheidung begründet hat, daß der private Nachbar eines Flughafens trotz des in dieser Entscheidung hervorgehobenen Charakters der Genehmigung als eines allgemein wirksamen Verwaltungsaktes durch sie dennoch nicht im Sinne des § 42 VwGO in seinen Rechten verletzt werden könne.

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin und der teilweise damit übereinstimmenden Ansicht des Berufungsgerichts kann die Anfechtungsklage einer am Genehmigungsverfahren beteiligten Selbstverwaltungskörperschaft ausschließlich wegen Verletzung des Beteiligungsrechts zum Erfolg führen; die inhaltliche Prüfung der Genehmigungsentscheidung ist mit der Anfechtungsklage nicht zu erreichen, weil die luftverkehrsrechtliche Genehmigung ihrem materiellen Entscheidungsgehalt nach ebensowenig wie in die Rechte privater Dritter (vgl. dazu Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1) in die Rechte von Selbstverwaltungskörperschaften einzugreifen vermag.

    Der Regelungsbereich der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung eines planfeststellungsbedürftigen Flugplatzes ist dadurch gekennzeichnet, daß diese Genehmigung ganz überwiegend Unternehmergenehmigung ist (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68

    Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines

    Zu diesen Regeln gehört in erster Linie das Gebot gerechter Abwägung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange, das sich für die Bauleitplanung aus § 1 Abs. 4 Satz 2 BBauG ergibt, jedoch, weil dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung entsprechend, unabhängig von dieser Vorschrift allgemein gilt (vgl. auch Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - [S. 20]).
  • BVerwG, 20.08.1990 - 4 B 146.89

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung und luftverkehrsrechtliche Planfeststellung

    Zur Überprüfung steht die in der Genehmigung enthaltene Planungsentscheidung vielmehr nur als Element des Planfeststellungsbeschlusses, soweit sie in ihn übernommen worden ist (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 55.66 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1 ).

    Hier kommt noch bei den Klägern zu 1) und 2) hinzu, daß sie hinsichtlich der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung keine Abwehrrechte besitzen (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1968 - BVerwG 4 C 55.66 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1).

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68

    Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des

  • BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89

    Zulässigkeit der Zuständigkeit für die Überprüfung einer bundesbahnrechtlichen

  • BVerwG, 20.11.1987 - 4 C 39.84

    Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren;

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 65.70
  • BVerwG, 26.05.1970 - IV B 6.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 B 37.04

    Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen - Äußerstenfalls zumutbare

  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 69.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 66.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 67.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 68.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 70.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planung von

  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 73/76

    Einstellung des Betriebs eines Flughafens wegen Lärmbeeinträchtigungen von

  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 69.72

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 11.76

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung - Bekanntmachung in Amtsblättern -

  • BVerwG, 31.08.2004 - 4 B 36.04

    Bestimmung des Verhältnisses der Ausschlusswirkung des § 9 Abs. 3

  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 39.70

    Voraussetzungen für die Fortgeltung von vor Inkrafttreten des BBauG Bestehenden

  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 55.67

    Rechtsanspruch einer Gemeinde oder anderer Verfahrensbeteiligter auf Einholung

  • BVerwG, 17.02.1969 - IV B 223.68

    Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - Gleichzeitige

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93

    Betriebsgenehmigung ; Zivile Mitbenutzung eines Militärflugplatzes;

  • BVerwG, 29.11.1973 - IV B 108.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verhinderung des Abschlusses

  • BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74

    Erhöhung der Entgelte für das Landen und Abstellen von Kleinluftfahrzeugen auf

  • VGH Hessen, 19.09.1989 - 2 UE 42/88

    Genehmigung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen - keine Klagebefugnis und

  • OVG Hamburg, 13.01.1977 - Bs II 79/76

    Bauleitplanung: Nachbarklage gegen eine Stromfreileitung, Befreiung vom

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei

  • BVerwG, 26.03.1976 - 4 B 27.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung zur Anlage und

  • BVerwG, 05.10.1979 - 4 B 221.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung einer

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 12 K 2922/97

    Entbehrlichkeit einer (zusätzlichen) luftrechtlichen; Abfertigungspositionen;

  • BVerwG, 20.12.1983 - 4 B 59.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.12.1972 - IV B 27.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anlegung eines

  • VG Frankfurt/Oder, 02.09.1996 - 7 L 415/96

    Genehmigung zum Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes; Durchführung von

  • VGH Bayern, 25.09.1985 - 20 CE 85 A.2045

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis einer Gemeinde im Raumordnungsverfahren;

  • VG Koblenz, 15.11.1995 - 7 K 3176/94

    Änderung eines Flächennutzungsplans ; Aufstellung neuer Ziele der Raumordnung und

  • VG Hamburg, 19.01.2001 - 7 VG 4169/00
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