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BVerwG, 11.10.1996 - 7 B 290.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Konkretisierungsbedürftigkeit der Zumutbarkeitsgrenze der von Feueralarmsirenen ausgehenden Geräuscheinwirkungen - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, bezüglich des Vorliegens eines Ermessens der Gemeinde bei der ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 15.05.1996 - 7 L 7165/94
- BVerwG, 11.10.1996 - 7 B 290.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87
Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung
Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 7 B 290.96
Die Beklagte sieht eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darin, daß das Berufungsgericht ihr untersagt habe, die Sirene zu betätigen, während der Senat in seinem Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - (BVerwGE 79, 254 [BVerwG 29.04.1988 - 7 C 33/87]) entschieden habe, daß der von solchen Immissionen Betroffene keinen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen habe, sondern nur darauf, daß Lärmbelästigungen oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle unterblieben, und es allein der Entscheidung der Beklagten obliege, wie sie dies erreiche.