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   BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74   

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BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74 (https://dejure.org/1975,238)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1975 - VII B 72.74 (https://dejure.org/1975,238)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1975 - VII B 72.74 (https://dejure.org/1975,238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lärmstörungen bei Prüfungen - Zeitpunkt der Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz der Chancengleichheit - Störung einer schriftlichen Prüfung - Mangel eines Prüfungsverfahrens - Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 905
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in den beiden Entscheidungen, die sich mit der Störung einer Prüfung durch Baulärm befassen (Urteile vom 17.01.1969 BVerwG VII C 77.67 [BVerwGE 31, 190] und vom 18.09.1970 BVerwG VII C 26.70 [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42]), als selbstverständlich vorausgesetzt.

    Bei einer mündlichen Prüfung mit anschließender Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ergibt sich dies schon daraus, daß zwischen dem eigentlichen Prüfungsvorgang, der mündlichen Prüfung, und der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses regelmäßig nur ein verhältnismäßig kurzer Zeitraum liegt, in dem es für den Prüfling ebenso wie während des Prüfungsvorgangs selbst nicht zumutbar ist, sich darüber schlüssig zu werden, ob, wann und in welcher Weise er sein Recht geltend machen sollte (vgl. BVerwGE 31, 190 [192]) Aber auch bei einer schriftlichen Prüfung hat es der beschließende Senat in dem Urteil vom 18.09.1970 BVerwG VII C 26.70 (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42) für zulässig angesehen, daß der Prüfling den Mangel des Prüfungsverfahrens, den er in einer Beeinträchtigung durch Baulärm erblickte, erst nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geltend machte.

  • BVerwG, 29.06.1972 - VII B 15.71

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtung eines Grundstücksbesitzers zum

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74
    Auch soweit zur Ergänzung der Prüfungsordnung allgemeine Rechtsgrundsätze herangezogen werden und eine daraus resultierende Mitwirkungspflicht des Prüflings am Prüfungsverfahren verneint wird, geht es worauf der Kläger zutreffend hinweist nicht um Bundesrecht; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind allgemeine Rechtsgrundsätze, die zur Ergänzung nichtrevisiblen Rechts herangezogen werden, nicht revisibel (vgl. Beschluß vom 29.06.1972 BVerwG VII B 15.71 [DVBl. 1973, 373] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74
    Anders als in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen, in denen ein Prüfling eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit oder auch einen Nachteil bei der Prüfungszulassung, den er hätte abwenden können, bewußt in Kauf nimmt (vgl. Urteile vom 22.03.1963 BVerwG VII C 141.61 [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17] und vom 03.05.1963BVerwG VII C 46.62 [Buchholz a.a.O. Nr. 19]), schließt der Grundsatz der Chancengleichheit nicht aus, daß ein Prüfling im Falle der Störung einer schriftlichen Prüfung durch Baulärm einen darin liegenden Mangel des Prüfungsverfahrens erst nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geltend macht.
  • BVerwG, 03.05.1963 - VII C 46.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung einer universitären

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74
    Anders als in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen, in denen ein Prüfling eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit oder auch einen Nachteil bei der Prüfungszulassung, den er hätte abwenden können, bewußt in Kauf nimmt (vgl. Urteile vom 22.03.1963 BVerwG VII C 141.61 [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17] und vom 03.05.1963BVerwG VII C 46.62 [Buchholz a.a.O. Nr. 19]), schließt der Grundsatz der Chancengleichheit nicht aus, daß ein Prüfling im Falle der Störung einer schriftlichen Prüfung durch Baulärm einen darin liegenden Mangel des Prüfungsverfahrens erst nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geltend macht.
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74
    Aus dem durch Art. 3 Abs. 1 GG bundesrechtlich verbürgten Grundsatz der Chancengleichheit, dem im Prüfungsrecht besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwGE 41, 34 [35] mit weiteren Nachweisen), läßt sich eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht herleiten.
  • BFH, 29.10.1985 - VII R 70/84

    Steuerberaterprüfung - Einwendungen gegen Ablauf der Prüfung - Störungen -

    Neben der Einhaltung der speziellen Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung sind hier die Wahrung der Grundsätze der Chancengleichheit, der Störungsfreiheit und des fairen Verfahrens zu prüfen (vgl. BVerwG-Beschluß vom 11. November 1975 VII B 72.74, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1976, 905).

    Nach einer umfangreichen Rechtsprechung des BFH und des BVerwG kann z. B. in der Störung der schriftlichen Prüfung oder der Vorbereitung auf den mündlichen Vortrag durch Lärm ein Mangel des Prüfungsverfahrens liegen (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1977 VII R 15/76, BFHE 122, 214, BStBl II 1977, 447, und vom 21. März 1978 VII R 7/76, BFHE 125, 222, BStBl II 1978, 534; BVerwG-Beschluß in NJW 1976, 905).

    Denn die Chancengleichheit muß nicht nur innerhalb der einzelnen Prüfungsgruppe, sondern bezüglich der äußeren Prüfungsbedingungen auch im Verhältnis zu den Prüflingen anderer - nicht durch zu niedrige Raumtemperaturen gestörter - Prüfungsgruppen bestehen (BVerwG-Beschluß in NJW 1976, 905).

    Zwar entspricht es der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, daß Störungen der Prüfung - in den entschiedenen Fällen durch Lärm -, in denen ein Mangel des Prüfungsverfahrens liegen kann, auch noch nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geltend gemacht werden können (vgl. Urteile in BFHE 122, 214, BStBl II 1977, 447, und in BFHE 125, 222, BStBl II 1978, 534; Entscheidungen des BVerwG vom 17. Januar 1969 VII C 77.67, BVerwGE 31, 190; vom 18. September 1970 VII C 26.70, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 421.0 Prüfungswesen Nr. 42, und in NJW 1976, 905).

    Wenn demnach auch kein allgemeiner Rechtsgrundsatz besteht, daß Störungen der Prüfung durch äußere Einwirkungen sofort gerügt werden müssen, so kann doch, worauf das BVerwG (NJW 1976, 905) hinweist, die Frage, wie lange ein Prüfling Mängel des Prüfungsverfahrens geltend machen kann, insbesondere, ob dies auch noch nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zulässig ist, in der für die jeweilige Prüfung geltenden Prüfungsordnung geregelt werden.

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der die für mündliche Prüfungen geltenden Erkenntnisse (BVerwGE 31, 190) auf schriftliche Prüfungen übertragen worden seien (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 26.70 - und Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 42 und 68), sei nicht überzeugend.

    Hieran hat der Senat auch in dem Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - (NJW 1976, 905 = Buchholz a.a.O. Nr. 68) festgehalten, in dem es ebenfalls um eine durch Baulärm gestörte schriftliche Prüfung ging.

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

    Das würde ihm einen unberechtigten Vorteil gegenüber anderen Prüflingen verschaffen, die solche Wahlmöglichkeiten nicht haben (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 - Buchholz 421.0 Nr. 333; an der vom 7. Senat u.a. in dem Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - Buchholz 421.0 Nr. 68 vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung, die dies nicht berücksichtigt, hält der nunmehr für das Prüfungsrecht zuständige 6. Senat nicht fest).
  • BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76

    Prüfungsverfahren - Antwort-Wahlverfahrens - Prüfung - Sehstörung - Antwortbogen

    Er entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den insoweit vergleichbaren Fällen der Prüfungsunfähigkeit, in denen der Mangel erst nach Abschluß der Prüfung bzw. des Prüfungstermins geltend gemacht wurde (vgl. BVerwGE 31, 190 [191 f.]; Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG VII B 72.74.- [NJW 1976, 905 = JZ 1976, 179 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68 = VerwRspr. 27 S. 653]).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78

    Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie

    Überprüfbar ist, ob die äußeren Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmer gleich sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG BayVBl 1977, 183).
  • BVerwG, 07.12.1976 - 7 B 157.76
    Bei der großen Bedeutung, die dem Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsrecht zukommt (vgl. BVerwGE 41, 34 [35] mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse des Senats vom 11.11.1975 BVerwG VII B 72.74, 68.75 und 69.75 [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68]), kann der gewiß schwerwiegende Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit, der im Ausschluß von einem Prüfungstermin und vor allem in der damit verbundenen Folge des Nichtbestehens der Prüfung liegt, nicht als unverhältnismäßig angesehen werden, wenn er wie nach § 31 Abs. 1 Satz 2 JAPO auf im gekennzeichneten Sinne schwere Fälle von Unterschleif beschränkt ist und ferner die Prüflinge vor der Prüfung auf das Verbot der Verwendung unzulässiger Kommentierungen und auf die Regelung des § 31 JAPO hingewiesen worden sind, wie dies hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mehrmals eindringlich geschehen ist.
  • BFH, 10.03.1992 - VII R 87/90

    Verlängerung der Bearbeitungszeit in Prüfung wegen Lärm

    Der Senat geht auch davon aus, daß der Kläger sich - unabhängig davon, ob er persönlich während der Bearbeitungszeit der Klausur die Lärmbeeinträchtigung gegenüber dem Aufsichtsführenden gerügt hat (vgl. hierzu § 20 Abs. 4 DVStB) - im gerichtlichen Verfahren auf den festgestellten Prüfungsmangel berufen kann, zumal der Baulärm nach den Feststellungen des FG den Aufsichtsführenden bekannt war (vgl. BVerwG-Urteil vom 11. November 1975 VII B 72.74, Juristenzeitung - JZ - 1976, 179, 180).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79

    Prüfungsergebnis - Prüfungsentscheidung

    Diese Rechtsprechung zur Rechtspflicht eines Prüflings, einen ihm erkennbaren Prüfungsmangel rechtzeitig geltend zu machen, beruht auf der Erwägung, daß er anderenfalls unter Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) durch Wiederholung der Prüfung eine weitere, den Mitprüflingen nicht zustehende Prüfungschance gewinnen Würde und daß er - insbesondere bei einer durch Attest nachweisbaren Erkrankung - den ihm drohenden Nachteil durch eine Krankheit oder deren leistungsmindernde Vor- bzw. Nachwirkungen durch Rücktritt von der Prüfung abwenden oder aus sonstigen Gründen den Prüfungstermin verschieben kann (Urteile vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [a.a.O.] und vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [a.a.O.] sowie Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68] und vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120]).
  • BVerwG, 26.11.1976 - 7 C 6.76

    Ausschluß eines Prüfers - Wiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung -

    Auch im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) war es für den Kläger nicht zumutbar, noch während der praktischen Prüfung oder bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Überlegungen darüber anzustellen, ob, wann und in welcher Weise er den Verstoß gegen die Prüfungsordnung geltend machen sollte (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluß vom 11.11.1975 BVerwG VII B 72.74 [JZ 1976, 179 = NJW 1976, 905 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68]).
  • VG Lüneburg, 08.03.2018 - 6 A 507/16

    Aktenvortrag; mündliche Prüfung; Prüfung; Prüfungsrecht; Rüge; Rügeobliegenheit;

    Zweitens soll der Prüfungsbehörde durch frühzeitiges Rügen Gelegenheit gegeben werden, Mängel im Prüfungsverfahren zu kompensieren und auf diesem Wege das Entstehen von Rechtsmängeln im Vorwege zu verhindern (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.1975 - VII B 72.74 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Bremen, 12.02.2018 - 2 PA 293/16

    Anfechtung Prüfungsentscheidung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1982 - 9 S 658/82

    Prüfung; Mitwirkungslast bei Störungen des Prüfungsablaufs; Grundsatz der

  • BFH, 01.02.1983 - VII R 133/82

    Steuerberaterprüfung - Mitglied des Prüfungsausschusses - Besorgnis der

  • BVerwG, 07.05.1986 - 7 B 79.86

    Zulassung zur zweiten Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung

  • BFH, 03.07.1980 - VII R 84/79

    Prüfungsentscheidung - Prüfungsverfahren - Steuerbevollmächtigtenprüfung

  • VG Berlin, 28.02.2022 - 12 K 546.18
  • BVerwG, 22.04.1997 - 6 B 26.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neubewertung

  • BFH, 15.03.1977 - VII R 15/76

    Störung einer schriftlichen Prüfung - Lärm - Mangel im Prüfungsverfahren -

  • VG Aachen, 26.09.2014 - 9 K 2702/13

    Rüge; Obliegenheit; Prüfungsunfähigkeit; Prüfungsdauer; Lärm; Aufgabenstellung

  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 113.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.04.1977 - 7 B 37.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Geltendmachen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1987 - 22 A 908/86
  • VGH Bayern, 19.01.1982 - 3 B 81 A.741
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.1978 - V A 690/77
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.1997 - 12 M 127
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1984 - 15 A 2123/83
  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 B 277.80

    Unvollständigkeit des Aufgabentextes einer Klausur - Vervollständigung des Textes

  • FG Hamburg, 12.07.1999 - V 28/99

    Verletzung der Chancengleichheit in der schriftlichen Steuerberaterprüfung;

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