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   BVerwG, 11.11.1977 - VII P 3.76   

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BVerwG, 11.11.1977 - VII P 3.76 (https://dejure.org/1977,910)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1977 - VII P 3.76 (https://dejure.org/1977,910)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1977 - VII P 3.76 (https://dejure.org/1977,910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer personalvertretungsrechtlichen Streitigkeit - Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) über das Beschlussverfahren - Bestehen oder Nichtbestehen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren - Gegenstandswert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 15.75

    Divergenzrechtsbeschwerde - Wahlergebnisse

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76
    Dieser Auswirkung des Verfahrens wird auch dadurch Rechnung getragen, daß sich die Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist, nach anderen Maßstäben richtet, als das im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (Beschluß des Senats vom 8. Oktober 1975 - BVerwG VII P 16.75 - PersV 1976, 420).
  • BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 16.75

    Feststellungen zur Zuständigkeit des Personalrats - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76
    Dieser Auswirkung des Verfahrens wird auch dadurch Rechnung getragen, daß sich die Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist, nach anderen Maßstäben richtet, als das im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (Beschluß des Senats vom 8. Oktober 1975 - BVerwG VII P 16.75 - PersV 1976, 420).
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76
    Wie der Senat in BVerwGE 49, 259 (264) [BVerwG 24.10.1975 - VII P 11/73] ausgeführt hat, ist dem Beschlußverfahren der Parteibegriff unbekannt.
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Wenn es bei seiner fiktiven Berechnung der Kosten, die in einem Gruppenverfahren entstanden wären, eine Festsetzung des Gegenstandswertes zugrunde gelegt hat, die der bisherigen Wertfestsetzungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts nicht widerspricht (vgl. Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 8), so ist dies auch im Rahmen der Sachentscheidung im vorliegenden Verfahren nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Auch der Umstand, daß die Mitbestimmung mehrere Änderungskündigungen betrifft, gibt keine Veranlassung, den Gegenstandswert höher als den Regelwert festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1976 - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 3; 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 8: insoweit indessen nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 08.07.1985 - 6 PB 29.84

    Soll Vorschriften - Personalvertretungsrecht - Zuständigkeit des

    Abweichend vom Beschluß des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - (Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 8 = ZBR 1978, 247 [BVerwG 11.11.1977 - BVerwG VII P 3.76] - PersV 1979, 150) sieht es der für Streitsachen aus dem Personalvertretungsrecht nunmehr allein zuständige beschließende Senat nicht als gerechtfertigt an, der Bestimmung des Gegenstandswerts Vorschriften des Gerichtskostengesetzes zugrunde zu legen.

    Diese - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung schließt es in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88

    Personalfragebogen - Haushaltsführung - Wirtschaftsführung - Mitbestimmungsrecht

    Wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296

    BAMF verliert

    Das Feststellungsinteresse, letztlich eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses, im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist wegen der Besonderheiten dieses Verfahrens (es geht überwiegend, wie auch hier, um die Klärung von Zuständigkeitsfragen) nach anderen Maßstäben zu beurteilen als im Zivilprozess oder im Verwaltungsprozess (vgl. etwa bereits BVerwG, Beschluss vom 8.10.1975, Az. VII P 16.75, juris, Rn. 3, BVerwG, Beschluss vom 11.11.1977, Az. VII P 3.76, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 -) ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - (PersV 1979, 150) ausgeführt hat, gibt der Umstand, daß mehrere Mitbestimmungsfälle Gegenstand des Verfahrens sind, zu einer höheren Festsetzung des Gegenstandswertes keinen Anlaß.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - PL 15 S 955/92

    Gegenstandswert im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren -

    § 13 GKG greift nicht ein (anders die vorausgehende Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Beschluß vom 11.11.1977, ZBR 1978, 247).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2021 - PL 15 S 964/21

    Zum Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Verfahren

    Dies würde dem Charakter des Beschlussverfahrens als einem objektiven Verfahren, in dem es grundsätzlich nicht um die Durchführung von Ansprüchen oder um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen, sondern um die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen und Pflichten sowie um gestaltende Entscheidungen bei Wahlanfechtung, Auflösung oder Ausschluss geht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1977 - VII P 3.76 -, Juris Rn. 8), nicht gerecht.
  • VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93

    Anfechtung einer Personalratswahl - Gegenstandswert

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 60 PV 9.16

    Bemessung des Wertes des Gegenstands anwaltlicher Tätigkeit in

  • VGH Hessen, 10.03.1992 - HPV TL 2697/90

    6.000,-- DM Gegenstandswert im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren;

  • BVerwG, 04.07.1979 - 6 P 16.78
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2275

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung des

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung des

  • BVerwG, 04.07.1979 - 6 P 17.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.11.1978 - 6 P 11.78
  • OVG Saarland, 04.06.1997 - 5 P 5/96

    Festsetzung des Gegenstandswertes in personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 P 35.78

    Bestimmung des Gegenstandswerts im personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 03.07.1979 - 6 P 3.78
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1982 - 15 S 810/82

    Gegenstandswert im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren

  • BVerwG, 27.02.1978 - 6 ER 403.78

    Rechtsmittel

  • OVG Bremen, 10.08.1984 - PV-B 6/84

    Wertfestsetzung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ;

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