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   BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85   

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https://dejure.org/1986,4131
BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85 (https://dejure.org/1986,4131)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 9 C 316.85 (https://dejure.org/1986,4131)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1986 - 9 C 316.85 (https://dejure.org/1986,4131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal - Verfolgungswahrscheinlichkeit - Rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
    Zu den Anforderungen an die richterliche Überzeugung vom individuellen Verfolgungsschicksal des Asylsuchenden und von der im entscheidungserheblichen Zeitpunkt bestehenden Verfolgungswahrscheinlichkeit (Vergleiche BVerwG, 01.10.1985, 9 C 20/85, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

    Rechtliches Gehör muß auch hinsichtlich tatsächlicher Feststellungen aus anderen Verfahren gewährt werden (Vergleiche BVerwG, 01.10.1985, 9 C 20/85, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommene Feststellungen unterliegen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen hat, dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132, vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133 und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
    Damit war jedoch, wie der Senat (vgl. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180) klargestellt hat, nicht gemeint, daß der Richter einer Überzeugungsbildung im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO enthoben sein sollte, und erst recht nicht, daß eine Glaubhaftmachung im engeren Sinne gemäß den prozessualen Vorschriften des § 294 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO ausreichend sein sollte.

    Die vorstehenden Grundsätze gelten entsprechend auch hinsichtlich der zu treffenden Prognose, ob aufgrund des in dem bezeichneten Sinne glaubhaften individuellen Schicksals des Asylsuchenden die Gefahr politischer Verfolgung droht bzw. die Gefahr einer Verfolgungswiederholung nicht auszuschließen ist (Senatsurteil vom 16. April 1985, a.a.O. S. 182).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
    Die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts hierzu lassen aber nicht mit der gebotenen Klarheit erkennen, daß es sich insoweit die für seine Entscheidung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene Oberzeugungsgewißheit (vgl. dazu BGHZ 53, 245 ) verschafft hat, die auch in Asylstreitsachen in dem Sinne bestehen muß, daß das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Kläger behaupteten individuellen Schicksals sowie von der Richtigkeit der Verfolgungsprognose erlangt hat.

    "Ausgangspunkt dieser Ausführungen in dem genannten Urteil ist zunächst der allgemeine Grundsatz, daß das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewißheit verlangen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen muß, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (BGHZ 53, 245 ).

  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 88.83

    Ausschluss des Asylrechts - Verfolgungsschutz - Fluchtland - Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
    Das Berufungsgericht wird bei der erneut zu treffenden Entscheidung gegebenenfalls noch zu prüfen haben, welche Bewandtnis es mit dem dreimonatigen und somit - entgegen der Feststellung im Berufungsurteil - nicht nur wenige Tage dauernden Aufenthalt des Klägers in Österreich hatte, ob er dort also nicht bereits im Sinne von § 2 AsylVfG Schutz vor Verfolgung gefunden hatte (zu den Voraussetzungen des anderweitigen Verfolgungsschutzes vgl. Senatsurteile vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 289 und - BVerwG 9 C 71.83 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 07.09.1981 - 9 B 375.81

    Asylstreitfälle - Rechtliches Gehör - Verwertung bestimmter Beweismittel -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
    Es genügt auch nicht, daß derartige Erkenntnisquellen den Beteiligten möglicherweise anderweitig bekannt sind, denn dadurch werden sie ohne entsprechenden Hinweis nicht zum Gegenstand des Verfahrens (vgl. Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 9 B 375.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 30).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommene Feststellungen unterliegen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen hat, dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132, vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133 und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
    Der Kläger beantragt die Zurückweisung der Revision und nimmt Bezug auf eine Anmerkung (InfAuslR 1986, 299) zum Urteil des erkennenden Senats vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u.a. - BVerwGE 74, 226.
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommene Feststellungen unterliegen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen hat, dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132, vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133 und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
    Auch wenn insoweit - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt - eine beachtliche Wahrscheinlichkeit ausreicht und deshalb ein "voller Beweis" nicht erbracht werden kann, ändert dies nichts daran, daß das Gericht von der Richtigkeit seiner - verfahrensfehlerfrei gewonnenen - Prognose drohender politischer Verfolgung die volle richterliche Überzeugung erlangt haben muß (vgl. zur Prognose Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4 S. 11 f.).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
    Es hat keinen von ihm feststehend erachteten, sondern lediglich für wahrscheinlich gehaltenen Sachverhalt unter Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG subsumiert und damit zugleich unter Verkennung der in BVerwGE 55, 82 enthaltenen Grundsätze gegen materielles Recht verstoßen.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 71.83

    Asylverfahren - Asylberechtigter - Rechtsstellung - Anerkennung - Vorübergehender

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

    Verfehlt es bei der Verfolgungsprognose das gebotene Maß an Überzeugung, steht seine Entscheidung nicht im Einklang mit der Zielsetzung des Flüchtlingsrechts (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 1977 - 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 und vom 11. November 1986 - 9 C 316.85 - juris Rn. 11 zu den Anforderungen an den Nachweis asylbegründender Tatsachen).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Verfehlt es bei der Verfolgungsprognose das gebotene Maß an Überzeugung, steht seine Entscheidung nicht im Einklang mit der Zielsetzung des Flüchtlingsrechts (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 1977 - 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 Rn. 10 und vom 11. November 1986 - 9 C 316.85 - juris Rn. 11 zu den Anforderungen an den Nachweis asylbegründender Tatsachen).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    22 1. Der Senat konnte aufgrund des bisherigen Ablaufs des Asylverfahrens und aufgrund der Anhörung der Klägerin in der Berufungsverhandlung nicht die erforderliche Überzeugung (vgl. dazu BVerwG, U.v. 11.11.1986 - 9 C 316.85 - juris) davon gewinnen, dass sie die Arabische Republik Syrien aus begründeter Furcht vor einer Verfolgung im Sinn des § 3 Abs. 1 AsylG verlassen hat.

    23 1. Der Senat konnte aufgrund des bisherigen Ablaufs des Asylverfahrens und aufgrund der Anhörung der Klägerin in der Berufungsverhandlung nicht die erforderliche Überzeugung (vgl. dazu BVerwG, U.v. 11.11.1986 - 9 C 316.85 - juris) davon gewinnen, dass sie die Arabische Republik Syrien aus begründeter Furcht vor einer Verfolgung im Sinn des § 3 Abs. 1 AsylG verlassen hat.

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