Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 67.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,14170
BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 67.96 (https://dejure.org/1996,14170)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1996 - 11 B 67.96 (https://dejure.org/1996,14170)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1996 - 11 B 67.96 (https://dejure.org/1996,14170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,14170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Adäquat kausaler Zusammenhang zwischen einer planfestgestellten neuen Eisenbahn-Zweigstrecke und einer Verkehrszunahme und damit Lärmzunahme auf die vorhandene Eisenbahn-Stammstrecke - Anforderungen an die Klagebefugnis im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 67.96
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die vorinstanzliche Entscheidung eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 67.96
    Dabei kommt es, wie sich aus § 1 der 16. BImSchV und der Entstehungsgeschichte der Verordnung ergibt, allein auf den von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrkslärm an (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 67.96
    Dies allein begründet allerdings noch keine Klagebefugnis; dafür ist vielmehr erforderlich, daß die Verkehrs- und Lärmsteigerung schutzwürdige Interessen des Klägers beeinträchtigt (vgl. dazu BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]; Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88

    Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 67.96
    Es ist nämlich nicht von vornherein ausgeschlossen, daß eine planfestgestellte neue Eisenbahn-Zweigstrecke adäquat kausal zu einer Verkehrs- und damit Lärmzunahme auf der vorhandenen Eisenbahn-Stammstrecke führt (ebenso bereits Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 - zur straßenrechtlichen Planfeststellung).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 67.96
    Dies allein begründet allerdings noch keine Klagebefugnis; dafür ist vielmehr erforderlich, daß die Verkehrs- und Lärmsteigerung schutzwürdige Interessen des Klägers beeinträchtigt (vgl. dazu BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]; Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 67.96
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die vorinstanzliche Entscheidung eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht