Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1997 - 7 PKH 15.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,25486
BVerwG, 11.11.1997 - 7 PKH 15.97 (https://dejure.org/1997,25486)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1997 - 7 PKH 15.97 (https://dejure.org/1997,25486)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1997 - 7 PKH 15.97 (https://dejure.org/1997,25486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,25486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 7 PKH 15.97
    Dies betrifft insbesondere den Komplex, der mit dem Verfahren zur Lenkung des Wohnraums (vgl. die Verordnung vom 14. September 1967, GBl II S. 733; vgl. auch BVerwGE 95, 108 [BVerwG 27.01.1994 - 7 C 4/93]) zusammenhängt; in diesem Zusammenhang äußert die Beschwerde den Verdacht, das Verfahren sei entweder nicht oder jedenfalls nicht mit einem richtigen Ergebnis durchgeführt worden.
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 7 PKH 15.97
    Eine zulässige und begründete Rüge des Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muß entweder dargelegt werden, daß bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder daß sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht