Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1999 - 3 C 19.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4662
BVerwG, 11.11.1999 - 3 C 19.99 (https://dejure.org/1999,4662)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 3 C 19.99 (https://dejure.org/1999,4662)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 3 C 19.99 (https://dejure.org/1999,4662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BPflV 1992 § 4; KHG §§ 16, 17 Abs. 1 a, § 18 Abs. 5; SGB V § 39
    Pflegesätze; Budgetierung; Deckelung; Rechtsverordnung, Änderung von Teilen einer - durch Gesetzgeber

  • Wolters Kluwer

    Pflegesätze - Budgetierung - Deckelung - Rechtsverordnung - Änderung von Teilen einer Rechtsverordnung - Gesetzgeber

  • Judicialis

    KHG § 16; ; KHG § 17 Abs. 1 a; ; KHG § 18 Abs. 5; ; BPflV 1992 § 4; ; SGB V § 39

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1807
  • NVwZ 2000, 820 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 9.14

    Mehrleistungsabschlag; Vergütungsabschlag; zusätzliche Leistungen;

    Das schließt es aus, den Begriff "aufgrund" mit Formulierungen wie "in Übereinstimmung mit" (vgl. dazu den Vorschlag des Bundesrates in seiner Stellungnahme zu Art. 3 Nr. 01 - neu - <§ 4 Abs. 2a KHEntgG> des Entwurfs des Psych-Entgeltgesetzes, BT-Drs. 17/8986 S. 57 sowie die ablehnende Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drs. 17/8986 S. 61) oder "nach Maßgabe von" (dazu BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 3 C 19.99 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 4 S. 5 ) gleichzusetzen.

    Durch den Förderbescheid, mit dem die Entscheidung über die Aufnahme in das Investitionsprogramm umgesetzt wird, wird die Förderfähigkeit des Vorhabens anerkannt und die Übereinstimmung mit der Krankenhausplanung bestätigt (BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 3 C 19.99 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 4 S. 6).

    Einer Festlegung der Maßnahme im Krankenhausplan selbst bedurfte es nicht (BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 3 C 19.99 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 4 S. 5).

    Danach musste die Übereinstimmung der Maßnahme mit der Krankenhausplanung ausdrücklich festgestellt und dadurch ihre Notwendigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit bestätigt werden (BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. S. 6).

    Es ist nicht einsichtig, weshalb die Befreiung vom Mehrleistungsabschlag davon abhängig sein soll, ob der Krankenhausplan des Landes detaillierte Festlegungen zu den Kapazitäten von Krankenhäusern trifft oder sich auf eine Rahmenplanung beschränkt (Vollmöller, in: Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2014, § 4 KHEntgG, Rn. 26; BT-Drs. 13/3498 S. 6; BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 3 C 19.99 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 4 S. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 2208/00

    Fristgemäße Berufung durch einen Streitgenossen reicht; Pflegesatzvereinbarung

    Dies bezog sich nicht nur auf das spezifisch medizinische, sondern auf das gesamte Leistungsangebot des Krankenhauses, weshalb auch die Folgekosten von Baumaßnahmen darunter fielen, die allein auf eine verbesserte Unterbringung der Patienten ohne unmittelbare medizinische Relevanz zielten (BVerwG, Urt. vom 11.11.1999 - 3 C 19.99 -, NJW 2000, 1807 = Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 4).

    Gestritten wurde lediglich darüber, ob die jeweilige Kapazitätsausweitung Eingang in den förmlichen Krankenhausplan des Landes finden muss, was angesichts der unterschiedlichen Detailliertheit der Krankenhauspläne in den Ländern zu unterschiedlichem Recht geführt hätte (vgl. BT-Drucks. 13/3498, S. 6; BVerwG, Urt. vom 11.11.1999 a.a.O.).

    Zwar wird dies in aller Regel nicht der Fall sein (vgl. BVerwG, Urt. vom 11.11.1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 1.04

    Gesamtbetrag der Erlöse; Beitragssatzstabilität; Fehlbelegungsabschlag;

    Damit stellt sich auch nicht die vom Berufungsgericht aufgeworfene Frage eines Widerspruchs zwischen der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 3 C 11.94 - BVerwGE 99, 362, 364 und vom 11. November 1999 - 3 C 19.99 - NJW 2000 S. 1807, 1808 einerseits und dem Urteil des 4. Senats vom 16. Januar 2003 - 4 CN 8.01 - BVerwGE 117, 313, 317 f. = DVBl 2003 S. 804, 805 andererseits.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 11 L 2984/00

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines von der Landesschiedsstelle für die

    § 6 BPflV ist in seiner hier einschlägigen Fassung in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (in diesem Sinne für die vergleichbare Problematik des § 4 BPflV 1992: BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - 3 C 11.94 -, BVerwGE 99, 362, 364; Urt. v. 11.11.1999 - 3 C 19/99 -, NJW 2000, 1807 ff.; st. Rspr. d. erk. Senats, vgl. nur: Urt. v. 26.11.1998 - 11 L 1500/96, 11 L 1078/96 u. 11 L 2111/96 -) durch Art. 11 Nr. 2 des 2. GKV-NOG vom Bundesgesetzgeber in die BPflV eingefügt worden, hat damit formellen Gesetzesrang und geht in seinem Regelungsbereich als speziellere Vorschrift dem § 17 Abs. 1 KHG vor (Dietz/Bofinger, a.a.O., § 17 KHG, Anm. I, 7.7; § 3 BPflV, Anm. III, 4.4; Tuschen/Quaas, a.a.O., S. 200).

    Dass das Krankenhaus keinen Anspruch auf eine generelle Finanzierung der Ausnahmetatbestände außerhalb der durch die spezielle Vorschrift des § 6 BPflV festgelegten Budgetobergrenze hat, sondern insoweit wiederum die allgemeinen Grundsätze des Pflegesatzrechts gelten, ergibt sich, wovon auch das Verwaltungsgericht ausgeht, überdies aus dem für alle Ausnahmefälle des § 6 Abs. 3 Satz 1 BPflV geltenden Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit (Dietz/Bofinger, a.a.O., § 6 BPflV, Anm. IV, 4.; Tuschen/Quaas, a.a.O., S. 215; vergleichbar zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 BPflV 1992: BVerwG, Urt. v. 11.11.1999, a.a.O.).

  • VG München, 06.08.2014 - M 9 K 13.3508

    Eine Ausnahme vom Mehrleistungsabschlag "aufgrund der Krankenhausplanung" liegt

    Hierauf hat das Bundesverwaltungsgericht auch in seinem Urteil vom 11. November 1999 (3 C 19/99 - juris Rn. 23) entscheidend Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2001 - 11 LB 1943/01

    Bettenhaus; Bettenhausneubau; Folgekosten; Gesamtbetrag; Kapazitätsausweitung;

    Hiernach konnten etwa auch Folgekosten für Bettenhausumbauten bzw. Bettenhausneubauten, die eine qualitativ verbesserte Unterbringung der Patienten ermöglichten, budgeterhöhend berücksichtigt werden, selbst wenn mit der Baumaßnahme eine Veränderung des medizinischen Leistungsangebotes nicht verbunden war (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1999 - 3 C 19/99 - NJW 2000, 1807; Urt. d. Sen. u.a. v. 15.8.1998 - 11 L 7860/95 - sowie v. 11.12.1998 - 11 L 5045/95 - und 11 L 2275/96 -).
  • VG Sigmaringen, 17.10.2002 - 8 K 2591/00

    Pflegesatz; Krankenhaus; Beitragssatzstabilität

    (Vergleiche BVerwG, 1999-11-11, 3 C 19/99, NJW 2000, 1807).
  • VG München, 06.08.2014 - M 9 K 14.273

    Eine Ausnahme von Mehrleistungsabschlag "aufgrund der Krankenhausplanung" liegt

    Hierauf hat das Bundesverwaltungsgericht auch in seinem Urteil vom 11. November 1999 (3 C 19/99 - juris -) entscheidend Bezug genommen.
  • VG Magdeburg, 07.02.2005 - 1 A 10/04
    Dafür spricht zudem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum früher geltenden § 4 Abs. 3 Nr. 2 f BPflV 1992 (U. v. 11.11.1999 - 3 C 19/99 -, NJW 2000, 1807).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht