Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.2009 - 7 B 13.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14352
BVerwG, 11.11.2009 - 7 B 13.09 (https://dejure.org/2009,14352)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2009 - 7 B 13.09 (https://dejure.org/2009,14352)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2009 - 7 B 13.09 (https://dejure.org/2009,14352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vertragsanpassung einer Kreuzungsvereinbarung mangels Zumutbarkeit in Anbetracht einer über Jahrzehnte unterbliebenen Umsetzung sowie einer inzwischen entgegenstehenden städtebaulichen Entwicklung und einer wechselnden Planung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Vertragsanpassung einer Kreuzungsvereinbarung mangels Zumutbarkeit in Anbetracht einer über Jahrzehnte unterbliebenen Umsetzung sowie einer inzwischen entgegenstehenden städtebaulichen Entwicklung und einer wechselnden Planung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2009 - 7 B 13.09
    39 a) Die Beklagte entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2000 BVerwG 7 C 3.00 (BVerwGE 111, 306 = Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 133) die abstrakten Rechtssätze, Feststellungsklagen, die von Privatpersonen gegen den Bund, die Länder oder andere juristische Körperschaften des öffentlichen Rechts anstelle einer an sich gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorrangigen Leistungsklage erhoben würden, seien gleichwohl regelmäßig deswegen zulässig, weil bei solchen Beklagten angesichts ihrer verfassungsrechtlich verankerten Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) vermutet werden könne, dass sie das ergehende Feststellungsurteil unabhängig von dessen mangelnder Vollstreckbarkeit respektieren würden.
  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2009 - 7 B 13.09
    41 Soweit die Beklagte ferner das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2000 BVerwG 11 C 6.00 (BVerwGE 112, 253 = Buchholz 407.2 § 13 EKrG Nr. 2) anspricht, hat sie bereits keinen abstrakten Rechtssatz herausgearbeitet, dem das Oberverwaltungsgericht mit einem ebensolchen abstrakten Rechtssatz widersprochen hat.
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2009 - 7 B 13.09
    42 b) Die Beklagte entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2004 BVerwG 4 CN 4.03 (BVerwGE 120, 239 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 120) und dem Urteil vom 20. Mai 1999 BVerwG 4 A 12.98 (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154) den abstrakten Rechtssatz, einem Planfeststellungsbeschluss fehle die Planrechtfertigung, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren ausgeschlossen erscheine.
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2009 - 7 B 13.09
    42 b) Die Beklagte entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2004 BVerwG 4 CN 4.03 (BVerwGE 120, 239 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 120) und dem Urteil vom 20. Mai 1999 BVerwG 4 A 12.98 (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154) den abstrakten Rechtssatz, einem Planfeststellungsbeschluss fehle die Planrechtfertigung, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren ausgeschlossen erscheine.
  • OVG Hamburg, 04.06.2020 - 1 E 1/19

    Plangenehmigung für Änderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Vorfeldes

    Die Vorschrift ist kein rechtliches Instrument dafür, die Rechtmäßigkeit eines bestandskräftig gewordenen Planfeststellungsbeschlusses neuerlich zur Disposition zu stellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2009, 7 B 13.09, juris Rn. 31 [zu § 75 Abs. 4 VwVfG]; s. auch Schiller, in: Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, Loseblatt, Stand: Januar 2019, § 9 Rn. 89).

    Maßgeblich ist allein der Plan, den der Vorhabenträger tatsächlich aufgestellt und den die Planfeststellungsbehörde festgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2009, 7 B 13.09, juris Rn. 30 [zu § 75 Abs. 4 VwVfG]).

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 83.15

    Abfindung; Berufungsvereinbarung; Darlegungsanforderungen; Entlassung auf eigenen

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn - bei Annahme der Gleichwertigkeit der gegenseitigen Leistungen bei Vertragsschluss - durch die nachträgliche tatsächliche Entwicklung oder eine nachträgliche Rechtsänderung ein eklatantes Missverhältnis zwischen ihnen entstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 25. November 1966 - 7 C 35.65 - BVerwGE 25, 299 , vom 9. November 1990 - 8 C 36.89 - BVerwGE 87, 77 , vom 24. September 1997 - 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1 S. 5 f., vom 5. Februar 2009 - 7 C 11.08 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 78 Rn. 31 ff. und vom 18. Juli 2012 - 8 C 4.11 - BVerwGE 143, 335 Rn. 57; Beschlüsse vom 10. Mai 2005 - 4 B 24.05 - juris Rn. 4, vom 11. November 2009 - 7 B 13.09 - juris Rn. 20 f., vom 25. Januar 2011 - 2 B 73.10 - juris Rn. 8 und vom 17. Juni 2014 - 6 B 7.14 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 83 Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - 11 D 171/20

    Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung für ein Bauvorhaben

    BVerwG, Beschluss vom 11. November 2009 - 7 B 13.09 -, juris, Rn. 35.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2009 - 7 B 13.09 -, juris, Rn. 35; s. auch Wickel, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 77 VwVfG, Rn. 13.

  • BVerwG, 26.11.2020 - 7 B 9.20

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses aus § 75 Abs. 4 ThürVwVfG

    Dieser braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2009 - 7 B 13.09 - juris Rn. 35).

    In diesem Fall sind gegenteilige Beteuerungen des Vorhabenträgers unerheblich, er wolle das Vorhaben noch durchführen (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2009 - 7 B 13.09 - juris Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2010 - 12 A 1193/08

    Nachträgliches Entfallen der Wirksamkeit eines Planfeststellungsbeschlusses

    - 20 A 1091/07 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11. November 2009 - 7 B 13.09 -, juris, jeweils m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 20 A 1091/07 -, und BVerwG, Beschluss vom 11. November 2009 - 7 B 13.09 -, a.a.O.

  • VG Hamburg, 05.09.2022 - 15 K 1088/19

    Erfolglose Klage eines in Finkenwerder ansässigen Klägers gegen den

    Dann sind gegenteilige Beteuerungen des Vorhabenträgers unerheblich, er wolle das Vorhaben noch durchführen (BVerwG, Beschluss vom 11.11.2009, 7 B 13/09, juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 22 C 21.951

    Verwaltungsrechtsweg für einen Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und einer

    Bei Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen handelt es sich unstreitig um öffentlich-rechtliche Verträge (BVerwG, B.v.11.11.2009 - 7 B 13/09 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht