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   BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91   

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https://dejure.org/1991,4611
BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91 (https://dejure.org/1991,4611)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1991 - 2 WD 45.91 (https://dejure.org/1991,4611)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 2 WD 45.91 (https://dejure.org/1991,4611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Bestrafung eines Soldaten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Ausgestaltung der wehrdienstrechtlichen Disziplinarmaßnahmen gegenüber einem Bundeswehrsoldaten wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; SG § 10 Abs. 1
    Haschischkonsum in der Kaserne als Dienstvergehen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Haschischkonsum - Echorausch

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91
    Von besonderer Bedeutung ist dabei die Beobachtung, daß Haschisch - auch bei einmaligem Konsum - nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen ein Wiederaufflammen der Rauschsymptome, einen "flash back" oder "Echorausch", zur Folge haben kann, das in Tiefe und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch entspricht (vgl. Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit", 1985, Heft 67 der Schriftreihe für Verkehr S. 21; VG Karlsruhe, NJW 1986, 2901 f. [VG Karlsruhe 18.07.1985 - 5 K 95/85]; VGH Mannheim, NJW 1989, 1625 f.; Ladewick/Hoby/Dubacher/Faust, Drogen unter uns S. 14; Kreuzer, Jugend-Rauschdrogen-Kriminalität S. 121).
  • VG Karlsruhe, 18.07.1985 - 5 K 95/85

    Haschischkonsum; Kraftfahreignung; Medizinisch-psychologisches Gutachten;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91
    Von besonderer Bedeutung ist dabei die Beobachtung, daß Haschisch - auch bei einmaligem Konsum - nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen ein Wiederaufflammen der Rauschsymptome, einen "flash back" oder "Echorausch", zur Folge haben kann, das in Tiefe und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch entspricht (vgl. Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit", 1985, Heft 67 der Schriftreihe für Verkehr S. 21; VG Karlsruhe, NJW 1986, 2901 f. [VG Karlsruhe 18.07.1985 - 5 K 95/85]; VGH Mannheim, NJW 1989, 1625 f.; Ladewick/Hoby/Dubacher/Faust, Drogen unter uns S. 14; Kreuzer, Jugend-Rauschdrogen-Kriminalität S. 121).
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91
    Da die Berufung des Soldaten keinen Erfolg hatte, waren ihm gemäß § 131 Abs. 1 WDO die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, und es bestand auch keine gesetzliche Grundlage, ihn aus Billigkeitsgründen von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen - ganz - oder teilweise - zu entlasten (Urteil vom 29. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91
    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [BVerwG 22.10.1980 - 2 WD 70/79]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [BVerwG 17.03.1987 - 2 WD 33/86]> und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 -)unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.
  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91
    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [BVerwG 22.10.1980 - 2 WD 70/79]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [BVerwG 17.03.1987 - 2 WD 33/86]> und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 -)unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.
  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91
    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [BVerwG 22.10.1980 - 2 WD 70/79]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [BVerwG 17.03.1987 - 2 WD 33/86]> und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 -)unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.
  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt, wie der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung wiederholt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. Urteil vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [4 f.]> und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts, an die das Revisionsgericht gebunden ist (§ 137 Abs. 2 VwGO), ist die Wirkung der Cannabis-Droge Haschisch und anderer Rauschgifte wie Marihuana auf die Bewußtseinssphäre der Konsumenten derart, daß sich das Bewußtsein und die Wahrnehmungsfähigkeit des Konsumenten vorübergehend verändern; ihr Genuß beeinträchtigt die Einsatzbereitschaft der Soldaten (zur Wirkungsweise von Drogen vgl. auch Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - m.w.N.; BVerwGE 93, 3 , 73, 81 ).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

    Der strafbare Erwerb, Besitz und vor allem die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - auch aus Gründen der Generalprävention - eine signifikante disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats), die nicht nur Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 15. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98

    Dienstvergehen eines Soldaten durch wiederholten Drogenkonsum - Anbau von

    Denn der strafbare Erwerb, Besitz und Konsum illegaler Betäubungsmittel durch Soldaten beschwören erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe herauf (Urteile vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -, vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166> und vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - , siehe auch Nr. 404 ZDv 10/5).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97

    Soldat - Betäubungsmittel - Dienstvergehen - Generalprävention -

    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04

    Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von

    Der Senat hat unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung, der Haschisch erwirbt und konsumiert, in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - , vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - , vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01

    Aneignung von Ausrüstungsgegenständen durch einen Soldaten - Schwerwiegender

    Wie der Senat wiederholt festgestellt hat, beschwören der strafbare Erwerb, Besitz und Konsum illegaler Betäubungsmittel durch Soldaten erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe herauf (Urteile vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -, vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - < BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166 > und vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 < BVerwGE 113, 109 [BVerwG 02.07.1997 - 2 WD 12/97] = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 33>).
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