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   BVerwG, 11.12.2000 - 4 BN 58.00   

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BVerwG, 11.12.2000 - 4 BN 58.00 (https://dejure.org/2000,9768)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2000 - 4 BN 58.00 (https://dejure.org/2000,9768)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - 4 BN 58.00 (https://dejure.org/2000,9768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang im Normenkontrollverfahren; Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2001, 356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2000 - 4 BN 58.00
    Denn wegen Funktionslosigkeit tritt eine bauplanerische Festsetzung nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwGE 54, 5 ; 108, 71 ).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2000 - 4 BN 58.00
    Denn wegen Funktionslosigkeit tritt eine bauplanerische Festsetzung nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwGE 54, 5 ; 108, 71 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2020 - 2 B 10.17

    Maß der Nutzung; GFZ; Befreiung; Baunutzungsplan Berlin; Funktionslosigkeit der

    Allerdings kann bei einem planwidrigen Altbestand und bei Fortführung der dem neuen Plan widersprechenden Bebauung u.U. schneller ein Zustand eintreten, bei dem mit einer Realisierung des Plans nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 4 BN 58.00 -, juris Rdn. 3), wobei "schneller" nicht den zeitlichen Aspekt betrifft, sondern u.U. ein "Weniger" an baulicher Entwicklung zur Annahme der Funktionslosigkeit einer Festsetzung führen kann.
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Das ist grundsätzlich erst dann der Fall, wenn sich die weitere bauliche Entwicklung abweichend vom städtebaulichen Ziel des Bebauungsplans vollzieht (BVerwG vom 11.12.2000 Az. 4 BN 58/00 >Juris-Recherche<), wenn der aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit eingetretene Steuerungsverlust der Festsetzungen also bereits seinen objektiv erkennbaren Niederschlag in Bausubstanz oder Baunutzung gefunden hat.

    Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens Dritter kann nach der Rechtsprechung (BVerwG vom 11.12.2000 a.a.O.) grundsätzlich nur verloren gehen, wenn der wirtschaftlich bedingte Steuerungsverlust der Festsetzungen bereits in Bausubstanz oder Baunutzung seinen objektiven Niederschlag gefunden hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - 15 B 1744/07

    Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines städtischen Grundstücks zum Zwecke der

    BVerwG, Urteil vom 28.4.2004 - 4 C 10.03 -, NVwZ 2004, 1244 (1245), Beschlüsse vom 29.5.2001 - 4 B 33.01 -, NVwZ 2001, 1055 (1056) und vom 11.12.2000 - 4 BN 58.00 -, BRS 63 Nr. 54.
  • VG Berlin, 17.03.2017 - 19 K 66.15

    Planvollzug erscheint ausgeschlossen: Festsetzungen werden funktionslos!

    Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Geltung der planerischen Festsetzungen kann erst verloren gehen, wenn sich die weitere bauliche Entwicklung abweichend vom Bebauungsplan vollzieht (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 58/00 -, juris Rn. 3).

    Auszugehen ist dabei davon, dass bei einem planwidrigen Altbestand und bei Fortführung der dem neuen Plan widersprechenden Bebauung schneller ein Zustand eintreten kann, bei dem mit einer Realisierung des Plans nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - 10 B 15.18

    Funktionslosigkeit - GFZ - Berliner Baunutzungsplan - Baublockrechtsprechung -

    In erster Linie ist aber auch dann die Entwicklung seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 58.00 -, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 18.09.2019 - 19 K 417.17
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Prüfung der Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans regelmäßig nur auf die Abweichungen abzustellen ist, die sich erst nach dem Inkrafttreten des Plans ergeben haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 58/00 -, juris Rn. 3), so liegt eine solche nachträgliche bauliche Entwicklung hier vor.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

    Werde die dem neuen Plan widersprechende Bebauung allerdings fortgeführt, so könne bei Vorliegen eines solchen Altbestandes schneller ein Zustand eintreten, bei dem mit der Realisierung des Plans nicht mehr gerechnet werden könne und dieser funktionslos werde (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 4 BN 58.00 -).

    Insoweit mag allerdings bei einem planwidrigen Altbestand und bei Fortführung der dem neuen Plan widersprechenden Bebauung schneller ein Zustand eintreten, bei dem mit einer Realisierung des Plans nicht mehr gerechnet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 4 BN 58.00 -, Rn. 3, juris).

  • OVG Berlin, 06.09.2002 - 2 A 13.99

    Bauplanungsrecht: Funktionslosigkeit planerischer Festsetzungen, Einfügen eines

    Mit der Geltendmachung der nachträglich eingetretenen Funktionslosigkeit der das Maß der baulichen Nutzung und der Bebauungstiefe bestimmenden Festsetzungen des Baunutzungsplans von 1958/60 in Verbindung mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin von 1958 hat die Antragstellerin das Prüfprogramm des Normenkontrollverfahrens auf die tatsächliche bauliche Entwicklung im Baublock 205 nach dem Inkrafttreten dieser Regelungen beschränkt (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000, BRS 63 Nr. 54).

    Deshalb trägt nicht bereits ein planwidriger Altbestand, sondern erst die Fortführung einer dem neuen Plan widersprechenden Bebauung zu dessen Funktionslosigkeit bei, wenn diese einen Zustand erreicht hat, dass mit einer Realisierung des Plans nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000, BRS 63 Nr. 54).

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2002 - 1 K 1948/00

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Einkaufszentrum; Einzelhandel; Etikettenschwindel;

    Regelmäßig kommt es dabei nur auf die Entwicklung seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes an, weil die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Geltung der planerischen Festsetzungen erst verloren gehen kann, wenn sich die bauliche Entwicklung abweichend vom Bebauungsplan vollzieht (BVerwG, Beschl. v. 11.12.2000 - 4 BN 58.00 -, BRS 63 Nr. 54).

    Allerdings wird bei einem planwidrigen Altbestand durch die Fortführung einer dem neuen Plan widersprechenden Bebauung schneller ein Zustand eintreten, bei dem mit einer Verwirklichung des Planes nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.2000, a.a.O.).

  • VG Berlin, 01.11.2018 - 19 K 69.18

    Befreiung von den Festsetzungen eines Baunutzungsplans hinsichtlich der

    Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Geltung der planerischen Festsetzungen kann erst verloren gehen, wenn sich die weitere bauliche Entwicklung abweichend vom Bebauungsplan vollzieht (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 58/00 -, juris Rn. 3).

    Auszugehen ist dabei davon, dass bei einem planwidrigen Altbestand und bei Fortführung der dem neuen Plan widersprechenden Bebauung schneller ein Zustand eintreten kann, bei dem mit einer Realisierung des Plans nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000, a.a.O.).

  • VG Berlin, 12.06.2020 - 19 K 403.17
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01

    Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2020 - 2 B 11.17

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse (teilweise verneint); Maß der Nutzung;

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

  • VG Berlin, 12.07.2018 - 19 K 135.16

    Geschossflächenzahl auf allen Grundstücken überschritten: Festsetzung

  • VG Berlin, 15.08.2018 - 19 K 154.16

    Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Zulässigkeit eines

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 5.05

    Unzulässige Baugenehmigungsgebühren

  • VG Berlin, 12.07.2018 - 19 K 135.18
  • VG Berlin, 15.02.2018 - 19 K 457.17

    Dachgeschossausbau im Denkmalbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2006 - 15 A 3256/03

    Tatbestand der Verbesserung durch eine Ausbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung für ein

  • VG Berlin, 30.10.2018 - 19 K 355.16

    Neue Baugenehmigung bei einer Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Wettbüro

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 10 N 29.16

    Außerkrafttreten des übergeleiteten Baunutzungsplans von Berlin in der Baustufe

  • VG Düsseldorf, 29.09.2016 - 28 K 6339/14

    Bauplanungsrecht (Bauvoranfrage für Erweiterung in einen großflächigen

  • VG Cottbus, 27.04.2010 - 6 K 197/08

    Wasseranschlussbeitrag; Rechtsverbindlichkeit der bauplanerischen Satzung

  • VG Köln, 04.01.2022 - 8 K 9462/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 6 A 1.05

    Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren nach teilweisem

  • VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 20.00484

    Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 3499/00

    Abwägung; Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Aufstellung; Bauleitplanung;

  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 4 A 579/17

    Beseitigungsanordnung - Rückbau eines Wochenendhauses

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 6 M 37.17

    Zulassungsantrag; Darlegungsanforderungen; Funktionslosigkeit eines

  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2014 - 5 K 4298/13

    Berücksichtigung des Bebauungsplans bei der Erteilung einer Baugenehmigung zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2023 - 10 B 12.18

    Bauvorbescheid; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; allgemeines Wohngebiet;

  • VG Berlin, 22.05.2019 - 19 K 136.18
  • VG Sigmaringen, 29.07.2009 - 1 K 727/09

    IHK Reutlingen kann Erweiterungsbau errichten

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