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   BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 64.03   

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BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 64.03 (https://dejure.org/2003,33907)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2003 - 6 B 64.03 (https://dejure.org/2003,33907)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 6 B 64.03 (https://dejure.org/2003,33907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Reichweite des Vorbehalts des Gesetzes im juristischen Prüfungsrecht bei Ausschluss von der weiteren Staatsprüfung auf Grund des Klausurergebnisses (Punktegrenze) - Erfordernis der Einschaltung der Prüfer ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 64.03
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist nämlich geklärt, dass der Anspruch auf verwaltungsinternes Kontrollverfahren zum Zwecke des Überdenkens der prüfungsspezifischen Wertungen - entgegen dem Beschwerdevorbringen - nicht (weitgehend) voraussetzungslos besteht, sondern substantiierte Einwände im Sinne "wirkungsvoller Hinweise" auf Bewertungsfehler voraussetzt (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 ).

    Weiterhin ist geklärt, dass auch das Verfahren des "Überdenkens" der Prüfungsentscheidungen, soweit es für einen effektiven Schutz des Grundrechts der Berufsfreiheit erforderlich ist, in seinen wesentlichen Merkmalen vom Gesetzgeber festgelegt werden muss (Urteil vom 24. Februar 1993, a.a.O., S. 141) und dass dieses Verfahren der Korrektur von Bewertungsfehlern gleich welcher Art einschließlich solcher Fehler dient, die im gerichtlichen Verfahren nicht mit Erfolg gerügt werden können (vgl. Urteil vom 24. Februar 1993, a.a.O., S. 137; Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 ).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 64.03
    Im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet "wesentlich" in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte" (BVerfGE 98, 218 ).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 64.03
    Das bedeutet, dass der Gesetzgeber, wenn er einen Regelungsbereich nicht umfassend selbst ordnet, jedenfalls die Leitentscheidungen treffen muss, welche die Reglungsbefugnis des zur weiteren Rechtssetzung ermächtigten Verordnungsgebers nach Tendenz und Programm berechenbar macht (Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 68.77 - BVerwGE 57, 130 ).
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 64.03
    Nichts anderes ergibt sich aus dem von dem Kläger angeführten Urteil vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 16.94 - (BVerwGE 98, 324 ).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 64.03
    Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, das hierzu berufen ist (vgl. Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz 421.0 Prüfungsrecht Nr. 395, S. 20), lässt der Widerspruch des Klägers Bewertungsfehler der Prüfer nämlich nicht erkennen.
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 64.03
    Weiterhin ist geklärt, dass auch das Verfahren des "Überdenkens" der Prüfungsentscheidungen, soweit es für einen effektiven Schutz des Grundrechts der Berufsfreiheit erforderlich ist, in seinen wesentlichen Merkmalen vom Gesetzgeber festgelegt werden muss (Urteil vom 24. Februar 1993, a.a.O., S. 141) und dass dieses Verfahren der Korrektur von Bewertungsfehlern gleich welcher Art einschließlich solcher Fehler dient, die im gerichtlichen Verfahren nicht mit Erfolg gerügt werden können (vgl. Urteil vom 24. Februar 1993, a.a.O., S. 137; Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Wiederholungsprüfung im Ersten Juristisches Staatsexamen - Bestehensgrenze -

    Weder die von ihr zitierte Entscheidung des OVG Koblenz (Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 A 10770/03 -, NJW 2003, S. 3073 ff., Rn. 31 bei juris) noch dem ihr nachgehenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2003 - 6 B 64.03 -(aufrufbar über die Homepage des Bundesverwaltungsgerichts) lässt sich eine solche Aussage entnehmen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 6 Ko 2444/12

    Erhebung von Gerichtsgebühren und Sachverständigenauslagen bei ruhenden Verfahren

    § 63 GKG knüpft an die förmliche oder faktische Beendigung des Verfahrens an, bietet jedoch keine Grundlage für eine Fiktion, um der Staatskasse eine vorzeitige Gebührenerhebung zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2004 - Az.: L 6 B 64/03 SF und Az.: L 6 B 64/03 SF sowie vom 10. Februar 2004 - Az.: L 6 B 71/03 SF ; OVG Lüneburg, a.a.O.; VG Weimar, a.a.O.; Hartmann, a.a.O., § 63 GKG Rdnr. 6; Markl/Meyer, a.a.O., § 63 Rdnr. 9).".
  • LSG Thüringen, 04.03.2004 - L 6 B 70/03

    Erledigung eines Verfahrens durch die gerichtliche Anordnung des Ruhens des

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