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   BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07   

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BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07 (https://dejure.org/2008,235)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2008 - 2 C 121.07 (https://dejure.org/2008,235)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 2 C 121.07 (https://dejure.org/2008,235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5, ... Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art. 143b Abs. 3; BBesG § 1 Abs. 3 Nr. 2, § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 9; BBG § 54 Satz 1; BSZG §§ 1, 2; PostPersRG § 10 Abs. 1 und 2; TelekomSZV §§ 2 bis 6; Telekom-Arbeitszeitverordnung § 2 Abs. 1
    Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation; Arbeitszeit; Bundesbeamte; Bundessonderzahlungsgesetz; Deutsche Telekom AG; Ermächtigungsgrundlage; gesetzliche Ermächtigung; hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Personalagentur Vivento; ...

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Wahrung der Gesamtheit der Rechte und Pflichten der bei den privatisierten Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigten Bundesbeamten - Anspruch eines Bundesbeamten auf eine amtsangemessene und gleiche Alimentation aller Bundesbeamten ...

  • Judicialis

    BBesG § 1 Abs. 3; ; PostPersRG § 10 Abs. 1; ; PostPersRG § 10 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 143b Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht, Besoldungsrecht: Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation; Arbeitszeit; Bundesbeamte; Bundessonderzahlungsgesetz; Deutsche Telekom AG; Ermächtigungsgrundlage; gesetzliche Ermächtigung; hergebrachte Grundsätze des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Streichung des Weihnachtsgeldes für Telekom-Beamte verfassungswidrig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Streichung des Weihnachtsgeldes für Telekom-Beamte verfassungswidrig

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Bundesverwaltungsgericht gibt Frage an BVerfG weiter - Bundesverwaltungsgericht stellt Wegfall der Sonderzahlung bei PNU-Beamten infrage

  • michaelbertling.de (Kurzinformation)

    Streichung des Weihnachtsgeldes für Telekom-Beamte verfassungswidrig

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Wegfall der Sonderzahlung bei PNU-Beamten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 299
  • NVwZ-RR 2009, 384
  • DVBl 2009, 600
  • DÖV 2009, 503
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs, so dass sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers ergeben (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 709/99 - BVerfGE 107, 257 ).

    Danach verletzt der Besoldungsgesetzgeber das Alimentationsprinzip nicht, wenn er bei der Bemessung der Bezüge von Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen (Beschlüsse vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 238 und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 ).

    Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, den Post-AGs als Fortentwicklung der Postreform II des Jahres 1994 Bewegungsspielräume zu schaffen, um sich im globalen Wettbewerb behaupten zu können, solange nicht äußerste Grenzen überschritten werden, jenseits derer sich eine gesetzliche Neukonzeption als evident sachwidrig erweist (vgl. BVerfG, ZBR 2003, 353, 354 ).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur sog. "Besoldung Ost" in seinem Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ) besoldungsrechtliche Differenzierungen auch bei dem einheitlich betroffenen Kreis der Bundesbeamten zugelassen.

    Danach verletzt der Besoldungsgesetzgeber das Alimentationsprinzip nicht, wenn er bei der Bemessung der Bezüge von Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen (Beschlüsse vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 238 und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 ).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
    Lediglich das sich hieraus als Nettobetrag (vgl. Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ) ergebende Alimentationsmaß muss für alle Beamten desselben Amtes und derselben Besoldungsgruppe gleich sein und darf sich nur im Hinblick auf individuelle Merkmale wie etwa die Größe der Familie unterscheiden, wobei diese Unterschiede wiederum dem Gleichheitssatz entsprechend so zu gestalten sind, dass letztlich alle Beamte desselben Statusamtes und derselben Besoldungsgruppe sich ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie "annähernd das gleiche leisten" können (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 - BVerfGE 44, 249 ).

    Der Gesetzgeber kann für die Zukunft aus sachgerechten Gründen die Bezüge senken (vgl. BVerfGE 44, 249 ff.).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen dem Amt angemessenen Lebenszuschnitt ermöglicht, der im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten auch ein Minimum an "Lebenskomfort" umfasst (BVerfG, Urteile vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 und vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ; BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - ZBR 2008, 391 ; stRspr).

    Der Gesetzgeber hat bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ;Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
    Lediglich das sich hieraus als Nettobetrag (vgl. Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ) ergebende Alimentationsmaß muss für alle Beamten desselben Amtes und derselben Besoldungsgruppe gleich sein und darf sich nur im Hinblick auf individuelle Merkmale wie etwa die Größe der Familie unterscheiden, wobei diese Unterschiede wiederum dem Gleichheitssatz entsprechend so zu gestalten sind, dass letztlich alle Beamte desselben Statusamtes und derselben Besoldungsgruppe sich ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie "annähernd das gleiche leisten" können (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 - BVerfGE 44, 249 ).

    Alimentation ist die gesetzlich festzulegende staatliche Gegenleistung des Dienstherrn in Gestalt amtsangemessener Besoldung und Versorgung des Beamten und seiner Familie für die in dem auf Lebenszeit angelegten gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis grundsätzlich unter Einsatz der vollen Arbeitskraft im Lebensberuf erbrachten Dienste (vgl.Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen dem Amt angemessenen Lebenszuschnitt ermöglicht, der im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten auch ein Minimum an "Lebenskomfort" umfasst (BVerfG, Urteile vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 und vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ; BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - ZBR 2008, 391 ; stRspr).

    Insoweit kommt den Besoldungsleistungen als Berechungsfaktoren mittelbar verfassungsrechtliche Bedeutung zu(Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 Rn. 25).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
    Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG weist hierauf ausdrücklich hin (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 - ZBR 2002, 353 = DÖD 2003, 37; BVerwG, Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 80.95 - BVerwGE 103, 375 , vom 7. Juni 2000 - BVerwG 1 D 4.99 - BVerwGE 111, 231 und vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182, Rn. 14 und 15 - "Vivento").

    Für dieses Normverständnis sprechen auch die systematische Stellung des Art. 143b GG im Abschnitt der Übergangs- und Schlussbestimmungen des Grundgesetzes sowie der Umstand, dass der verfassungsgebende Gesetzgeber Art. 33 Abs. 5 GG weder modifiziert noch ergänzt hat (Urteil vom 22. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs, so dass sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers ergeben (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 709/99 - BVerfGE 107, 257 ).

    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1963 - 2 BvR 108/62 - BVerfGE 17, 122 , vom 11. März 1980 - 1 BvL 20/76 und 1 BvR 826/76 - BVerfGE 53, 313 , vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108 und vom 4. April 2001 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
    In diesem Falle ist der Zweck der erteilten Ermächtigung lediglich hinsichtlich der Modalitäten einer möglichen Regelung, nicht jedoch auch hinsichtlich des "Ob überhaupt" hinreichend bestimmt (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 ).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen dem Amt angemessenen Lebenszuschnitt ermöglicht, der im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten auch ein Minimum an "Lebenskomfort" umfasst (BVerfG, Urteile vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 und vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ; BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - ZBR 2008, 391 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerwG, 07.06.2000 - 1 D 4.99

    Fernmeldebeamter im Ruhestand; Beurlaubung als aktiver Beamter zur Begründung

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 §

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit

  • BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96

    Zur Anwendung des § 77 BBG auf bei der Deutschen Telekom AG weiterbeschäftigte

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Nach Verbindung aller drei vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revisionsverfahren (BVerwG 2 C 121.07, 2 C 122.07 und 2 C 123.07) zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung führte das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren mit Beschluss vom 11. Dezember 2008 unter dem Aktenzeichen 2 C 121.07 fort, setzte es aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 PostPersRG und des § 10 Abs. 2 PostPersRG zur Entscheidung vor.
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung;

    Die Unternehmen sollten in die Lage versetzt werden, das Personal mit größerer Flexibilität einzusetzen; dabei sollte die Rechtsstellung der bei der damaligen Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten nicht geschmälert und das Institut des Berufsbeamtentums nicht verändert werden (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 14 f. und Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 2 C 121.07 - BVerwGE 132, 299 Rn. 37 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Unter Rechtsstellung der Beamten im Sinne von Art. 143a Abs. 1 Satz 3, Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG ist die Gesamtheit der Rechte und Pflichten zu verstehen, die mit dem Beamtenstatus verbunden sind und sich aus ihm ableiten (Beschluss vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 121.07 - [...] Rn. 41, zur Veröffentlichung in den Entscheidungssammlungen BVerwGE und Buchholz vorgesehen).
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