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   BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08   

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BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08 (https://dejure.org/2008,2996)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2008 - 5 C 10.08 (https://dejure.org/2008,2996)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 5 C 10.08 (https://dejure.org/2008,2996)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1; AFBG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 8 f.; BBiG § 45 Abs. 2; FakOSozPäd (Bayern) § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2
    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für Fortbildungsmaßnahmen; Aufstiegsfortbildungsförderung; Ausbildungsabschluss als Förderungsvoraussetzung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme; Fortbildungsmaßnahme, Förderungsfähigkeit einer -; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1
    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für Fortbildungsmaßnahmen; Aufstiegsfortbildung; Aufstiegsfortbildungsförderung; Aufstiegsfortbildungsförderung; Ausbildungsabschluss; Ausbildungsabschluss als Förderungsvoraussetzung; Beruflichkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Regelung einer abstrakten Anforderung an die Förderungsfähigkeit einer bestimmten Fortbildungsmaßnahme durch § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG); Voraussetzungen für das Vorliegen einer beruflichen Qualifikation i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ...

  • Judicialis

    AFBG § 2 Abs. 1; ; FakOSozPäd § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2d; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufstiegsfortbildungsförderung: Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für Fortbildungsmaßnahmen; Aufstiegsfortbildungsförderung; Ausbildungsabschluss als Förderungsvoraussetzung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme; Fortbildungsmaßnahme, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 482
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist "Beruf" im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer (eigenen) Lebensgrundlage (s. etwa BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 ; Beschluss vom 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77 - BVerfGE 54, 301 ).
  • FG Düsseldorf, 16.08.2001 - 14 K 582/00

    Voraussetzungen von Werbungskosten; Einsatz zur Einkünfteerzielung; Zweck des

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
    Der Schutz von Ehe und Familie durch den Staat (Art. 6 Abs. 1 GG) gebietet ebenfalls nicht, eine Haushalts- und Betreuungstätigkeit in jeder Hinsicht der beruflich ausgeübten Erwerbstätigkeit gleichzustellen (s. - m.w.N. - FG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2001 - 14 K 582/00 E - EFG 2001, 1598).
  • VG Düsseldorf, 24.07.2003 - 11 K 4588/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
    Eine entsprechende berufliche Qualifikation liegt vor, wenn sie berufliche Fähigkeiten umfasst, die von ihrem Gewicht und Umfang her mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder durch einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss vermittelt bzw. erworben werden (s. etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2003 - 11 K 4588/01 - [...]; OVG Münster, Urteil vom 26. Oktober 2007 - 2 A 3597/05 - DVBl 2008, 63).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 237/97 - NJW 2003, 2819 , vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 105/95 - BVerfGE 105, 1 und Urteil vom 4. April 1984 -1 BvR 1323/82 - BVerfGE 66, 324 ) sind allerdings die Berufstätigkeit und die Führung eines Familienhaushalts in Bezug auf die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer innerfamiliären Arbeitsteilung erbringen, als grundsätzlich gleichwertig anzusehen und insoweit möglichst gleichzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - 2 A 3597/05

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zum Fachwirt für Finanzberatung; Angaben im

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
    Eine entsprechende berufliche Qualifikation liegt vor, wenn sie berufliche Fähigkeiten umfasst, die von ihrem Gewicht und Umfang her mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder durch einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss vermittelt bzw. erworben werden (s. etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2003 - 11 K 4588/01 - [...]; OVG Münster, Urteil vom 26. Oktober 2007 - 2 A 3597/05 - DVBl 2008, 63).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist "Beruf" im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer (eigenen) Lebensgrundlage (s. etwa BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 ; Beschluss vom 18. Juni 1980 - 1 BvR 697/77 - BVerfGE 54, 301 ).
  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97

    Verletzung von GG Art 6 Abs 1 iVm Art 3 Abs 2 durch Außerachtlassung wesentlicher

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 237/97 - NJW 2003, 2819 , vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 105/95 - BVerfGE 105, 1 und Urteil vom 4. April 1984 -1 BvR 1323/82 - BVerfGE 66, 324 ) sind allerdings die Berufstätigkeit und die Führung eines Familienhaushalts in Bezug auf die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer innerfamiliären Arbeitsteilung erbringen, als grundsätzlich gleichwertig anzusehen und insoweit möglichst gleichzustellen.
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 237/97 - NJW 2003, 2819 , vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 105/95 - BVerfGE 105, 1 und Urteil vom 4. April 1984 -1 BvR 1323/82 - BVerfGE 66, 324 ) sind allerdings die Berufstätigkeit und die Führung eines Familienhaushalts in Bezug auf die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer innerfamiliären Arbeitsteilung erbringen, als grundsätzlich gleichwertig anzusehen und insoweit möglichst gleichzustellen.
  • VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.756

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Fachwirt für Finanzberatung; Maßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08
    Um sicherzustellen, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die auf einer beruflichen Vorqualifikation aufbauen, hängt die Förderungsfähigkeit der Ausbildung nicht ausschließlich von ihrer Struktur und ihrem Ausbildungsniveau, sondern auch von der beruflichen (Vor-)Qualifikation der Teilnehmenden ab (s. etwa VGH München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 12 B 06.756 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - 2 A 3597/05

    Erhebung eines Maßnahmebeitrages für die Teilnahme an einer kombinierten

    BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    Dabei geht der Senat nach den insoweit maßgeblichen Angaben des Klägers in seinem Förderungsantrag zum Fortbildungsplan davon aus, dass der Grundlagenteil in neun Monaten und der Vertiefungsteil in dreizehn Monaten in unmittelbarem Anschluss an den Grundlagenteil absolviert werden sollte, so dass sich die Frage, ob für die Berechnung der Unterrichtsdichte bei einer in mehrere selbständige Abschnitte gegliederten Maßnahme auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsteilen gelegenen unterrichtsfreien Zeiten mit einbezogen werden müssen, vgl. BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476, hier nicht stellt.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 17.08

    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für

    § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG regelt eine abstrakte Anforderung an die Förderungsfähigkeit einer bestimmten Fortbildungsmaßnahme und nicht Förderungsvoraussetzungen, die in der Person der Fortbildungswilligen vorliegen müssen (wie Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 -).

    Eine entsprechende berufliche Qualifikation im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG liegt vor, wenn sie berufliche Fähigkeiten umfasst, die von ihrem Gewicht und Umfang her mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder durch einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss vermittelt bzw. erworben werden (wie Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 -).

    Die Möglichkeit der Teilnahme von Personen, die nicht über die erforderliche Vorqualifikation verfügen, lässt die Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme ausnahmsweise dann nicht entfallen, wenn auszuschließen ist, dass sie einen nennenswerten Einfluss auf das Konzept, das Niveau oder die praktische Durchführung der Fortbildungsmaßnahme hat (wie Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 -).

    In Fällen, in denen die Teilnahmevoraussetzungen für die Fortbildungsmaßnahme durch Rechtsnorm geregelt sind, ist dabei auf diese Zugangsvoraussetzungen abzustellen (Urteil des Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 11. Dezember 2008 (- BVerwG 5 C 10.08 -) ausgeführt:.

    Zur Förderungsunschädlichkeit einer möglichen Zulassung von Personen ohne die erforderliche Vorqualifikation hat der Senat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2008 (- BVerwG 5 C 10.08 -) ausgeführt:.

  • VG Sigmaringen, 24.10.2011 - 1 K 2144/11

    Fachberater für Finanzdienstleistungen (Grundlagenteil); Fachwirt für

    In Fällen, in denen die Teilnahmevoraussetzungen für die Fortbildungsmaßnahme durch Rechtsnorm geregelt sind, ist dabei auf diese Zugangsvoraussetzungen abzustellen (Urteile des Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 - Buchholz 436.37 § 2 AFBG Nr. 2 und - BVerwG 5 C 17.08 - BVerwGE 132, 339 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Zulassung von Personen ohne eine im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG hinreichende Vorqualifikation faktisch nicht in Anspruch genommen wird, oder wenn sie sich auf eine im Verhältnis zur Gesamtzahl der Teilnehmer/innen so geringe Zahl von Ausnahmefällen beschränkt, dass es sich um eine praktisch zu vernachlässigende Größenordnung handelt (Urteil des Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 - a.a.O. Rn. 32)".

    [37] Vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    [40] Vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    [43] Vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

    [46] Vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, und - 5 C 17.08 -, NVwZ-RR 2009, 476.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 12 S 662/07

    Bewilligung von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für die

    Das als abstrakte Anforderung an die Förderungsfähigkeit einer bestimmten Maßnahme aufzufassende Vorqualifikationserfordernis des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFBG a.F. (vgl. BVerwG, Urteile v. 11.12.2008 - 5 C 10.08 und 5 C 17.08 -) kann bei der Teilnahme von Hochschulabsolventen ohne zusätzliche Berufsausbildung und ohne längere berufliche Praxis in Frage gestellt sein.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme ist regelmäßig der Beginn der Maßnahme, für die eine Förderung begehrt wird (BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482).

    Sie kann daher nur durch eine berufliche Tätigkeit in Vollzeit über einen Zeitraum, der das Zweifache der Mindestdauer einer berufsqualifizierenden Ausbildung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG beträgt, also vier Jahre, vermittelt werden, wenn diese Berufstätigkeit zudem einen fachlichen Bezug zu dem erstrebten Fortbildungsziel aufweist (BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482).

    Maßgeblich hierfür ist der Abschluss der regulären Zulassungsphase bei Beginn der Fortbildungsmaßnahme (BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 5 C 10.08 - , a.a.O.).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 6.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme;

    In Fällen, in denen die Teilnahmevoraussetzungen für die Fortbildungsmaßnahme durch Rechtsnorm geregelt sind, ist dabei auf diese Zugangsvoraussetzungen abzustellen (Urteile des Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 - Buchholz 436.37 § 2 AFBG Nr. 2 und - BVerwG 5 C 17.08 - BVerwGE 132, 339 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Zulassung von Personen ohne eine im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG hinreichende Vorqualifikation faktisch nicht in Anspruch genommen wird, oder wenn sie sich auf eine im Verhältnis zur Gesamtzahl der Teilnehmer/innen so geringe Zahl von Ausnahmefällen beschränkt, dass es sich um eine praktisch zu vernachlässigende Größenordnung handelt (Urteil des Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 - a.a.O. Rn. 32).

    Der Senat ist daher schon bisher ohne vertiefende Erörterung davon ausgegangen, dass das Vorqualifikationserfordernis mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. Urteile vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 - a.a.O. und - BVerwG 5 C 17.08 - a.a.O., Beschluss vom 13. November 2009 - BVerwG 5 B 57.09 - juris).

    Zweifel an der Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG bestehen entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht in den Fällen, in denen - wie oben dargelegt - ausnahmsweise auf die tatsächlich zu einer Fortbildung zugelassenen Personen abgestellt werden darf (vgl. Urteil des Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 - a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 24.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme;

    Der gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 - Buchholz 436.37 § 2 AFBG Nr. 2) werde nicht gefolgt.

    Das Verwaltungsgericht hat zwar im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 - (Buchholz 436.37 § 2 AFBG Nr. 2) angenommen, dass die Zugangsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e FHSchulSozWV RP vom 2. Februar 2005 (GVBl 2005 S. 50) des "mindestens dreijährigen Führens eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind" keine hinreichende Vorqualifikation im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG darstellt (1.).

  • BVerwG, 13.11.2009 - 5 B 57.09

    Revisionszulassungsbeschwerde gegen die Nichtaufnahme in ein Förderungsprogramm

    10 1.4 Schließlich stützt die Beklagte die geltend gemachte Grundsatzrüge in ihren Schriftsätzen vom 28. und 29. Oktober 2009 ohne Erfolg darauf, dass der Senat in seinem Beschluss vom 28. Mai 2009 BVerwG 5 B 90.08 von seinen Urteilen vom 11. Dezember 2008 BVerwG 5 C 17.08 und BVerwG 5 C 10.08 abweiche.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 12 A 1887/09

    Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung für einen

    vgl. hierzu und zu Folgendem: BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, juris, und - 5 C 17.08 -, BVerwGE 132, 339, juris, sowie Beschluss vom 13. November 2009 - 5 B 57.09 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 A 3597/05 -, juris.

    Dass die Prüfungsvorgabe des § 2 Abs. 3 der Prüfungsordnung, wonach zur Prüfung auch zugelassen werden kann, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AFBG mangels Erfüllung des Erfordernisses der "Beruflichkeit" der entsprechenden Qualifikation, vgl. zu dieser Voraussetzung insbesondere BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 5 C 10.08 -, NVwZ-RR 2009, 482, juris, ersichtlich nicht entspricht, ist unbeachtlich.

  • OVG Sachsen, 06.11.2015 - 5 A 532/14

    Aufstiegsfortbildugsförderung; Vorqualifikationserfordernis; persönliche

    3 Das Verwaltungsgericht hat der Klage auf Aufstiegsfortbildung stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der Kläger habe Anspruch auf die begehrte Förderung der Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker in der Fachrichtung Elektrotechnik an der Fachschule des Beruflichen Schulzentrums, da die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 Schulordnung Fachschule (FSO) vom 2. Dezember 2009 geregelte Aufnahmevoraussetzung des erfolgreichen Abschlusses einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und unter bestimmten Voraussetzungen des erfolgreichen Abschlusses der Berufsschule (Buchst. a) sowie einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (Buchst. b) dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11. Dezember 2009 - 5 C 10.08 - und v. 13. Dezember 2011 - 5 C 24.10 -, jeweils juris) abstrakt auf die Fortbildungsmaßnahme bezogenen Vorqualifikationserfordernis des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG genüge und der Kläger die persönlichen Fördervoraussetzungen der §§ 8 und 9 AFGB erfülle.

    Das ist etwa dann der Fall, wenn sich die Zulassung von Personen ohne eine im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG hinreichende Vorqualifikation auf eine im Verhältnis zur Gesamtzahl der Teilnehmer/innen so geringe Zahl von Ausnahmefällen beschränkt, dass es sich um eine praktisch zu vernachlässigende Größenordnung handelt (BVerwG, Urt. v. 3. März 2011 - 5 C 6.10 -, juris Rn. 17; Urt. v. 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 - , juris. Rn. 32).

  • VGH Bayern, 24.09.2012 - 12 ZB 11.712

    Ausbildungsförderung nach dem AFBG

    Denn mit Urteil vom 11. Dezember 2008 (NVwZ-RR 2009, 482 ff., ebenso BVerwG vom 13.12.2011 Az.: 5 C 24/10 ) hat das Bundesverwaltungsgericht die Förderfähigkeit der Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin nach dem AFBG auf der Grundlage der für die Klägerin im Schuljahr 2006/2007 geltenden Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (Fachakademieordnung Sozialpädagogik - FakOSozPäd) nicht grundsätzlich bejaht.

    Denn es lässt sich - wie oben unter Ziffer 1.1.2 bereits dargelegt - aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (NVwZ-RR 2009, 482 ff.) gerade kein Schluss auf die grundsätzliche Förderfähigkeit der damaligen Ausbildung zum staatliche geprüften Erzieher nach dem AFBG ziehen.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 11.08

    Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung mit dem Ziel des

  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 B 10.1757

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 B 3.08
  • VG München, 03.11.2015 - M 15 K0 13.5532

    Förderfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme als Aufstiegsfortbildung

  • BVerwG, 09.07.2012 - 5 B 39.12

    Förderungsfähigkeit einer Teilnahme an eine berufliche Qualifikation

  • VGH Bayern, 20.08.2012 - 12 BV 12.901

    Fachhochschulstudium der Fachrichtung "Management Sozialer Innovationen" als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2010 - 12 E 570/10

    Bewilligung von Aufstiegsfortbildungsförderung durch Teilnahme an der

  • VG Düsseldorf, 16.09.2015 - 19 K 4625/13
  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 12 BV 10.1312

    Aufstiegsfortbildungsförderung; unzulässige Berufung; Streitgegenstand des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2011 - 12 A 1186/10

    Anforderungen an die Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme nach Maßgabe

  • VG Köln, 17.01.2012 - 22 K 5520/10

    Anspruch auf Leistungen nach dem AFBG für die Teilnahme an einem Intensivkurs zur

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