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   BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12   

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BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12 (https://dejure.org/2012,44697)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 8 B 64.12 (https://dejure.org/2012,44697)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 8 B 64.12 (https://dejure.org/2012,44697)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 4 VwGO, §§ 41 ff ZPO, § 41 ZPO, § 44 Abs 1 Halbs 1 ZPO, § 54 Abs 1 VwGO
    Kein Ablehnungsgesuch vor der Geschäftsstelle des Gerichts bei den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.e. Rückübertragung eines Grundstücks

  • rewis.io

    Kein Ablehnungsgesuch vor der Geschäftsstelle des Gerichts bei den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Wirkungen der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.e. Rückübertragung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 6.10

    Arbeitsplatz; Aushilfskraft; Durchführungsfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
    Nachdem die dagegen gerichtete Klage vom Verwaltungsgericht Meiningen abgewiesen worden war, hob das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. März 2011 (BVerwG 8 C 6.10) den Bescheid vom 3. Februar 1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 17. Juli 2000 auf.

    Denn in den Ablehnungsgesuchen und ihrer Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, die abgelehnten Richter/Richterinnen Prof. Dr. Dr. R. sowie Dr. H. und Dr. He. hätten über die gemäß § 152a VwGO geführte Anhörungsrüge der Beigeladenen vom 4. April 2011 - BVerwG Az. 8 C 3.11 - am 17. Juni 2011 "abschlägig entschieden" und so den Beigeladenen sowohl in dem "Anhörungsrügeverfahren und auch zuvor "als direkt mitgewirkt habende" Richterinnen und Richter "im Hauptverfahren 8 C 6.10 BVerwG, geführt nach dem InVorG, das rechtliche Gehör in schwerwiegend entscheidungserheblicher Weise" verweigert.

    Ferner wird pauschalierend vorgetragen, die abgelehnten Richter hätten in den angeführten früheren Verfahren insbesondere die von ihnen bestrittene Aktivlegitimation und das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerinnen zu 1 bis 3 unzutreffend und fehlerhaft beurteilt und schriftsätzliches Vorbringen der Beigeladenen nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis genommen; das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 im Verfahren BVerwG 8 C 6.10 weise insgesamt "eine Fülle widersprüchlicher und sich teilweise ausschließender Entscheidungen" auf.

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
    Verständiger Anlass zu einem aus einer Vorbefassung hergeleitetem Misstrauen eines Beteiligten gegen die Unparteilichkeit eines Richters oder einer Richterin besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, durch Voreingenommenheit oder gar Willkür geprägten Einstellung des Richters oder der Richterin aufdrängt (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 - NVwZ 2009, 581 - juris Rn. 14; Eyermann/Schmidt a.a.O. § 54 Rn. 13 m.w.N.).

    Die Besorgnis der Befangenheit ist nach den genannten Vorschriften erst dann gerechtfertigt, wenn sich in der Verfahrensweise des Richters eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2008 - 5 LA 104/05

    Geltung des Vertretungszwangs nach § 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
    Das gilt für alle Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, auch für Ablehnungsgesuche (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. November 2008 - 5 LA 104/05 - NJW 2009, 387 m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl., 2010, § 54 Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 67 Rn. 32 m.w.N.; anderer Auffassung Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 54 Rn. 100).

    Vielmehr macht sie gerade deutlich, dass im Verwaltungsprozess der Grundsatz nicht gilt, wonach Prozesserklärungen, die zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - also in der Terminologie des § 44 Abs. 4 Halbs. 2 ZPO "vor der Geschäftsstelle zu Protokoll" - erklärt werden können, allein deshalb von dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 VwGO ausgenommen sind (so zu Recht OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. November 2008, a.a.O., Rn. 3).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
    Der abgelehnte Richter oder die abgelehnte Richterin wirkt an der Entscheidung nicht mit, es sei denn, das Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 1960 - 2 BvR 36/60 - BVerfGE 11, 1 und vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 10, vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 30 und vom 31. Oktober 1994 - 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
    Der abgelehnte Richter oder die abgelehnte Richterin wirkt an der Entscheidung nicht mit, es sei denn, das Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 1960 - 2 BvR 36/60 - BVerfGE 11, 1 und vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 10, vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 30 und vom 31. Oktober 1994 - 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51).
  • BVerwG, 17.06.2011 - 8 C 3.11

    Kein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO bei Nichtberücksichtigung des zur Kenntnis

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
    Denn in den Ablehnungsgesuchen und ihrer Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, die abgelehnten Richter/Richterinnen Prof. Dr. Dr. R. sowie Dr. H. und Dr. He. hätten über die gemäß § 152a VwGO geführte Anhörungsrüge der Beigeladenen vom 4. April 2011 - BVerwG Az. 8 C 3.11 - am 17. Juni 2011 "abschlägig entschieden" und so den Beigeladenen sowohl in dem "Anhörungsrügeverfahren und auch zuvor "als direkt mitgewirkt habende" Richterinnen und Richter "im Hauptverfahren 8 C 6.10 BVerwG, geführt nach dem InVorG, das rechtliche Gehör in schwerwiegend entscheidungserheblicher Weise" verweigert.
  • BVerwG, 31.10.1994 - 8 B 112.94

    Zulässigkeit der Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
    Der abgelehnte Richter oder die abgelehnte Richterin wirkt an der Entscheidung nicht mit, es sei denn, das Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 1960 - 2 BvR 36/60 - BVerfGE 11, 1 und vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 10, vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 30 und vom 31. Oktober 1994 - 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51).
  • BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71

    Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
    Der abgelehnte Richter oder die abgelehnte Richterin wirkt an der Entscheidung nicht mit, es sei denn, das Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 1960 - 2 BvR 36/60 - BVerfGE 11, 1 und vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 10, vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 30 und vom 31. Oktober 1994 - 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51).
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. dazu u.a. Beschluss vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 21 = BVerwGE 22, 38 ; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 67 Rn. 40 m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 67 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12
    Allein die subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - Buchholz 448.0 § 34 WehrPflG Nr. 48 = BVerwGE 50, 36 ).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2023 - 4 LA 111/22

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vorbefassung

    Verständiger Anlass zu einem aus einer Vorbefassung hergeleiteten Misstrauen eines Beteiligten gegen die Unparteilichkeit eines Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, durch Voreingenommenheit oder gar Willkür geprägten Einstellung des Richters aufdrängt (Anschluss BVerwG, Beschl. v. 11.12.2012 - 8 B 64.12 -, juris Rn. 19).

    Verständiger Anlass zu einem aus einer Vorbefassung hergeleiteten Misstrauen eines Beteiligten gegen die Unparteilichkeit eines Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, durch Voreingenommenheit oder gar Willkür geprägten Einstellung des Richters aufdrängt ( BVerwG, Beschl. v. 11.12.2012 - 8 B 64.12 -, juris Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 04.11.2022 - 6 A 188/22

    Ablehnungsgesuch; Vertretungszwang Oberverwaltungsgericht; anwaltlich zu Eigen

    Das gilt unter Einschluss von Ablehnungsgesuchen für alle Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (eingehend BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 8 B 64.12 -, juris Rn. 10 ff.) und vor den Oberverwaltungsgerichten (vgl. HessVGH, Beschl. v. 11. März 2014 - 10 A 500/13 -, juris Rn. 2 m. w. N.).3 Zwar hat nachgehend der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers mit Schriftsatz vom 26. September 2022 ein Ablehnungsgesuch beim Oberverwaltungsgericht angebracht.

    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffs vorgenommen hat (BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 8 B 64.12 -, juris Rn. 15; SächsOVG Beschl. v. 15. Juni 2022 - 6 A 53/22 -, juris Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 2 S 483/20

    Ausschluss eines Mitglieds aus der Postbeamtenkrankenkasse wegen Nichtzahlung von

    Dies gilt auch für Ablehnungsgesuche (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.2013 - 8 B 12.13 - juris Rn. 2 ff., Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 64.12 - juris Rn. 10; Meissner/Schenk in Schoch/Schneider, VwGO, § 54 Rn. 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2017 - 11 A 1308/15

    Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch straßenrechtlichen

    vgl. dazu u. a. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2012 - 8 B 64.12 -, juris, Rn. 15 f., vom 19. August 1993 - 6 B 42.93 -, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81, S. 16 f. = juris, Rn. 3, und vom 6. September 1965 - 6 C 57.63 - BVerwGE 22, 38 (39) = juris, Rn. 3; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 67 Rn. 40, m. w. N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 3 N 305.18

    Prozesskostenhilfe; beabsichtigtes Berufungszulassungsverfahren;

    Dies stellt eine unzulässige Umgehung des § 67 Abs. 4 VwGO dar (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 4 S 17/19 - juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 22. November 2017 - 11 A 1308/15 - juris Rn. 20; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 8 B 64/12 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 24.06.2019 - 4 A 1435/18

    Vertretungszwang; Klagerücknahme; Antrag auf Zulassung der Berufung;

    Hier kommt hinzu, dass der Kläger wegen des nach § 67 Abs. 4 VwGO bestehenden Vertretungszwangs vor dem Oberverwaltungsgericht nicht postulationsfähig und daher nicht befugt wäre, den durch seinen Prozessbevollmächtigten gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung persönlich zurückzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 8 B 64/12 -, juris Rn. 11; a. A.: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 67 Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 06.08.2019 - 2 A 629/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Widerruf der Rücknahme eines Asylantrags

    Wegen des nach § 67 Abs. 4 VwGO bestehenden Vertretungszwangs vor dem Oberverwaltungsgericht sind die Kläger nicht befugt, den durch ihre Prozessbevollmächtigte gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung persönlich zurückzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 8 B 64.12 und 2 B 58.12 -, juris Rn. 11 und Rn. 12).
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