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   BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13   

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https://dejure.org/2014,39155
BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13 (https://dejure.org/2014,39155)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2014 - 2 C 51.13 (https://dejure.org/2014,39155)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 (https://dejure.org/2014,39155)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5; VwGO § ... 142 Abs. 1 Satz 1; BeamtStG § 7 Abs. 1 Nr. 3; LBG RP § 14 Abs. 3, § 24 Abs. 2, § 25 Abs. 1 Nr. 2, § 29 Abs. 1; SchulstrukturEinfG RP § 5; SchulLbVO RP § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 19; LWPO RP § 14 Abs. 1, § 18
    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; Behördenänderung; Bewährung; Bündelung; Dienstposten; Ernennung; Fortbildung; Fürsorgepflicht; Funktionsamt; Hauptschule; höherwertiger Dienstposten; Laufbahnzweig; Lehrer; Lehrtätigkeit; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5
    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; Behördenänderung; Bewährung; Bündelung; Dienstposten; Ernennung; Fortbildung; Funktionsamt; Fürsorgepflicht; Hauptschule; Laufbahnzweig; Lehrer; Lehrtätigkeit; Nachqualifizierung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 5 GG, § 142 Abs 1 S 1 VwGO, § 7 Abs 1 Nr 3 BeamtStG, § 14 Abs 3 BG RP, § 24 Abs 2 BG RP
    Auseinanderfallen von Amt und Funktion bei organisationsrechtlicher Versetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 5 GG, § 142 Abs 1 S 1 VwGO, § 7 Abs 1 Nr 3 BeamtStG, § 14 Abs 3 BG RP, § 24 Abs 2 BG RP
    Auseinanderfallen von Amt und Funktion bei organisationsrechtlicher Versetzung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der dauerhaften Trennung von Amt und Funktion mit dem Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung; Prüfungen zum Nachweis der Befähigung für ein höherwertiges Amt i.R.d. Übertragung wegen einer wesentlichen Behördenänderung

  • doev.de PDF

    Auseinanderfallen von Amt und Funktion bei organisationsrechtlicher Versetzung

  • rewis.io

    Auseinanderfallen von Amt und Funktion bei organisationsrechtlicher Versetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der dauerhaften Trennung von Amt und Funktion mit dem Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung; Prüfungen zum Nachweis der Befähigung für ein höherwertiges Amt i.R.d. Übertragung wegen einer wesentlichen Behördenänderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Grund- und Hauptschullehrer in der "Realschule plus" in Rheinland-Pfalz

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Grund- und Hauptschullehrer in der "Realschule plus" in Rheinland-Pfalz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsatz von Grund- und Hauptschullehrern in der rheinland-pfälzischen "Realschule plus"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grund- und Hauptschullehrer in der "Realschule plus" in Rheinland-Pfalz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Trennung von Amt und Funktion kann ausnahmsweise hingenommen werden

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Die dauerhafte Trennung von Amt und Funktion ist mit dem Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung nicht vereinbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dauerhafte Trennung von Amt und Funktion kann ausnahmsweise hingenommen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grund- und Hauptschullehrer an Realschulen plus in RLP

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aufstieg für verbeamtete Hauptschullehrer wird erleichtert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 151, 114
  • NVwZ-RR 2015, 465
  • DVBl 2015, 574
  • DÖV 2015, 488
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
    Aufgabe des Beamten als "Diener des Staates" (so bereits die Überschrift des 10. Titels des Zweiten Teils des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten von 1794) ist es, Verfassung und Gesetz im Interesse des Bürgers auch und gerade gegen die Staatsspitze zu behaupten (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ; vgl. zur Gewährleistung von Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber einer "Staatspartei" auch bereits Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58 ).

    Sie trägt gleichzeitig der Tatsache Rechnung, dass im demokratischen Staatswesen Herrschaft stets nur auf Zeit vergeben wird und die Verwaltung schon im Hinblick auf die wechselnde politische Ausrichtung der jeweiligen Staatsführung neutral sein muss (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ).

    Nur wenn die innere und äußere Unabhängigkeit gewährleistet ist und Widerspruch nicht das Risiko einer Bedrohung der Lebensgrundlagen des Amtsträgers und seiner Familie in sich birgt, kann realistischerweise erwartet werden, dass ein Beamter auch dann auf rechtsstaatlicher Amtsführung beharrt, wenn sie (partei-)politisch unerwünscht sein sollte (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007- 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ).

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
    Die Einrichtung des Berufsbeamtentums wird so zu einem Element des Rechtsstaates (BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - BVerfGE 121, 205 ).

    Diese Verknüpfung von Statusamt und Funktion beruht auf dem das deutsche Beamtenrecht seit jeher prägenden Grundsatz der lebenszeitigen Übertragung einer dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Funktion (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 und vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - BVerfGE 121, 205 ).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
    Der Parlamentarische Rat war überzeugt, dass anders Legalität und Unparteilichkeit der Verwaltung nicht erreicht werden könne und die Gefahr bestehe, dass Parteipolitik zu weitgehend in Verwaltungszweige getragen werde, wo sie nicht hingehöre (BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 ; vgl. hierzu Schneider (Hrsg.), Das Grundgesetz, Dokumentation seiner Entstehung, Bd. 10, 1996, S. 410).

    Diese Aufgabe kann das Berufsbeamtentum nur erfüllen, wenn es rechtlich und wirtschaftlich gesichert ist (BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155 ).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
    b) Die dauerhafte Trennung von Amt und Funktion widerspricht dem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung, der als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums Verfassungsrang genießt (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; vgl. auch Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 23).

    Diese Verknüpfung von Statusamt und Funktion beruht auf dem das deutsche Beamtenrecht seit jeher prägenden Grundsatz der lebenszeitigen Übertragung einer dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Funktion (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 und vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - BVerfGE 121, 205 ).

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
    Für eine Verwendung an einer Realschule plus oder einem Gymnasium erfüllt die Klägerin dagegen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht (vgl. zur Bedeutung des Laufbahnrechts auch BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2002 - 2 A 5.01 - Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 27 S. 2).

    Ebenso wenig wie ein Realschullehrer an eine Grund- oder Hauptschule versetzt werden kann, weil auf einem derartigen Dienstposten keine Aufgaben zusammengefasst sind, die hinsichtlich ihrer Wertigkeit dem statusrechtlichen Amt eines Realschullehrers entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2002 - 2 A 5.01 - Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 27 S. 2), ist es möglich, eine Lehrerin - mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen - amtsangemessen an einer Realschule plus zu verwenden.

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
    Die Einstufung und Wertigkeit des Dienstpostens, den der Beamte innehat, ist kein den Vorgaben des Grundsatzes der Bestenauswahl nach Art. 33 Abs. 2 GG entsprechendes Kriterium (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ; Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117.07 - DÖD 2009, 99; ebenso BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 22 f.).

    b) Die dauerhafte Trennung von Amt und Funktion widerspricht dem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung, der als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums Verfassungsrang genießt (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; vgl. auch Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 23).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10

    Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
    Dem Verordnungsgeber muss Zeit gegeben werden, diese normative Lücke zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 2 C 23.10 - BVerwGE 144, 93 Rn. 16).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10

    Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
    Solches kann neben einem vollen Lehrdeputat, zu dessen Bewältigung durchschnittlich die regelmäßige Arbeitszeit aufgewendet werden muss (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 2 C 82.10 - Buchholz 237.6 § 54 NdsLBG Nr. 3 Rn. 15), in zumutbarer Weise nicht erwartet werden.
  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
    Es ist daher "eine der wichtigsten von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Regeln des Beamtenrechts", dass die Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht im Ermessen des Dienstherrn liegt, sondern nur unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen und durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen kann (BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1958 - 1 BvL 27/55 - BVerfGE 8, 332 ; BVerwG, Beschluss vom 27. September 2007 - 2 C 21.06 u.a. - BVerwGE 129, 272 ; zur Historie auch Krause, Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, 2008, S. 289 ff.).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
    Für den Bereich der Berufsfreiheit ist anerkannt, dass der Normgeber bei einer Neuregelung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für Betroffene, die sich in ihrem bislang in erlaubter Weise ausgeübten Beruf aufgrund ihrer Tätigkeit hierfür als befähigt erwiesen haben, gerade wegen ihrer Bewährung (Übergangs- oder Ausnahme-)Regelungen vorsehen muss (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306, 2314/96, 1108, 1109, 1110/97 - BVerfGE 98, 265 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78

    Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne -

  • RG, 09.03.1896 - IV 316/96

    1. Sind die Nachtwachtmänner, welche vor dem Gesetze vom 20. April 1892,

  • RG, 17.09.1891 - IV 132/91

    Reichsbeamtengesetz §§. 57-60

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • RG, 24.03.1882 - II 497/81

    Zuständigkeit der Gerichte zur Entscheidung darüber, ob ein Reichsbeamter früher

  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 15.08

    Dienstherrnwechsel; Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit einem anderen

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98

    Amt, funktionsgebundenes, Versetzung des Inhabers; Laufbahn, Prinzip der

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 42.74
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 14.09

    Versorgungsbezüge; Geldinstitut; Rücküberweisung; Gutschrift; Soll-Stand;

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Beamte realisieren die Machtstellung des Staates (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 ), sie haben als "Repräsentanten der Rechtsstaatsidee" dem ganzen Volk zu dienen und ihre Aufgaben im Interesse des Wohls der Allgemeinheit unparteiisch und gerecht zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - BVerwGE 151, 114 Rn. 26).
  • VG Berlin, 14.04.2020 - 28 L 119.20

    Home-Office verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung

    Daraus erwächst zunächst ein Anspruch auf Übertragung eines Aufgabenkreises, der überhaupt die Arbeitskraft des Beamten beansprucht (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2002 - BVerwG 2 A 5.01 -, juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - BVerwG 2 C 51.13 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Die Rechtsstellung des Beamten wird durch sein Statusamt geprägt (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - ZBR 2015, 166 Rn. 28).
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