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   BVerwG, 11.12.2018 - 5 PB 3.18   

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BVerwG, 11.12.2018 - 5 PB 3.18 (https://dejure.org/2018,45047)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2018 - 5 PB 3.18 (https://dejure.org/2018,45047)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 5 PB 3.18 (https://dejure.org/2018,45047)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung einer außertariflichen Vergütung analog A 16 LBesO auf Fachbereichsleiter; Abgrenzung des Teil eines mitbestimmungsfreien Anforderungsprofils von einer mitbestimmungspflichtigen Auswahlrichtlinie

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG NRW § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 14
    Beschränkung einer außertariflichen Vergütung analog A 16 LBesO auf Fachbereichsleiter; Abgrenzung des Teil eines mitbestimmungsfreien Anforderungsprofils von einer mitbestimmungspflichtigen Auswahlrichtlinie

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.09.1990 - 6 P 27.87

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Erstellung von Testbogen und Festlegung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2018 - 5 PB 3.18
    "Stellt die in einem Erlass wiedergegebene Anforderung der Innehabung eines bestimmten hochwertigen Dienstpostens in einer Behörde für die Erreichung eines außertariflichen Entgeltes ein Element eines Anforderungsprofils dar oder handelt es sich stattdessen um eine mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwG, Beschl. v. 5.9.1990, 6 P 27.87 ; BVerwG vom 21.03.2005, 6 PB 8/04)?" (Beschwerdebegründung S. 2).

    Die abstrakt formulierte Frage zielt nicht auf den Inhalt des Begriffs der Auswahlrichtlinie, den dieser in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 1990 - 6 P 27.87 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 20 S. 13 und vom 21. März 2005 - 6 PB 8.04 - Buchholz 251.5 § 68 HePersVG Nr. 1 S. 4 f.), sondern ebenfalls nur auf die Anwendung dieser Grundsätze im Einzelfall.

  • BVerwG, 21.03.2005 - 6 PB 8.04

    Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Auswahlrichtlinien; Projekt zur

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2018 - 5 PB 3.18
    "Stellt die in einem Erlass wiedergegebene Anforderung der Innehabung eines bestimmten hochwertigen Dienstpostens in einer Behörde für die Erreichung eines außertariflichen Entgeltes ein Element eines Anforderungsprofils dar oder handelt es sich stattdessen um eine mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwG, Beschl. v. 5.9.1990, 6 P 27.87 ; BVerwG vom 21.03.2005, 6 PB 8/04)?" (Beschwerdebegründung S. 2).

    Die abstrakt formulierte Frage zielt nicht auf den Inhalt des Begriffs der Auswahlrichtlinie, den dieser in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 1990 - 6 P 27.87 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 20 S. 13 und vom 21. März 2005 - 6 PB 8.04 - Buchholz 251.5 § 68 HePersVG Nr. 1 S. 4 f.), sondern ebenfalls nur auf die Anwendung dieser Grundsätze im Einzelfall.

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2018 - 5 PB 3.18
    Insbesondere geht sie nicht darauf ein, warum diese Frage im Personalvertretungsrecht anders zu beurteilen sein sollte als im Betriebsverfassungsrecht, in dessen Anwendungsbereich das Bundesarbeitsgericht die Festlegung einer außertariflichen Vergütung als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung ansieht, weil die betriebliche Vergütungsordnung sich nicht auf die tarifliche Vergütungsordnung beschränkt, sondern auch den außertariflichen Bereich erfasst (vgl. BAG, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 - BAGE 120, 303 Rn. 15).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15

    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2018 - 5 PB 3.18
    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 und vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.11.2016 - 5 PB 2.16

    Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen durch § 18a Abs. 5 RadioBRG BR 2008

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2018 - 5 PB 3.18
    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 und vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2018 - 5 PB 3.18
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 5 PB 1.18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 9.18

    Ausschluss der Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte eines Personalrats in

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2018 - 5 PB 3.18
    Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. September 2018 - 5 PB 9.18 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige

    Bestandteile von Entscheidungsgründen, die für das gefällte Urteil erkennbar nicht tragend waren, sind aber nicht divergenzfähig (BVerwG, Beschlüsse vom 11.12.2018 - 5 PB 3.18 -, juris Rn. 10, und vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - A 11 S 2277/19

    Asylverfahren Afghanistan; Gefahrenprognose im Rahmen der Gewährung von

    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.12.2018 - 5 PB 3.18 -, juris Rn. 10, und vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 -, juris Rn. 3).Andererseits gefährdet nicht jeder Rechtsverstoß die Einheit der Rechtsprechung, weshalb die Verkennung oder fehlerhafte Anwendung eines Rechtssatzes keine Divergenzrüge eröffnet; eine Divergenz begründende Abweichung liegt daher etwa nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen Rechtssatz eines der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten höheren Gerichte übersehen oder - ob zu Recht oder nicht - als nicht anwendbar eingestuft hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2018 - A 12 S 1286/18 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2019 - 11 S 1109/18

    Verpflichtung zur Ausstellung eine Aufenthaltskarte - Rechtskraftbindung des

    Hierzu ist u.a. erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz unter Durchdringung des Prozessstoffs aufgezeigt und erläutert wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.2018 - 5 PB 3.18 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 -, juris, Rn. 3 (m.w.N.)).
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