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   BVerwG, 11.12.2019 - 8 B 51.19, 8 B 51.19 (8 C 25/19)   

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https://dejure.org/2019,46909
BVerwG, 11.12.2019 - 8 B 51.19, 8 B 51.19 (8 C 25/19) (https://dejure.org/2019,46909)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2019 - 8 B 51.19, 8 B 51.19 (8 C 25/19) (https://dejure.org/2019,46909)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 8 B 51.19, 8 B 51.19 (8 C 25/19) (https://dejure.org/2019,46909)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2, § 137 Abs. 1 Nr. 2; VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1; VwVfG HE § 48 Abs. 1 Satz 1; BayVwVfG Art. 48 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 137 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG HE 2010, Art 48 Abs 1 S 1 VwVfG BY

  • Wolters Kluwer

    Divergenzzulassung bei der Anwendung im Wortlaut übereinstimmender Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz für die Revisionszulassung; Abweichung durch die Annahme intendierten Ermessens bei der Rücknahme ...

  • doev.de PDF

    Divergenzzulassung bei der Anwendung von Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder

  • rewis.io

    Divergenzzulassung bei der Anwendung von Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Divergenzzulassung bei der Anwendung im Wortlaut übereinstimmender Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz für die Revisionszulassung; Abweichung durch die Annahme intendierten Ermessens bei der Rücknahme ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 238
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2019 - 8 B 51.19
    Das Anliegen der Divergenzrevision besteht darin, die Einheitlichkeit der Verwaltungsrechtsprechung in der Auslegung einer bestimmten Gesetzesvorschrift zu sichern und damit Rechtssicherheit auch im Einzelfall zu gewährleisten (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 4).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2019 - 8 B 51.19
    Die Beschwerde legt zutreffend dar, dass das Berufungsurteil damit von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2015 - BVerwG 10 C 15.14 - (BVerwGE 152, 211 Rn. 29) abweicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2020 - 4 A 1992/16

    Streit über die teilweise Rückforderung einer Zuwendung aus einem Förderprogramm;

    So die neuere Rspr. des BVerwG, Urteil vom 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, BVerwGE 152, 211 = juris, Rn. 29, unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BVerwG zu § 45 SGB X, der eine dem § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG vergleichbare Regelung nicht enthält; BVerwG, Beschluss vom 11.12.2019 - 8 B 51.19 -, NVwZ-RR 2020, 238 = juris, Rn. 3, Zulassung der Revision wegen Divergenz.
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

    Art. 60 BayBO und Art. 58 LBO BW stimmen im Wortlaut nicht überein, weshalb eine Divergenz auch nicht damit begründet werden kann, die Einheitlichkeit der Verwaltungsrechtsprechung in der Auslegung einer bestimmten Gesetzesvorschrift zu sichern und damit Rechtssicherheit auch im Einzelfall zu gewährleisten (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2019 - 8 B 51.19 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2828

    Erfolgloses Rechtsmittel hinsichtlich einer abgewiesenen Nachbarklage gegen eine

    Art. 60 BayBO und Art. 58 LBO BW stimmen im Wortlaut nicht überein, weshalb eine Divergenz auch nicht damit begründet werden kann, die Einheitlichkeit der Verwaltungsrechtsprechung in der Auslegung einer bestimmten Gesetzesvorschrift zu sichern und damit Rechtssicherheit auch im Einzelfall zu gewährleisten (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2019 - 8 B 51.19 - juris Rn. 5).
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