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   BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19   

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BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19 (https://dejure.org/2020,40451)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 (https://dejure.org/2020,40451)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 5 C 9.19 (https://dejure.org/2020,40451)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenbeitrag für Einkommen aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

  • rewis.io

    Kostenbeitrag für Einkommen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Kostenbeitrag für Einkommen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Kostenbeitrags für Einkommen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen; Absehen von der Erhebung eines Kostenbeitrags bei Einkommen aus einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen zum Zweck der Jugendhilfeleistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen Menschen aus ihrem in einer Werkstatt für behinderte Menschen erzielten Einkommen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen Menschen aus ihrem in einer Werkstatt für behinderte Menschen erzielten Einkommen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechnung des Kostenbeitrags für Einkommen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 171, 49
  • NVwZ-RR 2021, 539
  • FamRZ 2021, 1845
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Hannover, 14.12.2018 - 3 A 7642/16

    Einkommen; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; maßgeblicher Zeitraum

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
    aa) Binnensystematisch ergänzt § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII den Einkommensbegriff in § 93 Abs. 1 SGB VIII. § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII bestimmt sowohl den maßgeblichen Zeitraum ("Kalenderjahr [...], welches dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme vorangeht") als auch die Art und Weise der Berechnung des Einkommens ("das durchschnittliche Monatseinkommen") und ist deshalb Teil des Einkommensbegriffs des § 93 Abs. 1 SGB VIII. Überdies spricht, wie das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf das Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 14. Dezember 2018 - 3 A 7642/16 - juris Rn. 25) zu Recht ausführt, für eine Anwendbarkeit des § 93 Abs. 4 SGB VIII bei der Heranziehung junger Menschen gemäß § 94 Abs. 6 SGB VIII die systematische Stellung der §§ 93 und 94 SGB VIII innerhalb des Zweiten Abschnitts des Achten Kapitels des SGB VIII. Die §§ 91 bis 94 SGB VIII regeln jeweils selbstständige Voraussetzungen für die Erhebung von Kostenbeiträgen für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen und bauen grundsätzlich aufeinander auf.

    Die Heranziehung nach Maßgabe des durchschnittlichen Monatseinkommens des Vorjahres verlangt einen anderen Umgang mit dem erzielten Einkommen, lässt sich aber ebenso als geeignet ansehen, eine eigenverantwortliche Lebensführung zu unterstützen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 3. Februar 2017 - 1 K 568/16 - juris Rn. 29 f.; VG Hannover, Urteil vom 14. Dezember 2018 - 3 A 7642/16 - juris Rn. 29 f.; VGH München, Urteil vom 25. September 2019 - 12 BV 18.12 74 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 10.14

    Ausgleichsleistungen; entschädigungslose Enteignung; Gesellschaftsvermögen;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
    Ob eine planwidrige Gesetzeslücke als Voraussetzung einer teleologischen Reduktion vorliegt, ist nach dem Plan des Gesetzgebers zu beurteilen, der dem Gesetz zugrunde liegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. März 2014 - 5 C 13.13 - Buchholz 436.36 § 8 BAföG Nr. 14 Rn. 25, vom 23. April 2015 - 5 C 10.14 - BVerwGE 152, 60 Rn. 21 und vom 28. Februar 2019 - 5 C 1.18 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 4 Rn. 15).
  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 33.17

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
    Dem Beklagten ist einzuräumen, dass das Wort "insbesondere" üblicherweise vom Gesetzgeber verwendet wird, um Regelbeispiele einzuführen, die die Auslegung der Tatbestandsmerkmale steuern sollen, auf die sie sich beziehen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 33.17 - Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 21 Rn. 16).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 5 C 1.18

    Keine Kürzung des Anspruchs von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung ihrer

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
    Ob eine planwidrige Gesetzeslücke als Voraussetzung einer teleologischen Reduktion vorliegt, ist nach dem Plan des Gesetzgebers zu beurteilen, der dem Gesetz zugrunde liegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. März 2014 - 5 C 13.13 - Buchholz 436.36 § 8 BAföG Nr. 14 Rn. 25, vom 23. April 2015 - 5 C 10.14 - BVerwGE 152, 60 Rn. 21 und vom 28. Februar 2019 - 5 C 1.18 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 4 Rn. 15).
  • BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19

    Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
    Darüber hinaus setzt eine teleologische Reduktion voraus, dass sich dem Plan des Gesetzgebers mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt, in welcher Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 5 C 5.19 - BVerwGE 168, 15 Rn. 15).
  • BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04

    Abwasserabgabe; Abgabeermäßigung; Veranlagungsjahr; Teilzeitraum;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
    Denn auch Ausnahmevorschriften sind nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen auszulegen und können je nach der ihnen innewohnenden Zweckrichtung einer einschränkenden oder ausdehnenden Auslegung zugänglich sein (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 7. November 1995 - 9 C 73.95 - BVerwGE 100, 23 , vom 26. November 2003 - 9 C 4.03 - BVerwGE 119, 258 und vom 16. März 2005 - 9 C 7.04 - BVerwGE 123, 132 ).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 4.03

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; erhöhter Teil der Abgabe; Erklärungswert;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
    Denn auch Ausnahmevorschriften sind nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen auszulegen und können je nach der ihnen innewohnenden Zweckrichtung einer einschränkenden oder ausdehnenden Auslegung zugänglich sein (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 7. November 1995 - 9 C 73.95 - BVerwGE 100, 23 , vom 26. November 2003 - 9 C 4.03 - BVerwGE 119, 258 und vom 16. März 2005 - 9 C 7.04 - BVerwGE 123, 132 ).
  • BVerwG, 25.03.2014 - 5 C 13.13

    Ausbildungsförderung; Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
    Ob eine planwidrige Gesetzeslücke als Voraussetzung einer teleologischen Reduktion vorliegt, ist nach dem Plan des Gesetzgebers zu beurteilen, der dem Gesetz zugrunde liegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. März 2014 - 5 C 13.13 - Buchholz 436.36 § 8 BAföG Nr. 14 Rn. 25, vom 23. April 2015 - 5 C 10.14 - BVerwGE 152, 60 Rn. 21 und vom 28. Februar 2019 - 5 C 1.18 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 4 Rn. 15).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
    Einigkeit besteht insofern zutreffenderweise auch darüber, dass nur solche Einkünfte in Geld oder Geldeswert gemäß § 93 Abs. 1 SGB VIII als Einkommen zu berücksichtigen sind, die der Klägerin im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich zugeflossen sind (vgl. zu dem insoweit geltenden Zuflussprinzip z.B. BVerwG, Urteil vom 19. März 2013 - 5 C 16.12 - Buchholz 436.511 § 93 SGB VIII Nr. 4 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
    Denn auch Ausnahmevorschriften sind nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen auszulegen und können je nach der ihnen innewohnenden Zweckrichtung einer einschränkenden oder ausdehnenden Auslegung zugänglich sein (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 7. November 1995 - 9 C 73.95 - BVerwGE 100, 23 , vom 26. November 2003 - 9 C 4.03 - BVerwGE 119, 258 und vom 16. März 2005 - 9 C 7.04 - BVerwGE 123, 132 ).
  • VG Cottbus, 03.02.2017 - 1 K 568/16

    Verhältnis von SGB 8 § 93 Abs 4 SGB 8 zu SGB 8 § 94 Abs 6 S 1; Anwendungsbereich

  • VG Freiburg, 20.11.2019 - 4 K 794/19

    Kostenbeitrag eines jungen Menschen für vollstationäre Leistungen; Ermittlung des

    Anders als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Revision zugelassen; diese ist nach Auskunft des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts auch eingelegt worden (beim Bundesverwaltungsgericht wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 C 9.19 geführt).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Betriebsausfahrten,

    Mit dem Verweis auf die "im Wesentlichen" bei den Ländern verbleibende Zuständigkeit und der in der Verordnungsbegründung ausdrücklich wiedergegebenen Aufzählung der von § 46 Abs. 2a Satz 1 StVO umfassten Zuständigkeitszuweisung (vgl. BR-Drs. 578/20 vom 25.09.2020 S. 7 f., 18, 23) wird deutlich, dass diese Zuweisung als Ausnahme von der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder in § 46 Abs. 1, 1a und 2 StVO eng auszulegen ist (zur Auslegung einer Ausnahmevorschrift nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 - juris Rn. 30) und der Verordnungsgeber keinen über den Wortlaut der Norm hinausgehenden Fall erfassen wollte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen in einem reinen Wohngebiet

    Dafür spricht, dass das Wort "insbesondere" üblicherweise vom Gesetzgeber verwendet wird, um Regelbeispiele einzuführen, die die Auslegung der Tatbestandsmerkmale steuern sollen, auf die sie sich beziehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris, Rn. 31 m. w. N., und vom 12.10.2022 - 6 C 10.20 -, juris, Rn. 74).

    Eine "insbesondere"-Formulierung begründet nicht zwingend ein Regelbeispiel (vgl. zu einem wohl vereinzelten Ausnahmefall BVerwG, Urteil vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris, Rn. 31).

  • BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 16/20 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Behandlung von traumatisierten, nach

    Die Befugnis zur teleologischen Reduktion steht den Gerichten nur begrenzt zu, ua dann wenn die Beschränkung des Wortsinns einer Regelung aufgrund des vom Gesetzgeber mit ihr verfolgten Regelungsziels geboten ist, die gesetzliche Regelung also nach ihrem Wortlaut Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll (BVerwG Urteil vom 14.6.2012 - 5 A 1.12 - Buchholz 262 § 6 Trennungsgeldverordnung Nr. 1, juris RdNr 21; BVerwG Urteil vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 - ZFSH/SGB 2021, 334, 337 = juris RdNr 24) , weil deren Sinn und Zweck, die Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BVerfG Beschluss vom 7.4.1997 - 1 BvL 11/96 - NJW 1997, 2230, 2231 = juris RdNr 11; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 27) .

    Darüber hinaus setzt eine teleologische Reduktion voraus, dass sich dem Plan des Gesetzgebers mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt, in welcher Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (BVerwG Urteil vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 - ZFSH/SGB 2021, 334, 337 = juris RdNr 26) .

  • BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 17.19

    Keine Entschädigung für Kommunen und kommunale Zweckverbände wegen überlanger

    Ihre Interpretation folgt vielmehr den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen, so dass auch diese Vorschriften je nach der ihnen innewohnenden Zweckrichtung einer einschränkenden oder ausdehnenden Auslegung zugänglich sind (BVerwG, Urteile vom 7. November 1995 - 9 C 73.95 - BVerwGE 100, 23 und vom 11. Dezember 2020 - 5 C 9.19 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20

    Abschreibungen; Einkommen; Gewerbebetrieb; Handelsgesellschaft, Offene; Härte,

    § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII ergänzt den Einkommensbegriff in § 93 Abs. 1 SGB VIII (BVerwG, Urteil vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris Rn. 15).

    Bei der Ermittlung des Einkommens im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII kann das im Sozialhilferecht entwickelte Zuflussprinzip herangezogen werden, wonach zum Einkommen alles gehört, was jemand im maßgeblichen Zeitpunkt wertmäßig dazu erhält (BVerwG, Urteile vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris Rn. 10, und vom 19.3.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 23 m.w.N.; Krome in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand: 15.2.2021, § 93 SGB VIII Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.10.2022 - 6 C 10.20

    Teilbarkeit einer eisenbahnregulierungsrechtlichen Entgeltgenehmigung

    Das Wort "insbesondere" wird üblicherweise vom Gesetzgeber verwendet, um Regelbeispiele einzuführen, die die Auslegung der Tatbestandsmerkmale steuern sollen, auf die sie sich beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 5 C 9.19 - BVerwGE 171, 49 Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2021 - 12 S 1431/19

    Ehe- und kinderbezogener Familienzuschlag als Einkommensbestandteil

    Zum Einkommen gehören nach § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend dargestellt - alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der in der Vorschrift genannten Leistungen, die der Betreffende in dem maßgeblichen Zeitraum wertmäßig dazu erhält (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris Rn. 10, und vom 18.02.1999 - 5 C 35.97 -, juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 15.19

    Keine Entschädigung für Kommunen und kommunale Zweckverbände wegen überlanger

    Ihre Interpretation folgt vielmehr den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen, sodass auch diese Vorschriften je nach der ihnen innewohnenden Zweckrichtung einer einschränkenden oder ausdehnenden Auslegung zugänglich sind (BVerwG, Urteile vom 7. November 1995 - 9 C 73.95 - BVerwGE 100, 23 und vom 11. Dezember 2020 - 5 C 9.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:111220U5C9.19.0] - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 08.02.2023 - L 12 KA 31/22

    Krankenversicherung: Verordnungsregress wegen unzulässig verordneter Arzneimittel

    Die Befugnis zur teleologischen Reduktion steht den Gerichten nur begrenzt zu, ua dann wenn die Beschränkung des Wortsinns einer Regelung aufgrund des vom Gesetzgeber mit ihr verfolgten Regelungsziels geboten ist, die gesetzliche Regelung also nach ihrem Wortlaut Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll (BVerwG Urteil vom 14.6.2012 - 5 A 1.12 - Buchholz 262 § 6 Trennungsgeldverordnung Nr. 1, juris RdNr. 21; BVerwG Urteil vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 - ZFSH/SGB 2021, 334, 337 = juris RdNr. 24), weil deren Sinn und Zweck, die Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BVerfG Beschluss vom 7.4.1997 - 1 BvL 11/96 - NJW 1997, 2230, 2231 = juris RdNr. 11; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr. 27).

    Darüber hinaus setzt eine teleologische Reduktion voraus, dass sich dem Plan des Gesetzgebers mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt, in welcher Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (BVerwG Urteil vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 - ZFSH/SGB 2021, 334, 337 = juris RdNr. 26).

  • BVerwG, 21.09.2022 - 5 C 5.21

    1. § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist nicht nur anwendbar, wenn die Eltern bei

  • BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 16.19

    Keine Entschädigung für Kommunen und kommunale Zweckverbände wegen überlanger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2022 - 12 A 1121/21

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach § 91 Abs. 1 SGB VIII ; Rücknahme des

  • OVG Hamburg, 01.07.2021 - 5 Bf 207/19

    Einrichtungsbegriff im Rahmen der Krankenhausfinanzierung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 12 S 1330/20

    Zu der Frage, ob die Bewilligung von Leistungen nach dem

  • OVG Hamburg, 07.05.2021 - 2 Bs 59/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gebührenbescheid für Verwaltungskosten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2021 - 1 LB 360/19

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht -Ausnahme von der Altersgrenze

  • VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 770/21
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